Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
1,9 MB
Datum
19.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:08
Aktualisiert
09.09.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
www.ecoda.de
Landschaftspflegerischer Begleitplan
ecoda
UMWELTGUTACHTEN
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
zur Anlage von zwei Parkplätzen in der
Nähe des Schlosses Merode
(Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren)
44287 Dortmund
Fon 0231 841697-10
Fax 0231 586995-19
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeberin:
Verwaltung Prinzen von Merode
Kreuzherrenstr. 1
52379 Langerwehe
Bearbeiter:
Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol.
Dr. Dirk Bieker, Dipl. Ing. (FH) Forst.
Dortmund, 30. April 2013
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Kartenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung .............................................................................................................................. 01
1.1 Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................................ 01
1.2 Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................. 01
1.3 Untersuchungsrahmen und Gliederung ........................................................................ 02
2 Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens .............................................................. 04
3 Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ....................................... 07
3.1 Klima / Luft ..................................................................................................................... 07
3.1.1. Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung ................................................. 07
3.1.2. Fazit: Klima/Luft............................................................................................................................... 08
3.2 Boden ............................................................................................................................... 08
3.2.1. Bestand & Bewertung ..................................................................................................................... 08
3.2.2. Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung .................................................. 08
3.2.3. Fazit: Boden ...................................................................................................................................... 09
3.3 Wasser ............................................................................................................................. 10
3.3.1. Bestand & Bewertung ....................................................................................................................... 8
3.3.2. Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung ................................................. 10
3.4 Flora (Biotope) ................................................................................................................ 10
3.4.7. Bestand & Bewertung ..................................................................................................................... 10
3.4.8. Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen ................................................................................. 13
3.4.9. Fazit: Flora (Biotope) ....................................................................................................................... 13
3.5 Fauna................................................................................................................................ 14
3.5.10. Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen ................................................................................. 15
3..11. Fazit: Fauna (Biotope) ..................................................................................................................... 15
3.6 Schutzgebiete .................................................................................................................. 15
3.6.12. Bestand ............................................................................................................................................. 16
3.6.13. Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung ................................................. 17
3.6.14. Fazit ................................................................................................................................................... 18
4 Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die landschafts-gebundene Erholung ........ 19
4.1 Bestand ............................................................................................................................ 19
4.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung................................. 19
5 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ................... 20
5.1 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ......................................................................... 20
5.2 Flora (Biotope) ................................................................................................................ 21
5.3 Fauna................................................................................................................................ 21
5.4 Landschaftsbild ................................................................................................................ 22
6 Festlegung des Kompensationsbedarfs.............................................................................. 23
6.1 Klima / Luft ..................................................................................................................... 23
6.2 Boden ............................................................................................................................... 23
6.3 Wasser ............................................................................................................................. 24
6.4 Flora.................................................................................................................................. 24
6.5 Fauna................................................................................................................................ 24
6.6 Landschaftsbild ................................................................................................................ 24
7 Zusammenfassung ............................................................................................................... 25
Abschlusserklärung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Seite
Kapitel 2
Abbildung 2.1:
Blick auf die Fläche des geplanten Parkplatz 1 ................................................................ 05
Abbildung 2.2:
Blick auf den geplanten Parkplatz 2 .................................................................................. 05
Kartenverzeichnis
Kapitel 1
Karte 1.1:
Räumliche Lage der geplanten Parkplätze.......................................................................... 03
Kapitel 2
Karte 2.1:
Detaillierte Darstellung der Planung auf den geplanten Parkplätzen .............................. 06
Kapitel 3
Karte 3.1:
Biotoptypen im Umkreis von 50 m um die geplanten Parkplätze ................................... 12
Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 3
Tabelle 3.1:
Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen – Variante 1 ..................... 14
Tabelle 3.2:
Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen – Variante 2 ..................... 14
Kapitel 5
Tabelle 5.1:
Brutzeiträume von Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz und Feldlerche (nach LANUV 2013)...... 22
Einleitung
01
1
Einleitung
1.1
Anlass und Aufgabenstellung
Anlass des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (Teil I) ist die geplante Errichtung und
Nutzung von zwei Parkflächen in der Nähe des Schlosses Merode. Die Parkflächen sollen bei acht bis
zehn Veranstaltung in der Gemeinde Langerwehe bzw. auf dem Schloss Merode (u. a. für den
Weihnachtsmarkt) genutzt werden. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht geplant.
Die räumliche Lage des Vorhabens ist in Karte 1.1 dargestellt.
Auftraggeberin des Gutachtens ist die Verwaltung Prinzen von Merode.
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist die Ermittlung und Quantifizierung des durch das Vorhaben
entstehenden Eingriffs in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und in das Landschaftsbild. Auf
dieser Grundlage wird der Kompensationsbedarf ermittelt.
Gesetzliche Grundlagen
1.2
Gesetzliche Grundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Landschaftsgesetz
Nordrhein-Westfalen (LG NW).
Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage
für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass
1. die biologische Vielfalt
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich,
die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“.
Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr.4 LG NW gilt als Eingriff
u.a. die Errichtung oder wesentliche Änderung von Schienenwegen, von Straßen, von versiegelten
land- oder forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen und von baulichen Anlagen im Sinne von § 2 Absatz
1 der Landesbauordnung.
Durch
§ 15 BNatSchG
wird
der
Verursacher
eines
Eingriffs
verpflichtet,
vermeidbare
Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete
ecoda
Einleitung
02
Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Im
Rahmen des Gutachtens werden die Begriffe „Ausgleich“ und „Ersatz“ vereinfacht unter
„Kompensation“ zusammengefasst.
1.3
Untersuchungsrahmen und Gliederung
Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (Teil I) orientiert sich an dem Eingriffsbegriff des
§ 14 BNatSchG (siehe Kapitel 1.2). Die Erheblichkeit eines Eingriffs ist von der Eingriffsintensität
abhängig, d. h. von der durch das Vorhaben verursachten Störung oder Schädigung von
Einzelelementen oder des Gesamtzusammenhangs von Natur und Landschaft.
In Kapitel 2 wird das Vorhaben in Art und Umfang zunächst dargestellt. Im Folgenden werden der
Naturhaushalt (Kapitel 3) und das Landschaftsbild (Kapitel 4) des Plangebiets beschrieben und die zu
erwartenden Auswirkungen des Vorhabens dargestellt. Kapitel 5 stellt Möglichkeiten zur Vermeidung
und Verminderung von Eingriffen dar. In Kapitel 6 wird der vom Vorhaben verursachte Eingriff in Natur
und Landschaft bewertet. Kapitel 7 fasst die wesentlichen Punkte des Landschaftspflegerischen
Begleitplans (Teil I) zusammen.
ecoda
! Landschaftpflegerischer Begleitplan
(Teil I - Eingriffsbilanzierung)
zur Anlage von zwei temporären Parkplätzen
in der Nähe des Schlosses Merode
(Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren)
Auftraggeberin: Verwaltung Prinzen von Merode
! Karte 1.1
Räumliche Lage der geplanten Parkplätze
Abrenzung der geplanten Parkplätze
Parkplatz 2
Parkplatz 1
! bearbeiteter Ausschnitt des digitalen
Topographischen Karte 1 : 25.000 (DTK 25)
Bearbeiter: Dr. Dirk Bieker, 26. April 2013
0
Maßstab 1:5.000
250
@ DIN A3
´
Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens
2
04
Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens
Das gesamte Vorhaben besteht aus der Anlage von zwei Parkplätzen nördlich des Schlosses Merode.
Auf der Fläche 1 (insgesamt ca. 13.800 ha) sollen 404 Parkplätze, auf der Fläche 2 (insgesamt ca.
12.520 ha) 388 Parkplätze eingerichtet werden. Die Parkplätze sollen nicht dauerhaft, sondern bei
acht bis zehn Veranstaltung in der Gemeinde Langerwehe bzw. auf dem Schloss Merode (u. a.
Weihnachtsmarkt) genutzt werden. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht geplant. Die
vorgesehene Fläche für den Parkplatz 1 wird derzeit als Grünland genutzt (vgl. Abbildungen 2.1). Die
vorgesehene Fläche für den Parkplatz 2 ist eine Ackerfläche die, für eine provisorische Nutzung als
Parkplatz im Rahmen von Veranstaltungen im Kreis Düren, bereits eingesät worden ist (vgl.
Abbildung 2.2). Für die Untersuchung und Bilanzierung der Fläche des geplanten Parkplatz 2 werden
daher im Folgenden zwei Varianten beschrieben die zum einen von dem Biotoptyp Acker (HA-04;
Variante 1) und zum anderen vom Biotoptyp Intensivwiese (EA, xd2; Variante 2) als
Ausgangsbiotoptyp für die geplante Fläche des Parkplatz 2 ausgehen. Ein bestehender Feldweg soll
zur Anlage des Parkplatzes 2 ebenfalls befestigt werden. Zum Mariengraben sollen 5 m breiten
Gewässerschutzstreifen eingerichtet werden (vgl. Karte 2.1).
Es ist vorgesehen, die Fahrwege auf den Parkplätzen als geschotterte Flächen zu befestigen, um eine
sichere Zu- und Abfahrt zu den Parkbuchten zu gewährleisten. Eine Befestigung der Parkbuchten ist
nicht geplant, sie bleiben als Grünlandfläche erhalten bzw. werden dauerhaft als Grünlandflächen
gesichert.
Für die Anlage der geschotterten Fahrspuren wird auf dem geplanten Parkplatz 1 eine Fläche von
3.592 m2 und auf dem geplanten Parkplatz 2 eine Fläche von 4.150 m2 beansprucht (vgl. Karte 2.1).
Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt über bestehende Straßen. Ein Ausbau der zuleitenden Straßen
ist nicht geplant.
ecoda
Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens
Abbildung 2.1:
Blick auf die Fläche des geplanten Parkplatz 1
Abbildung 2.2:
Blick auf den geplanten Parkplatz 2
05
ecoda
! Landschaftpflegerischer Begleitplan
(Teil I - Eingriffsbilanzierung)
zur Anlage von zwei Parkplätzen
in der Nähe des Schlosses Merode
(Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren)
Auftraggeberin: Verwaltung Prinzen von Merode
! Karte 2.1
Detaillierte Darstellung der Planung
auf den geplanten Parkplätzen
Abrenzung der geplanten Parkplätze
Bestand
existierender Schotterweg
existierender unversiegelter Weg
Planung
geplante Schotterflächen
Gewässerschutzstreifen
! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen
Deutschen Grundkarte (DGK 5)
Bearbeiter: Dr. Dirk Bieker, 30. April 2013
0
Maßstab 1:2.000
100 Meter
@ DIN A3
´
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
3
07
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
Die zu erwartenden Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts werden für jedes
Schutzgut getrennt ermittelt und bewertet.
Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Boden und Flora / Biotoptypen beschränken sich im
Wesentlichen auf die unmittelbar in Anspruch genommen Flächen. Über die direkt beeinträchtigten
Flächen hinaus sind Randeffekte wie z. B. Eutrophierung von Randbereichen um die Anlagen und
entlang der Erschließungswege nicht gänzlich auszuschließen.
Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Flora (Biotope) (vgl. Kapitel 3.4) wurden u.a. auf der
Grundlage einer Biotoptypenkartierung (19.04.2013) ermittelt, die im Umkreis von 50 m zu dem
Vorhaben durchgeführt worden ist.
Betriebsbedingte Auswirkungen (eventuelle Störwirkungen durch an- und abfahrende Autos) auf
empfindliche Tierarten können allerdings auch darüber hinausgehen. Mögliche Auswirkungen auf das
Schutzgut Fauna werden deswegen auch über die Eingriffsfläche (bis 100 m) hinaus ermittelt und
bewertet.
3.1
Klima / Luft
Das Umfeld der Vorhabensfläche ist (v. a. nach Osten, Norden und Westen) nahezu unbebaut und
weist ein typisches Freilandklima auf. Freiflächen stellen im Allgemeinen Kaltluftproduzenten dar und
können im dicht besiedelten Raum über Luftaustauschprozesse Ausgleichsfunktionen übernehmen.
Belastungsräume, für die der Untersuchungsraum ausgleichende Funktion übernehmen kann, sind
nicht vorhanden. Dem Raum kommt somit keine besondere klimatische Funktion zu.
In der Klimatologie wird zwischen mikroskaligen und mesoskaligen Luftströmungen differenziert:
Mikroskalige Luftströmungen sind bodennahe Kaltluftströmungen, die in der Regel nachts und bei
austauscharmen Wetterlagen auftreten. Die Auswirkungen dieser Strömungen sind lokal sehr begrenzt. Durch Abkühlung der oberflächennahen Schichten in der Nacht sind schwache
Kaltluftströmungen in Richtung des sich nach Nordwesten neigenden Geländes zu erwarten, durch das
die Kaltluft weitgehend ungehindert abfließen kann.
Als mesoskalische Luftströmungen werden z. B. lokale Winde bezeichnet. Zu lokal auftretenden
Windstärken und -richtungen liegen keine Erkenntnisse vor.
3.1.1
Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung
3.1.1.1 Veränderung des Mikroklimas
Für das Vorhaben werden auf als Grünland genutzten Flächen Schotterflächen neu angelegt. Die
teilversiegelten Flächen heizen sich bei Sonneneinstrahlung stärker auf als offener bzw. bewachsener
Boden. Die gespeicherte Energie wird größtenteils nachts an die umgebende Luft abgegeben, so dass
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
08
ecoda
bebaute Bereiche deutlich wärmer sind als ihre Umgebung (Wärmeinseln). Gleichzeitig ist die relative
Luftfeuchte durch die geringere Verdunstungsleistung von Pflanzen und Böden in teilversiegelten
Bereichen niedriger als in unversiegelten Bereichen. Die teilversiegelten Flächen weisen aufgrund
hoher
Windanfälligkeit
und
direkter
Sonneneinstrahlung
extreme
Standortverhältnisse
auf
(Erwärmung, schnelle Verdunstung). Kurzfristig stellen sich auf den geschotterten Flächen ruderale
Pflanzengesellschaften ein, die das mikroklimatische Milieu wiederum positiv beeinflussen.
3.1.1.2 Luftverunreinigung
Bei der Anlage sowie bei der Nutzung der Parkplätze sind durch die Abgase der Baufahrzeuge /
Automobile temporär Luftverunreinigungen zu erwarten, die nicht zu vermeiden sind und das
notwendige Maß nicht überschreiten.
Fazit: Klima / Luft
Die hervorgerufenen Veränderungen des lokalen Mikroklimas durch die Versiegelung von Flächen sind
lokal als mittel bis hoch einzustufen. Abriegelungseffekte hinsichtlich klimatisch wertvoller
Strömungen werden ebenso wie Luftverunreinigungen in nennenswertem Maße nicht erwartet.
Die Beeinträchtigungen werden im Sinne der Eingriffsregelung als erheblich eingestuft. Die
Beeinträchtigungen sind ausgleich- bzw. ersetzbar.
3.2
Boden
Bestand & Bewertung
Nach Darstellungen der Bodenkarte im Maßstab 1 : 50.000 des GEOLOGISCHEN DIENSTES NRW (2013)
existieren auf den betroffenen Flächen und seinem Umfeld Pseudogleye (z. T. ParabraunerdePseudogleye oder Stagnogleye) sowie Braunerde-Gleye (z. T. Gley oder Parabraunerde-Gley). Bei den
Pseudogleyen handelt sich um schluffige Lehmböden mit geringem bis mittlerem bis Ertrag, die zur
Vernässung neigen. Die Ertragswertzahlen der Bodenschätzung liegen bei 35 bis 65 Punkten. Eine
Schutzwürdigkeit dieser Böden ist nach der Darstellung des GEOLOGISCHEN DIENSTS (2007) nicht gegeben.
Der Parabraunerde-Gley stellt mit 55 bis 70 Punkten einen ertragreicheren Bodentyp dar. Nach
Darstellung der Karte schutzwürdiger Böden des GEOLOGISCHEN DIENSTS (2007) ist der auf Teilflächen
existierende Parabraunerde-Gley als Boden mit Bodenentwicklungspotenzial für Sonderstandorte und
als besonders schützenswert eingestuft.
3.2.1
Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung
3.2.1.1 Teilversiegelung
Für die Anlage der Fahrwege auf den Parkplätzen werden insgesamt 7.742 m² bisher unversiegelter
Fläche dauerhaft geschottert. Der Boden wird auf den genannten Flächen der aktuellen Nutzung
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
09
langfristig entzogen. Das Relief wird dadurch allenfalls kleinräumig verändert. Die Fahrwege werden
ihre Durchlässigkeit für Wasser behalten, setzen diese jedoch gegenüber dem jetzigen Zustand herab.
Gegenüber einer vollständigen Versiegelung wird die Beeinträchtigung minimiert, kann aber nicht
vollständig vermieden werden.
Insgesamt ist die Beeinträchtigung des Bodens durch die Teilversiegelung aufgrund des Verlusts von
Bodenfunktionen als erheblich anzusehen und muss ausgeglichen bzw. ersetzt werden.
3.2.1.2 Verdichtung
Die Fahrzeuge werden sich über die geschotterten Wege bewegen. Auf diesen Flächen wird es
anlage- und betriebsbedingt somit zu lokalen Verdichtungen des Bodens kommen. Die Flächen der
Parkbuchten werden nur sehr selten (an acht bis zehn Veranstaltungen) und dann von jeweils einem
Fahrzeug genutzt. Eine nennenswerte Bodenverdichtung ist auf diesen Flächen nicht zu erwarten.
3.2.1.3 Bodenaushub
Durch den Wegebau fällt Bodenaushub an. Bodenaushub unterliegt nicht dem objektiven Abfallbegriff
und bedarf keiner Wiederaufbereitungsmaßnahmen. Er kann daher vom Besitzer unmittelbar
wiederverwendet werden und im Verkehrswegebau oder für landschafts- und stadtgestalterische
Maßnahmen Verwendung finden.
Die Ablagerung von Bodenaushub in Bereichen schützenswerter Biotoptypen kann zu Konflikten mit
dem Natur-, Landschafts- und Wasserschutz führen, da damit eine Veränderung des Bodengefüges,
des Wasserhaushaltes und damit der Artenzusammensetzung der Biozönose verbunden ist. Der
anfallende Bodenaushub sollte daher auf Flächen gelagert werden, die ohnehin beeinträchtigt oder
von geringem ökologischem Wert sind.
Der anfallende Bodenaushub kann nach Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde in einer
Schichtstärke von maximal 5 cm auf reinen Ackerflächen aufgebracht werden. Vor Beginn der
Bauarbeiten ist der Verbleib des Bodenaushubs mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen.
3.2.2
Fazit: Boden
Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden durch Bodenabtrag, Versiegelung und
Verdichtung können als hoch aber kleinräumig begrenzt beurteilt werden. Die Beeinträchtigungen
werden im Sinne der Eingriffsregelung als erheblich eingestuft. Die Beeinträchtigungen sind ausgleichbzw. ersetzbar.
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
3.3
Wasser
3.3.1
Bestand & Bewertung
10
Oberflächengewässer sind vom dem geplanten Bauvorhaben nicht direkt betroffen. Zum Schutz des
Marienbachs
nördlich
des
Parkplatz
1,
sowie
süd-
und
östlich
des
Parkplatz
werden
Gewässerschutzstreifen eingerichtet.
Um die Befahrbarkeit des Parkplatz 1 ganzjährig sicher zu stellen wird das bestehende
Drainagesystem im Zuge der Bauarbeiten ausgebessert und verfeinert. Genauere Angaben zur
Ausführung sind derzeit nicht festgelegt.
3.3.2
Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung
Nach Darstellungen der Bodenkarte im Maßstab 1 : 50.000 des GEOLOGISCHEN DIENSTS NRW (2013)
befindet sich der Grundwasserspiegel im Bereich des Parkplatz 1 in einer Tiefe von 20 bis 40 cm. Es ist
zu erwarten, dass sich „Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden
Grundwasserspiegels“ einstellen und damit ein Eingriff nach §14 BNatSchG vorliegt. Die
Beeinträchtigungen werden im Sinne der Eingriffsregelung als erheblich eingestuft. Die
Beeinträchtigungen sind ausgleich- bzw. ersetzbar.
3.4
Flora (Biotope)
Etwaige Beeinträchtigungen von Pflanzen oder Pflanzengemeinschaften werden nicht gesondert
spezifiziert, sondern durch die Verluste von Biotopfunktionen bzw. durch den Wertverlust von Biotopen
erfasst. Dieser wird im Folgenden auf der Grundlage der numerischen Bewertung von Biotoptypen für
die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) ermittelt (vgl. Kapitel 3.4.3).
3.4.1
Bestand & Bewertung
3.4.1.1 Heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV)
Die sich unter den gegebenen Standortverhältnissen ohne Beeinflussung durch den Menschen
einstellende Pflanzengesellschaft wird als heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV) bezeichnet. Die hpnV zeigt das Entwicklungspotenzial des Gebiets an und kann zur Bewertung der Naturnähe der im Untersuchungsraum vorkommenden Lebensräume herangezogen werden.
Ohne menschlichen Einfluss wäre der Untersuchungsraum größtenteils bewaldet. Typischer
Hainsimsen-Buchenwald im Übergang zu Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald und RasenschmielenHainbuchen-Buchenwald stellt die hpnV im Untersuchungsraum dar.
Die potenziell natürliche Vegetation ist im westlich gelegenen Meroder Wald noch in Teilen
vorhanden.
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
11
ecoda
3.4.1.2 Reale Vegetation / Biotoptypen
Im Rahmen einer Ortsbegehung am 19.04.2013 wurden die vorhandenen Biotoptypen im Umkreis
von 50 m um die Planung auf der Grundlage der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die
Eingriffsregelung
in
NRW
(LANUV
2008)
erfasst
(vgl.
Karte
3.1).
Im
angewandten
Bewertungsverfahren erhalten die Biotope „Wertpunkte“ in einer Skala von 0 bis 10. Anhand ihrer
Biotoppunktzahl lassen sich konkrete Biotope somit in verschiedene Wertstufen einordnen: sehr gering
(0-1 Wertpunkte), gering (2-3), mittel (4-5), hoch (6-7), sehr hoch (8-9) und außerordentlich hoch
(10). So besitzt Acker einen Wert von 2, während naturnahe Laubmischwälder und andere
Gehölzflächen einen Wert zwischen 5 und 8 haben. Vollkommen versiegelte Flächen haben stets den
Wert 0. Gesetzlich geschützte Biotope wie Moore, Röhrichte, Quellbereiche haben einen Wert von 10.
Die von der Planung betroffenen Flächen werden als intensives Grünland (EA, xd2) genutzt
(Wertpunkte 3). Da die Fläche des Parkplatz 2 nur für die provisorische Nutzung als Parkplatz von
Acker in Grünland umgewandelt wurde, wird sowohl eine Bilanzierung für den Biotoptyp Acker,
intensiv (HA-04; Wertpunkte 2) als auch eine Bilanzierung mit dem Biotoptyp intensives Grünland als
Ausgangszustand erstellt.
Auf Grund der intensiven Nutzung haben die Flächen nur einen geringen ökologischen Wert. Auch die
sich an die geplanten Parkplätze sind größtenteils landwirtschaftliche Nutzflächen (meist Äcker) von
geringem ökologischen Wert. Im Süden der Fläche des geplanten Parkplatzes 1 verläuft ein
Schotterweg. Daran schließt sich eine Hecke und eine Baumreihe aus Altbäumen an, die zum Park des
Schlosses Merode überleiten (vgl. Abbildung 2.1). Ein weiterer Schotterweg existiert im östlichen Teil
des geplanten Parkplatzes 1. Die geplante Fläche von Parkplatz 2 ist von Schotterwegen und der K 27
eingerahmt (vgl. Karte 3.1).
Die Vegetation der Wege- und Straßensäume zeichnet sich durch einen relativ hohen Anteil an neound nitrophytischen Störanzeigern aus, denen nur ein geringer ökologischer Wert zugeordnet wird.
Der Marienbach, der als bedingt naturnah ausgeprägtes Fließgewässer klassifiziert wird, fließt entlang
der nördlichen Begrenzung von Parkplatz 1 in nordöstliche Richtung, biegt im Anschluss an den
geplanten Parkplatz um 90° in Richtung Nordwesten ab, um auf einer Strecke von 75 m parallel zu
einem Schotterweg zu verlaufen. Der Schotterweg wird nach einer erneuten Abzweigung um 90° in
Richtung Nordosten unter dem Weg gequert. Danach verläuft der Marienbach parallel zu einem
unversiegelten Weg entlang der südlichen Grenze von Parkplatz Nr. 2 (vgl. Karte 3.1).
Versiegelte Flächen befinden sich in Form der Kreisstraße K 27 im nördlichen Bereich des
Untersuchungsraums und als Wohnbebauung im westlichen Teil des Untersuchungsraums. Im
Anschluss
an
die
Wohnbebauung
befinden
Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand umgeben.
sich
Rasenflächen.
Die
Kreisstraße
ist
von
! artenschutzrechtliche Prüfung
(asP Stufe I)
zur Anlage von zwei temporären Parkplätzen
in der Nähe des Schlosses Merode
(Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren)
Auftraggeberin: Verwaltung Prinzen von Merode
! Karte 3.1
Biotoptypen im Umkreis von 50 m um
den Standort der geplanten Maßnahme
Geplante Parkfläche
Biotoptyp
Acker, intensiv
Bankette
Einzelbaum
Graben, bedingt naturnah
Intensivwiese
Parkanlagen
Rasenfläche
Schotterweg
Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand
Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
Versiegelte Fläche
Unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden
Planung
geplante Schotterflächen
! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt
der Deutschen Grundkarte (DGK5)
Bearbeiter: Dr. Dirk Bieker, 30. April 2013
0
Maßstab 1:2.000
100
@ DIN A3
´
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
3.4.2
13
ecoda
Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen
Die Fahrwege beschränken sich auf das notwendige Maß und werden auf Grünland bzw. Acker und
einem unversiegelten Weg angelegt. Die bestehenden geschotterten Wege / Flächen fließen in das
Wegekonzept ein. Die Parkbuchten bleiben als Grünland erhalten.
Die Teilversiegelung der Fahrwege führt zu einem teilweisen Verlust von Lebensräumen für Pflanzen
und Tiere. Für die Nutzung der Parkplätze sind diese Beeinträchtigungen unvermeidbar. Die
Beeinträchtigungen sind als erheblich anzusehen und gelten damit gemäß § 14 BNatSchG als Eingriff
in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Der Eingriff muss durch geeignete Maßnahmen so
ausgeglichen werden, dass keine erheblichen und nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zurückbleiben. Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen von
Biotopen sind in Tabelle 3.1 und 3.2 aufgelistet. Der sich daraus ergebende Biotopwertverlust beträgt
insgesamt 15.484 Punkte für die Variante 1 und 3.713 Punkte für die Variante 2.
Die Kompensation sollte der ermittelten Eingriffsintensität quantitativ Rechnung tragen und den
Biotopwertverlust in Höhe von 15.484 Punkten (Variante 1) bzw. 3.713 Punkten (Variante 2) nach der
numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008)
kompensieren. Qualitativ sollten die Maßnahmen die durch den Eingriff gestörten Funktionen im
Umfeld der Parkplätze wiederherstellen.
Die Parkbuchten bleiben als Grünland erhalten und können aufgrund ihrer geringen Nutzungsfrequenz
weiterhin als Lebensraum für Tiere und Pflanzen fungieren. Die Nutzung der Parkbuchten wird deshalb
nicht als erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung angesehen.
Bei der Bauausführung ist das Vermeidungsgebot sowie die DIN 18920 „Schutz von Bäumen,
Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“ zu
beachten. Alle notwendigen Baumaßnahmen sind so auszuführen, dass Natur und Landschaft
möglichst wenig beansprucht werden.
Die Biotoptypenkartierung ergab keine Hinweise auf Vorkommen von streng geschützten
Pflanzenarten. Nach § 62 LG NW geschützte Biotoptypen fehlen auf den Flächen der geplanten
Parkplätze.
Fazit: Flora (Biotope)
Erhebliche
Beeinträchtigungen
für
das
Schutzgut
Flora
(Biotope)
entstehen
durch
die
Teilversiegelungen von Grünland und einem unversiegelten WEG (Variante 1) bzw. durch die
Teilversiegelung von Grünland, Ackerland und einem teilversiegelten Weg (Variante 2).
Die Kompensation sollte der ermittelten Eingriffsintensität quantitativ Rechnung tragen und den
Biotopwertverlust in Höhe von 15.484 (Variante 1) bzw. 3.713 (Variante 2) Punkten nach der
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
14
ecoda
numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008)
kompensieren.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen werden aufgrund der geringen Nutzungsintensität nicht
erwartet.
Tabelle 3.1:
Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen – Variante 1
Bio to p typ
vo r d e m
E in g riff
Co d e
Parkplatz 1
Intensivwiese, EA,
xd2
artenarm
Parkplatz 2
Intensivwiese, EA,
artenarm
xd2
Parkplatz 2
Unversiegelter VB7,
Weg
stb3
Su m m e
Tabelle 3.2:
Co d e
Intensivwiese, EA,
artenarm
xd2
Parkplatz 2 Acker, intensiv HA-04
Parkplatz 2
Unversiegelter VB7,
Weg
stb3
Parkplatz 2 Acker, intensiv HA-04
Su m m e
3.5
Bio to p Bio to p typ
we rt vo r
n ach d e m
dem
E in g riff
E in g riff
teilversie3.592
3 gelte
Flächen
teilversie3.632
3 gelte
Flächen
teilversie3 gelte
518
Flächen
7 .7 4 2
Bio to p we rt n ach D iffe - We rtCo d e
dem
re n z ve rlu st
E in g riff
VF1
1
-2
-7.184
VF1
1
-2
-7.264
VF1
1
-2
-1.036
-1 5 .4 8 4
Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen – Variante 2
Bio to p typ
vo r d e m
E in g riff
Parkplatz 1
ü b e rb au te
F läch e
(m ² )
ü b e rb au te
F läch e
(m ² )
Bio to p Bio to p typ
we rt vo r
n ach d e m
dem
E in g riff
E in g riff
Bio to p we rt n ach D iffe - We rtCo d e
re n z ve rlu st
dem
E in g riff
3.592
3
teilversieVF1
gelte Flächen
1
-2
-7.184
3.632
2
teilversieVF1
gelte Flächen
1
-1
-3.632
518
3
teilversieVF1
gelte Flächen
1
-2
-1.036
8.139
2
Intensivwiese, EA,
artenarm
xd2
3
1
8.139
1 5 .8 8 1
-3 .7 1 3
Fauna
Als Datengrundlage zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf
planungsrelevante
Tierarten
wurde
eine
lebensraumspezifische
planungsrelevanten Tierarten beim LANUV (2013b) durchgeführt (vgl.
Messtischblattabfrage
ECODA
der
2013). Dabei wurden
insgesamt 32 planungsrelevante Arten identifiziert, von denen aufgrund des Vorkommens auf dem
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
15
Messtischblatt sowie der Lebensraumeignung ein Vorkommen möglich ist. Im LINFOS des LANUV sind
für die beiden betroffenen Flächen keine Vorkommen von planungsrelevanten Arten angegeben. Für
das Schloss Merode ist dort ein Vorkommen des Grauen Langohrs (Plecotus austriacus) verzeichnet. Im
Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung (asP-Stufe I) zum vorliegenden Projekt wurde geprüft,
-
ob sich relevante planungsrelevanter Vorkommen aufgrund der vorhandenen Lebensräume bzw.
Lebensraumausprägungen auf den betroffenen Flächen bzw. in deren Umfeld befinden können
und
-
ob sich durch die Errichtung oder den Betrieb der Parkplätze Verstöße gegen den
§ 44 Abs. 1. BNatSchG ergeben könnten.
Die Stufe I der asP kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben - unter Berücksichtigung von
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen - nicht zu Verstößen gegen den § 44 Abs. 1 BNatSchG
führen wird.
3.5.1
Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen
Durch die Anlage der geschotterten Wege wird sich ein Funktionsverlust für Tierarten ergeben. Der
Flächen-/ Funktionswertverlust ist als erheblich im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten.
Wegen der sehr geringen Nutzungsintensität, die sich zudem hauptsächlich auf den Herbst / Winter
konzentriert und somit
- außerhalb der Brutzeiten für Vögel,
- außerhalb der Wanderungszeiten für Amphibien und
- außerhalb der Aktivitätsphase von Fledermäusen
liegt, werden außer den beschriebenen bau-/ anlagebedingten Beeinträchtigungen keine
betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen erwartet.
3.5.2
Fazit: Fauna (Biotope)
Erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut Fauna entstehen durch die Teilversiegelungen von
Grünland. Räumlich darüber hinaus gehende erhebliche Beeinträchtigungen oder etwaige
betriebsbedingte erhebliche Beeinträchtigung werden nicht erwartet. Die Beeinträchtigungen sind
ausgleich- bzw. ersetzbar. Die Beeinträchtigungen sind ausgleich- bzw. ersetzbar.
3.6
Schutzgebiete
Nachfolgend werden die im Umkreis von 500 m zum Vorhaben bestehenden Schutzgebiete und
schutzwürdigen Bereiche beschrieben sowie die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens
prognostiziert und bewertet.
Die Informationen wurden folgenden Quellen entnommen:
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
-
16
ecoda
Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
(LANUV 2013a)
Derzeit befindet sich der Landschaftsplan 8 (Langerwehe) des Kreises Düren in der Aufstellung. Für
das für das Plangebiet geplante relevante LSG „Parkanlage Schloss Merode“ wird dort unter Kapitel III.
ausgeführt: „Unberührt von den allgemeinen Verboten unter Ziffer 2.2, Kapitel II, Nr. 14 und 17
bleiben die ordnungsgemäße Durchführung von Veranstaltung auf dem Schlossplatzgelände
(einschließl. Abstellen und Parken von Fahrzeugen auf Grünlandflächen angrenzend an den
Schlosspark im Rahmen dieser Veranstaltungen).“
3.6.1
Bestand
3.6.1.1 Natura 2000-Gebiete
Nach Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen liegt
kein Natura 2000-Gebiet im Untersuchungsraum. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet „Rur von
Obermaubach bis Linnich“ (DE-5104-302) befindet sich ca. 4.800 m östlich des Vorhabens.
3.6.1.2 Naturschutzgebiete
Im Umkreis von 500 m um das Vorhaben befinden sich nach Darstellung des Landesamts für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen keine Naturschutzgebiete. Die kürzeste Distanz
zum nächstgelegenen Naturschutzschutzgebiet „NSG Rotenbruchbach und Kannenhau“ beträgt
ca. 2.500 m. Das Naturschutzgebiet liegt südwestlich des Vorhabens.
3.6.1.3 Landschaftsschutzgebiete
Das geplante Vorhaben liegt innerhalb des LSG Kreis Düren Teilfläche 1, dass durch die
„Ordnungsbehördliche Verordnung über Landschaftsschutzgebiete im südlichen Teil des Kreises Düren,
in den Städten Düren und Heimbach sowie den Gemeinden Hürtgenwald und Langerwehe“ vom 27.
November 2007 ausgewiesen wurde.
3.6.1.4 Naturdenkmäler
Im Untersuchungsraum befinden sich keine ausgewiesenen Naturdenkmäler, da der Landschaftsplan 8
Langerwehe noch nicht rechtskräftig ist.
3.6.1.5 Geschützte Landschaftsbestandteile
Im
Untersuchungsraum
befinden
sich
keine
geschützten
Landschaftsbestandteile,
da
der
Landschaftsplan 8 Langerwehe noch nicht rechtskräftig ist. In der „Ordnungsbehördlichen Verordnung
über die geschützten Landschaftsbestandteile im Kreis Düren“ sind für den Untersuchungsraum
ebenfalls keine geschützten Landschaftsbestandteile aufgeführt.
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
17
3.6.1.6 Naturparke
Naturparke sind Gebiete, die sich aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart oder Schönheit von Natur und
Landschaft auszeichnen und sich besonders für die Erholung eignen. Das Vorhaben befindet sich im
Bereich des Naturparks „Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn – Eifel“. Der Naturpark hat eine
Größe von 1.536 km².
3.6.1.7 Gesetzlich geschützte Biotope
Geschützte Biotope wurden im Rahmen der Kartierung im Umkreis von 50 m zum Vorhaben nicht
festgestellt. Das nächstgelegene gesetzlich geschützte Biotop befindet sich etwa 900 m südlich des
geplanten Vorhabens (GB-5204-0008).
3.6.1.8 Biotopkatasterflächen
In einer minimalen Entfernung von ca. 470 m befindet sich die Biotopkatasterfläche „Sandkaulsiefen
und angrenzende Buchen-Eichenwälder bei Merode“ (BK-5204-0003). Als Schutzziel dieser Fläche ist
der „Erhalt eines naturnahen Quellbachs und strukturreicher Buchen-Eichenwälder“ angegeben.
Weitere Biotopkatasterflächen existieren im Umkreis von 500 m um das geplante Vorhaben nicht.
3.6.2
Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung
Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandeile, Naturdenkmäler,
gesetzlich geschützte Biotope sowie Biotopkatasterflächen befinden sich in so großer Entfernung zum
Vorhaben, dass eine Beeinträchtigung der Schutzziele oder Zuwiderhandlungen gegen Gebote und
Verbote ausgeschlossen werden können.
3.6.1.9 Landschaftsschutzgebiet im Kreis Düren Teilfläche 1
Das Vorhaben fällt in den Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes im Kreis Düren Teilfläche 1.
3.6.1.10 Naturpark „Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn – Eifel“
Der Naturpark „Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn – Eifel“ vereint nicht nur zwei Staaten und
zwei Bundesländer, sondern auch viele landschaftliche Gegensätze.
Das Vorhaben stellt nur eine sehr kleinräumige Veränderung dar und steht daher den
Entwicklungszielen des Naturparkes nicht entgegen.
3.6.1.11 Biotopkatasterfläche (BK-5204-0003)
Die Biotopkatasterfläche „Sandkaulsiefen und angrenzende Buchen-Eichenwälder bei Merode“ wird
auf Grund der Entfernung zum Vorhaben nicht negativ beeinträchtigt.
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
3.6.3
18
Fazit
Das Vorhaben fällt in den Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes im Kreis Düren Teilfläche 1.
Die Entwicklungsziele des Naturpark „Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn – Eifel“ werden durch
das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Biotopkatasterfläche „Sandkaulsiefen und angrenzende BuchenEichenwälder bei Merode“ bleibt auf Grund ihrer Entfernung vom Vorhaben ebenfalls unbeeinträchtigt.
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die landschaftsgebundene Erholung
4
19
Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die landschaftsgebundene Erholung
4.1
Bestand
Das Vorhaben fällt in die naturräumliche Einheit „Echtzer Lössplatte“ (GLÄSSER 1978).
Die Echtzer Lössplatte zwischen der Dürener Rurniederung und dem Unteren Indetal dacht sich sowohl
vom Dürener Eifelfuß als auch vom Westrand der Platte gleichmäßig nach Norden und Osten hin ab.
Die Einheitlichkeit der 8 m mächtigen Lössdecke wird nur durch einige Talniederungen und
Aufschlüsse des Braunkohletagebaus unterbrochen.
In der näheren Umgebung des Vorhabens dominieren intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen
sowie der Meroder Wald das Landschaftsbild. Das Schloss Merode mit seinen umgebenden
Parkanlagen wirkt sich ebenfalls auf das Landschaftsbild in der näheren Umgebung aus.
4.2
Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung
Bei dem geplanten Vorhaben werden auf zwei intensiv genutzten Grünlandflächen geschotterte Wege
angelegt. Die Auswirkungen dieses kleinräumigen Vorhabens dürften sich nur über sehr kurze Distanz
auf das Landschaftsbild auswirken und sind daher als unerheblich zu betrachten. Durch eine
Eingrünung der Parkplätz können die Auswirkungen weiter minimiert werden.
Die Auswirkungen auf die landschaftsgebundene Erholung werden ebenfalls unerheblich bewertet. Da
die Nutzung des Parkplatzes sich auf sehr wenige Veranstaltung im Jahr beschränkt, werden die
Auswirkungen des Vorhabens insgesamt als nicht erheblich bewertet.
ecoda
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
5
20
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von
Beeinträchtigungen
Nach dem Vermeidungs- und Verminderungsgrundsatz des § 15 BNatSchG sind zu erwartende
negative Auswirkungen soweit wie möglich zu unterlassen. In diesem Zusammenhang werden
nachfolgend Maßnahmen beschrieben, soweit für die einzelnen Schutzgüter Beeinträchtigungen
prognostiziert worden sind (vgl. Kapitel 3 und 4).
5.1
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
Durch die Anlage der Schotterflächen kommt es zur Teilversiegelung von Böden. Die Teilversiegelung
der Böden wird dabei auf ein notwendiges Maß reduziert. Verbleibende Beeinträchtigungen durch die
versiegelten Böden sind auszugleichen bzw. zu ersetzen.
Die Zwischenlagerung von abgetragenem Boden muss sortiert erfolgen. Hierfür sind die im nahen
Baubereich zur Verfügung stehende Flächen zu nutzen. Beeinträchtigungen unbeeinflusster Flächen
durch die Lagerung werden so vermieden. Die Endlagerung vom verbleibenden Bodenaushub sollte in
Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde erfolgen.
Bau- und betriebsbedingt wird das Vorhaben dauerhaft zum Verlust von Flächenfunktionen
(Lebensraum- und Bodenfunktionen) führen. Während der Einrichtung der Parkplätze werden zudem
durch den Bauverkehr sowie durch die Lagerflächen temporäre Beeinträchtigungen entstehen. Alle
Baumaßnahmen sind so auszuführen, dass Natur und Landschaft möglichst wenig beansprucht
werden. Folgende Minderungsmaßnahmen bieten sich grundsätzlich an und sind bei der Planung und
Ausführung zu berücksichtigen:
-
Nutzung vorhandener Wirtschaftswege, Verminderung von zusätzlich anzulegenden Wegen
-
Begrenzung der Erdmassenbewegung auf das notwendige Maß
-
Auswahl geeigneter Lager- und Stellflächen
-
getrennte, sachgemäße Lagerung des Aushubs
-
Wiedereinbau des Ausgangsmaterials entsprechend der ursprünglichen Lagerungsverhältnisse im
Boden
-
unverzügliche Wiederherstellung temporär beanspruchter Arbeits- und Lagerflächen
Die aufgeführten Maßnahmen sollen - sofern sie nicht ohnehin vorgesehen sind - bei dem geplanten
Vorhaben berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Baumaßnahmen sind so geplant, dass keine hochwertigen Biotoptypen betroffen sein werden.
Darüber hinaus ist bei der Bauausführung das Vermeidungsgebot sowie die DIN 18920 „Schutz von
Bäumen,
Pflanzbeständen
„Bodenarbeiten“ zu beachten.
und
Vegetationsflächen
bei
Baumaßnahmen“
und
DIN
18915
ecoda
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
21
Die trotz Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu erwartenden erheblichen oder nachhaltigen
Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sind mit geeigneten Maßnahmen zu
kompensieren.
5.2
Flora (Biotope)
Während der Bauphase sind randlich angrenzende Vegetationsflächen durch Absperrungen vor dem
Befahren mit Baufahrzeugen zu schützen. Die Beachtung einschlägiger Richtlinien bei Bauausführung
(z.B. RAS-LP4, DIN 18920: Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen) ist zu gewährleisten. Zum Schutz des Marienbachs wird entlang des Bachverlaufs an
den geplanten Parkplätzen ein Gewässerschutzstreifen mit einer Breite von 5 m angelegt.
Der/die festgestellte Lebensraumverlust bzw. -veränderung ist über dieses Maß hinaus nicht weiter
reduzierbar. Verbleibende Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen zu
kompensieren.
5.3
Fauna
Es ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahmen auf den Bauflächen,
die zur Errichtung der geplanten WEA erforderlich sind (Zuwegung, Abbiegebereiche, Kranstell-,
Montage- und Stellflächen) Niststätten von Rebhühnern, Wachteln, Kiebitzen oder Feldlerchen
existieren (Kapitel 5). Zur Vermeidung des Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung oder
Verletzung von Individuen) bzw. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Verlust oder Beschädigung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten) ist daher eine geeignete Maßnahme vorzunehmen.
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl:
1. Anlage der geschotterten Fahrwege in einem Bauzeitenfenster von Juli bis Mitte März außerhalb
der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 3.1).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der geschotterten Fahrwege auf Zeiten
außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten. Nach der Baufeldräumung muss bis zum
Baubeginn sichergestellt sein, dass die Flächen nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt
werden können (Juli bis Mitte März: vgl. Tabelle 3.1).
3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten Parkplätze vor Baubeginn auf Brutvorkommen der
betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der betroffenen Arten ermittelt, kann mit der
Anlage der geschotterten Fahrwege begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen betroffenen
Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden.
ecoda
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
Tabelle 5.1:
22
Brutzeiträume von Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz und Feldlerche (nach LANUV 2013b)
März
Art
A
M
Mai
April
E
A
M
E
A
M
Juni
E
A
M
Juli
E
A
M
Aug.
E
A
M
E
Rebhuhn
Wachtel
Kiebitz
Feldlerche
Bei Bauzeiten in den Zeiträumen Februar bis März oder August bis Oktober wird die Errichtung eines
20 cm hohen und in den Boden eingelassenen Amphibienschutzzaunes entlang der äußeren Grenzen
der Baustellenabschnitte als geeignete Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Amphibien
angesehen. Auf der Anwanderungsseite der Zäune sind in regelmäßigen Abständen Fangeimer
ebenerdig einzugraben. Der Amphibienschutzzaun wird von den wandernden Amphibien als
Wanderhindernis wahrgenommen. Beim Versuch das vermeintliche Hindernis zu umgehen, fallen die
Amphibien in die Fangeimer. Zur Betreuung eines Krötenzauns ist mindestens einmal täglich eine
Kontrolle mit Leerung der Fangeimer notwendig.
Alternativ dazu können die Bauarbeiten nach einer vorherigen Begutachtung durchgeführt werden,
wenn festgestellt wird, dass keine relevante Amphibienwanderung stattfindet.
5.4
Landschaftsbild
Zur Schonung des Landschaftsbildes während der Bauphasen sollten die zu verwendenden
Baumaterialien möglichst sofort eingebaut werden. Außerdem sind beim Bau entstehende offene
Böden möglichst schnell wieder zu begrünen.
Eine Veränderung des Landschaftsbildes ist bei der Einrichtung der Parkplätze unvermeidbar. Die
Wirkung des Parkplatzes ist durch eine einfassende Anpflanzung minimierbar.
ecoda
Festlegung des Kompensationsbedarfs
6
23
Festlegung des Kompensationsbedarfs
Nach BREUER (1994) ist bei der Festlegung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen zu
berücksichtigen, dass mit der Kompensation für ein Schutzgut bzw. mit ein und derselben
Kompensationsmaßnahme häufig auch eine (Teil-)Kompensation für weitere Schutzgüter erreicht
werden kann. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Multifunktionalität der
Maßnahme. So kann man beispielsweise mit der Anlage einer Hecke auf einer bislang intensiv
genutzten Fläche sowohl eine Aufwertung von Biotopen als auch eine Neugestaltung des
Landschaftsbilds erreichen. In der Regel werden durch biotopaufwertende Maßnahmen auch
Verbesserungen / Wiederherstellungen für andere Schutzgüter erreicht (Boden, Klima/Luft, Wasser).
Nachfolgend wird der Bedarf zur Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds nochmals zusammenfassend dargestellt.
Darüber hinaus werden die qualitativen Anforderungen an die Kompensation skizziert. Die detaillierte
Festlegung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wird im Teil II des Landschaftspflegerischen
Begleitplans (Planung und Bilanzierung von Kompensationsmaßnahmen) erfolgen.
6.1
Klima / Luft
Für das Schutzgut Klima/Luft ergeben sich im unmittelbaren Bereich des Vorhabens aufgrund der
Teilversiegelung freier Fläche durch die Anlage der geschotterten Fahrwege Veränderung des
Mikroklimas. Die zu erwartenden lokal begrenzten, mikroklimatischen Veränderungen sind
unvermeidbar.
Durch die Anlage höherwertiger Biotopstrukturen (z. B. Gehölzpflanzungen) würde auch ein Ersatz für
erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Klima / Luft erreicht. Ein gesonderter Kompensationsbedarf entstünde dann diesbezüglich nicht.
6.2
Boden
Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Boden entsteht durch die Teilversiegelung und damit
durch den Verlust von Bodenfunktionen auf einer Fläche von insgesamt 7.742 m². Eine funktional und
räumlich
zusammenhängende
Ausgleichsmaßnahme
wäre
der
Rückbau
bestehender
Teilversiegelungen im Nahbereich des Vorhabens. Da die Möglichkeit zur Umsetzung einer solchen
Maßnahme unwahrscheinlich ist, besteht als eine weitere Möglichkeit zum Ersatz der
Beeinträchtigungen die Aufwertung von Bodenfunktionen an anderer Stelle. Um verlorengehende
Bodenfunktionen wieder herzustellen, sind Böden, die beispielsweise durch intensive Landwirtschaft
stark beansprucht sind, aus der Nutzung zu nehmen und in einen naturnäheren Zustand
zurückzuführen.
ecoda
Festlegung des Kompensationsbedarfs
24
Durch die Anlage höherwertiger Biotopstrukturen (z. B. Gehölzpflanzungen auf einem Ackerstandort)
würde auch ein Ersatz für erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden erreicht. Ein
gesonderter Kompensationsbedarf entstünde dann diesbezüglich nicht.
6.3
Wasser
Das bestehende Drainagesystem auf der Fläche des geplanten Parkplatz 1 wird im Rahmen der
Bauarbeiten ausgebessert und verfeinert.
Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Wasser ist durch die Baumaßnahmen nicht zu
erwarten, da die Fläche bereits mit einer systematischen Drainage versehen ist. Eine Beeinflussung
des lokalen Grundwasserspiegels durch die Ausbesserung und Verfeinerung der Drainage ist als
unwahrscheinlich zu betrachten.
6.4
Flora
Zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzguts Flora können teilversiegelte
(geschotterte) Flächen entsiegelt oder - sofern das nicht möglich ist - Biotope mit geringem oder
mittlerem ökologischen Wert (Acker, Grünland) in höherwertige Biotope umgewandelt werden. Der
Bedarf zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzguts Flora (Biotope) ergibt sich
aus der Berechnung des Biotopwertverlusts nach LANUV (2008). Insgesamt werden durch das
Vorhaben Biotope auf einer Fläche von 7.742 m² verändert und in ihrem Wert herabgesetzt wenn
man auf beiden Flächen von intensiv genutztem Grünland als Ausgangsbiotop ausgeht (Variante 1).
Wird der Ausgangszustand der bestehenden Fläche des geplanten Parkplatz 2 als Acker bewertet
(Variante 2) führt dies zu einer Aufwertung in den Teilbereichen (Parkbuchten) die zu Grünland
umgewandelt werden (8.139 m²). Die Größe der Kompensationsfläche hat sich an den in Tabelle 3.1
und 3.2 aufgeführtem Biotopwertverlusten von insgesamt 15.484 (Variante 1) bzw. 3.713 (Variante 2)
Punkten zu orientieren.
6.5
Fauna
Unter Berücksichtigung der Vermeidungs-/ Verminderungsmaßnahmen werden keine über die
beanspruchte Fläche hinausgehenden erheblichen Beeinträchtigungen erwartet.
Durch die Anlage höherwertiger Biotopstrukturen auf einem Ackerstandort würde auch ein Ersatz für
erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Fauna erreicht. Ein gesonderter Kompensationsbedarf
entstünde dann diesbezüglich nicht.
6.6
Landschaftsbild
Erheblichen Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild und die landschaftsgebundene Erholung
werden nicht erwartet.
ecoda
Zusammenfassung
7
25
Zusammenfassung
Anlass des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (Teil 1) ist die geplante Errichtung und
Nutzung von zwei Parkflächen in der Nähe des Schlosses Merode. Die Parkflächen sollen bei acht bis
zehn Veranstaltung in der Gemeinde Langerwehe bzw. auf dem Schloss Merode (u. a. für den
Weihnachtsmarkt) genutzt werden. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht geplant.
Auftraggeberin des Gutachtens ist die Verwaltung Prinzen von Merode.
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist die Ermittlung und Quantifizierung des durch das Vorhaben
entstehenden Eingriffs in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und in das Landschaftsbild. Auf
dieser Grundlage wird der Kompensationsbedarf ermittelt.
Durch die erforderliche Anlage der geschotterten Fahrwege wird es zu einer Teilversiegelung auf einer
Fläche von insgesamt 7.742 m² kommen. Diese Teilversiegelungen führen kleinräumig zu
mikroklimatischen Veränderungen und zum Verlust von Bodenfunktionen. Für die Anlage der
Fahrwege sind ein Bodenaushub und damit eine Veränderung des Bodengefüges erforderlich. Die sich
ergebenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima und Boden werden als erheblich angesehen
und sind auszugleichen bzw. zu ersetzen. Die Ausbesserung und Verfeinerung des Drainagesystems
auf der Fläche des geplanten Parkplatz 1 führt zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzguts
„Wasser“.
Durch die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen kommt es zu einem Verlust bzw. einer Veränderung
von Biotopstrukturen und damit einhergehend zu einem räumlich begrenzten Verlust von
Pflanzengesellschaften und einer Funktionsminderungen für Tiergesellschaften. Betroffen sind intensiv
genutzte Grünlandflächen und ein unversiegelter Weg (Variante 1) bzw. intensiv genutzte Grünlandund Ackerflächen und ein unversiegelter Weg (Variante 2), deren ökologischer Wert als gering
einzustufen ist.
Nach der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008)
ergibt sich Biotopwertverlust in Höhe von 15.484 Punkten (Variante 1) bzw. 3.713 Punkten
(Variante 2).
Durch die Anlage höherwertiger Biotopstrukturen (z. B. Gehölzpflanzungen auf einem Ackerstandort)
würde auch ein Ersatz für erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima / Luft, Boden, Wasser
und Fauna erreicht. Ein gesonderter Kompensationsbedarf entstünde dann diesbezüglich nicht
(Multifunktionalität der Maßnahme).
Die konkrete Darstellung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgt in Teil II des
Landschaftspflegerischen Begleitplans (Maßnahmenplanung).
ecoda
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand
und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde.
Dortmund, den 30. April 2013
_________________
Dr. Michael Quest
Literaturverzeichnis
BREUER, W. (1994): Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der
Bauleitplanung. Inform. d. Naturschutz Nieders. 1/94: 1-60.
ECODA (2013): Stufe I einer artenschutzrechtlichen Prüfung (asP) zur Anlage von zwei Parkplätzen in
der
Nähe
des
Schlosses
Merode
(Gemeinde
Langerwehe,
Kreis
Düren).
Unveröffentlichtes Gutachten, Dortmund.
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2007): Auskunftssystem BK50 NRW - Karte der schutzwürdigen Böden.
Krefeld.
GEOLOGISCHEN DIENST NRW (2013): Kartendienste des GEOLOGISCHEN DIENST NRW (Web Map Service WMS).
Internet: http://www.wms.nrw.de/gd/bk050?
GLÄSSER, (1978): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. Geographische
Landesaufnahme 1 : 200.000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Selbstverlag – Bonn-Bad Godesberg.
LANUV (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW..
Recklinghausen. September 2008.
LANUV
(2013a):
Kartendienste
des
LANUV
(Web
Map
Service
WMS).
Internet:
http://www.lanuv.nrw.de/service/wms.htm
LANUV (2013b): Infosysteme und Datenbanken. LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
NRW. URL: http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm