Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (LbP I)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
1,9 MB
Datum
19.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:08
Aktualisiert
09.09.13, 18:08

Inhalt der Datei

www.ecoda.de Landschaftspflegerischer Begleitplan ecoda UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr. 33 zur Anlage von zwei Parkplätzen in der Nähe des Schlosses Merode (Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren) 44287 Dortmund Fon 0231 841697-10 Fax 0231 586995-19 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeberin: Verwaltung Prinzen von Merode Kreuzherrenstr. 1 52379 Langerwehe Bearbeiter: Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol. Dr. Dirk Bieker, Dipl. Ing. (FH) Forst. Dortmund, 30. April 2013 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Kartenverzeichnis Tabellenverzeichnis 1 Einleitung .............................................................................................................................. 01 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ........................................................................................ 01 1.2 Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................. 01 1.3 Untersuchungsrahmen und Gliederung ........................................................................ 02 2 Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens .............................................................. 04 3 Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ....................................... 07 3.1 Klima / Luft ..................................................................................................................... 07 3.1.1. Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung ................................................. 07 3.1.2. Fazit: Klima/Luft............................................................................................................................... 08 3.2 Boden ............................................................................................................................... 08 3.2.1. Bestand & Bewertung ..................................................................................................................... 08 3.2.2. Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung .................................................. 08 3.2.3. Fazit: Boden ...................................................................................................................................... 09 3.3 Wasser ............................................................................................................................. 10 3.3.1. Bestand & Bewertung ....................................................................................................................... 8 3.3.2. Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung ................................................. 10 3.4 Flora (Biotope) ................................................................................................................ 10 3.4.7. Bestand & Bewertung ..................................................................................................................... 10 3.4.8. Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen ................................................................................. 13 3.4.9. Fazit: Flora (Biotope) ....................................................................................................................... 13 3.5 Fauna................................................................................................................................ 14 3.5.10. Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen ................................................................................. 15 3..11. Fazit: Fauna (Biotope) ..................................................................................................................... 15 3.6 Schutzgebiete .................................................................................................................. 15 3.6.12. Bestand ............................................................................................................................................. 16 3.6.13. Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung ................................................. 17 3.6.14. Fazit ................................................................................................................................................... 18 4 Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die landschafts-gebundene Erholung ........ 19 4.1 Bestand ............................................................................................................................ 19 4.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung................................. 19 5 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ................... 20 5.1 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ......................................................................... 20 5.2 Flora (Biotope) ................................................................................................................ 21 5.3 Fauna................................................................................................................................ 21 5.4 Landschaftsbild ................................................................................................................ 22 6 Festlegung des Kompensationsbedarfs.............................................................................. 23 6.1 Klima / Luft ..................................................................................................................... 23 6.2 Boden ............................................................................................................................... 23 6.3 Wasser ............................................................................................................................. 24 6.4 Flora.................................................................................................................................. 24 6.5 Fauna................................................................................................................................ 24 6.6 Landschaftsbild ................................................................................................................ 24 7 Zusammenfassung ............................................................................................................... 25 Abschlusserklärung Literaturverzeichnis Abbildungsverzeichnis Seite Kapitel 2 Abbildung 2.1: Blick auf die Fläche des geplanten Parkplatz 1 ................................................................ 05 Abbildung 2.2: Blick auf den geplanten Parkplatz 2 .................................................................................. 05 Kartenverzeichnis Kapitel 1 Karte 1.1: Räumliche Lage der geplanten Parkplätze.......................................................................... 03 Kapitel 2 Karte 2.1: Detaillierte Darstellung der Planung auf den geplanten Parkplätzen .............................. 06 Kapitel 3 Karte 3.1: Biotoptypen im Umkreis von 50 m um die geplanten Parkplätze ................................... 12 Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 3 Tabelle 3.1: Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen – Variante 1 ..................... 14 Tabelle 3.2: Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen – Variante 2 ..................... 14 Kapitel 5 Tabelle 5.1: Brutzeiträume von Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz und Feldlerche (nach LANUV 2013)...... 22 Einleitung 01 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Anlass des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (Teil I) ist die geplante Errichtung und Nutzung von zwei Parkflächen in der Nähe des Schlosses Merode. Die Parkflächen sollen bei acht bis zehn Veranstaltung in der Gemeinde Langerwehe bzw. auf dem Schloss Merode (u. a. für den Weihnachtsmarkt) genutzt werden. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht geplant. Die räumliche Lage des Vorhabens ist in Karte 1.1 dargestellt. Auftraggeberin des Gutachtens ist die Verwaltung Prinzen von Merode. Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist die Ermittlung und Quantifizierung des durch das Vorhaben entstehenden Eingriffs in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und in das Landschaftsbild. Auf dieser Grundlage wird der Kompensationsbedarf ermittelt. Gesetzliche Grundlagen 1.2 Gesetzliche Grundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW). Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“. Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr.4 LG NW gilt als Eingriff u.a. die Errichtung oder wesentliche Änderung von Schienenwegen, von Straßen, von versiegelten land- oder forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen und von baulichen Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 1 der Landesbauordnung. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete ecoda Einleitung 02 Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Im Rahmen des Gutachtens werden die Begriffe „Ausgleich“ und „Ersatz“ vereinfacht unter „Kompensation“ zusammengefasst. 1.3 Untersuchungsrahmen und Gliederung Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (Teil I) orientiert sich an dem Eingriffsbegriff des § 14 BNatSchG (siehe Kapitel 1.2). Die Erheblichkeit eines Eingriffs ist von der Eingriffsintensität abhängig, d. h. von der durch das Vorhaben verursachten Störung oder Schädigung von Einzelelementen oder des Gesamtzusammenhangs von Natur und Landschaft. In Kapitel 2 wird das Vorhaben in Art und Umfang zunächst dargestellt. Im Folgenden werden der Naturhaushalt (Kapitel 3) und das Landschaftsbild (Kapitel 4) des Plangebiets beschrieben und die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens dargestellt. Kapitel 5 stellt Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen dar. In Kapitel 6 wird der vom Vorhaben verursachte Eingriff in Natur und Landschaft bewertet. Kapitel 7 fasst die wesentlichen Punkte des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Teil I) zusammen. ecoda ! Landschaftpflegerischer Begleitplan (Teil I - Eingriffsbilanzierung) zur Anlage von zwei temporären Parkplätzen in der Nähe des Schlosses Merode (Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren) Auftraggeberin: Verwaltung Prinzen von Merode ! Karte 1.1 Räumliche Lage der geplanten Parkplätze Abrenzung der geplanten Parkplätze Parkplatz 2 Parkplatz 1 ! bearbeiteter Ausschnitt des digitalen Topographischen Karte 1 : 25.000 (DTK 25) Bearbeiter: Dr. Dirk Bieker, 26. April 2013 0 Maßstab 1:5.000 250 @ DIN A3 ´ Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens 2 04 Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens Das gesamte Vorhaben besteht aus der Anlage von zwei Parkplätzen nördlich des Schlosses Merode. Auf der Fläche 1 (insgesamt ca. 13.800 ha) sollen 404 Parkplätze, auf der Fläche 2 (insgesamt ca. 12.520 ha) 388 Parkplätze eingerichtet werden. Die Parkplätze sollen nicht dauerhaft, sondern bei acht bis zehn Veranstaltung in der Gemeinde Langerwehe bzw. auf dem Schloss Merode (u. a. Weihnachtsmarkt) genutzt werden. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht geplant. Die vorgesehene Fläche für den Parkplatz 1 wird derzeit als Grünland genutzt (vgl. Abbildungen 2.1). Die vorgesehene Fläche für den Parkplatz 2 ist eine Ackerfläche die, für eine provisorische Nutzung als Parkplatz im Rahmen von Veranstaltungen im Kreis Düren, bereits eingesät worden ist (vgl. Abbildung 2.2). Für die Untersuchung und Bilanzierung der Fläche des geplanten Parkplatz 2 werden daher im Folgenden zwei Varianten beschrieben die zum einen von dem Biotoptyp Acker (HA-04; Variante 1) und zum anderen vom Biotoptyp Intensivwiese (EA, xd2; Variante 2) als Ausgangsbiotoptyp für die geplante Fläche des Parkplatz 2 ausgehen. Ein bestehender Feldweg soll zur Anlage des Parkplatzes 2 ebenfalls befestigt werden. Zum Mariengraben sollen 5 m breiten Gewässerschutzstreifen eingerichtet werden (vgl. Karte 2.1). Es ist vorgesehen, die Fahrwege auf den Parkplätzen als geschotterte Flächen zu befestigen, um eine sichere Zu- und Abfahrt zu den Parkbuchten zu gewährleisten. Eine Befestigung der Parkbuchten ist nicht geplant, sie bleiben als Grünlandfläche erhalten bzw. werden dauerhaft als Grünlandflächen gesichert. Für die Anlage der geschotterten Fahrspuren wird auf dem geplanten Parkplatz 1 eine Fläche von 3.592 m2 und auf dem geplanten Parkplatz 2 eine Fläche von 4.150 m2 beansprucht (vgl. Karte 2.1). Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt über bestehende Straßen. Ein Ausbau der zuleitenden Straßen ist nicht geplant. ecoda Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens Abbildung 2.1: Blick auf die Fläche des geplanten Parkplatz 1 Abbildung 2.2: Blick auf den geplanten Parkplatz 2 05 ecoda ! Landschaftpflegerischer Begleitplan (Teil I - Eingriffsbilanzierung) zur Anlage von zwei Parkplätzen in der Nähe des Schlosses Merode (Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren) Auftraggeberin: Verwaltung Prinzen von Merode ! Karte 2.1 Detaillierte Darstellung der Planung auf den geplanten Parkplätzen Abrenzung der geplanten Parkplätze Bestand existierender Schotterweg existierender unversiegelter Weg Planung geplante Schotterflächen Gewässerschutzstreifen ! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen Deutschen Grundkarte (DGK 5) Bearbeiter: Dr. Dirk Bieker, 30. April 2013 0 Maßstab 1:2.000 100 Meter @ DIN A3 ´ Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes 3 07 Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes Die zu erwartenden Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts werden für jedes Schutzgut getrennt ermittelt und bewertet. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Boden und Flora / Biotoptypen beschränken sich im Wesentlichen auf die unmittelbar in Anspruch genommen Flächen. Über die direkt beeinträchtigten Flächen hinaus sind Randeffekte wie z. B. Eutrophierung von Randbereichen um die Anlagen und entlang der Erschließungswege nicht gänzlich auszuschließen. Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Flora (Biotope) (vgl. Kapitel 3.4) wurden u.a. auf der Grundlage einer Biotoptypenkartierung (19.04.2013) ermittelt, die im Umkreis von 50 m zu dem Vorhaben durchgeführt worden ist. Betriebsbedingte Auswirkungen (eventuelle Störwirkungen durch an- und abfahrende Autos) auf empfindliche Tierarten können allerdings auch darüber hinausgehen. Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna werden deswegen auch über die Eingriffsfläche (bis 100 m) hinaus ermittelt und bewertet. 3.1 Klima / Luft Das Umfeld der Vorhabensfläche ist (v. a. nach Osten, Norden und Westen) nahezu unbebaut und weist ein typisches Freilandklima auf. Freiflächen stellen im Allgemeinen Kaltluftproduzenten dar und können im dicht besiedelten Raum über Luftaustauschprozesse Ausgleichsfunktionen übernehmen. Belastungsräume, für die der Untersuchungsraum ausgleichende Funktion übernehmen kann, sind nicht vorhanden. Dem Raum kommt somit keine besondere klimatische Funktion zu. In der Klimatologie wird zwischen mikroskaligen und mesoskaligen Luftströmungen differenziert: Mikroskalige Luftströmungen sind bodennahe Kaltluftströmungen, die in der Regel nachts und bei austauscharmen Wetterlagen auftreten. Die Auswirkungen dieser Strömungen sind lokal sehr begrenzt. Durch Abkühlung der oberflächennahen Schichten in der Nacht sind schwache Kaltluftströmungen in Richtung des sich nach Nordwesten neigenden Geländes zu erwarten, durch das die Kaltluft weitgehend ungehindert abfließen kann. Als mesoskalische Luftströmungen werden z. B. lokale Winde bezeichnet. Zu lokal auftretenden Windstärken und -richtungen liegen keine Erkenntnisse vor. 3.1.1 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung 3.1.1.1 Veränderung des Mikroklimas Für das Vorhaben werden auf als Grünland genutzten Flächen Schotterflächen neu angelegt. Die teilversiegelten Flächen heizen sich bei Sonneneinstrahlung stärker auf als offener bzw. bewachsener Boden. Die gespeicherte Energie wird größtenteils nachts an die umgebende Luft abgegeben, so dass ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes 08 ecoda bebaute Bereiche deutlich wärmer sind als ihre Umgebung (Wärmeinseln). Gleichzeitig ist die relative Luftfeuchte durch die geringere Verdunstungsleistung von Pflanzen und Böden in teilversiegelten Bereichen niedriger als in unversiegelten Bereichen. Die teilversiegelten Flächen weisen aufgrund hoher Windanfälligkeit und direkter Sonneneinstrahlung extreme Standortverhältnisse auf (Erwärmung, schnelle Verdunstung). Kurzfristig stellen sich auf den geschotterten Flächen ruderale Pflanzengesellschaften ein, die das mikroklimatische Milieu wiederum positiv beeinflussen. 3.1.1.2 Luftverunreinigung Bei der Anlage sowie bei der Nutzung der Parkplätze sind durch die Abgase der Baufahrzeuge / Automobile temporär Luftverunreinigungen zu erwarten, die nicht zu vermeiden sind und das notwendige Maß nicht überschreiten. Fazit: Klima / Luft Die hervorgerufenen Veränderungen des lokalen Mikroklimas durch die Versiegelung von Flächen sind lokal als mittel bis hoch einzustufen. Abriegelungseffekte hinsichtlich klimatisch wertvoller Strömungen werden ebenso wie Luftverunreinigungen in nennenswertem Maße nicht erwartet. Die Beeinträchtigungen werden im Sinne der Eingriffsregelung als erheblich eingestuft. Die Beeinträchtigungen sind ausgleich- bzw. ersetzbar. 3.2 Boden Bestand & Bewertung Nach Darstellungen der Bodenkarte im Maßstab 1 : 50.000 des GEOLOGISCHEN DIENSTES NRW (2013) existieren auf den betroffenen Flächen und seinem Umfeld Pseudogleye (z. T. ParabraunerdePseudogleye oder Stagnogleye) sowie Braunerde-Gleye (z. T. Gley oder Parabraunerde-Gley). Bei den Pseudogleyen handelt sich um schluffige Lehmböden mit geringem bis mittlerem bis Ertrag, die zur Vernässung neigen. Die Ertragswertzahlen der Bodenschätzung liegen bei 35 bis 65 Punkten. Eine Schutzwürdigkeit dieser Böden ist nach der Darstellung des GEOLOGISCHEN DIENSTS (2007) nicht gegeben. Der Parabraunerde-Gley stellt mit 55 bis 70 Punkten einen ertragreicheren Bodentyp dar. Nach Darstellung der Karte schutzwürdiger Böden des GEOLOGISCHEN DIENSTS (2007) ist der auf Teilflächen existierende Parabraunerde-Gley als Boden mit Bodenentwicklungspotenzial für Sonderstandorte und als besonders schützenswert eingestuft. 3.2.1 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung 3.2.1.1 Teilversiegelung Für die Anlage der Fahrwege auf den Parkplätzen werden insgesamt 7.742 m² bisher unversiegelter Fläche dauerhaft geschottert. Der Boden wird auf den genannten Flächen der aktuellen Nutzung Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes 09 langfristig entzogen. Das Relief wird dadurch allenfalls kleinräumig verändert. Die Fahrwege werden ihre Durchlässigkeit für Wasser behalten, setzen diese jedoch gegenüber dem jetzigen Zustand herab. Gegenüber einer vollständigen Versiegelung wird die Beeinträchtigung minimiert, kann aber nicht vollständig vermieden werden. Insgesamt ist die Beeinträchtigung des Bodens durch die Teilversiegelung aufgrund des Verlusts von Bodenfunktionen als erheblich anzusehen und muss ausgeglichen bzw. ersetzt werden. 3.2.1.2 Verdichtung Die Fahrzeuge werden sich über die geschotterten Wege bewegen. Auf diesen Flächen wird es anlage- und betriebsbedingt somit zu lokalen Verdichtungen des Bodens kommen. Die Flächen der Parkbuchten werden nur sehr selten (an acht bis zehn Veranstaltungen) und dann von jeweils einem Fahrzeug genutzt. Eine nennenswerte Bodenverdichtung ist auf diesen Flächen nicht zu erwarten. 3.2.1.3 Bodenaushub Durch den Wegebau fällt Bodenaushub an. Bodenaushub unterliegt nicht dem objektiven Abfallbegriff und bedarf keiner Wiederaufbereitungsmaßnahmen. Er kann daher vom Besitzer unmittelbar wiederverwendet werden und im Verkehrswegebau oder für landschafts- und stadtgestalterische Maßnahmen Verwendung finden. Die Ablagerung von Bodenaushub in Bereichen schützenswerter Biotoptypen kann zu Konflikten mit dem Natur-, Landschafts- und Wasserschutz führen, da damit eine Veränderung des Bodengefüges, des Wasserhaushaltes und damit der Artenzusammensetzung der Biozönose verbunden ist. Der anfallende Bodenaushub sollte daher auf Flächen gelagert werden, die ohnehin beeinträchtigt oder von geringem ökologischem Wert sind. Der anfallende Bodenaushub kann nach Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde in einer Schichtstärke von maximal 5 cm auf reinen Ackerflächen aufgebracht werden. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Verbleib des Bodenaushubs mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen. 3.2.2 Fazit: Boden Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden durch Bodenabtrag, Versiegelung und Verdichtung können als hoch aber kleinräumig begrenzt beurteilt werden. Die Beeinträchtigungen werden im Sinne der Eingriffsregelung als erheblich eingestuft. Die Beeinträchtigungen sind ausgleichbzw. ersetzbar. ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes 3.3 Wasser 3.3.1 Bestand & Bewertung 10 Oberflächengewässer sind vom dem geplanten Bauvorhaben nicht direkt betroffen. Zum Schutz des Marienbachs nördlich des Parkplatz 1, sowie süd- und östlich des Parkplatz werden Gewässerschutzstreifen eingerichtet. Um die Befahrbarkeit des Parkplatz 1 ganzjährig sicher zu stellen wird das bestehende Drainagesystem im Zuge der Bauarbeiten ausgebessert und verfeinert. Genauere Angaben zur Ausführung sind derzeit nicht festgelegt. 3.3.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung Nach Darstellungen der Bodenkarte im Maßstab 1 : 50.000 des GEOLOGISCHEN DIENSTS NRW (2013) befindet sich der Grundwasserspiegel im Bereich des Parkplatz 1 in einer Tiefe von 20 bis 40 cm. Es ist zu erwarten, dass sich „Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels“ einstellen und damit ein Eingriff nach §14 BNatSchG vorliegt. Die Beeinträchtigungen werden im Sinne der Eingriffsregelung als erheblich eingestuft. Die Beeinträchtigungen sind ausgleich- bzw. ersetzbar. 3.4 Flora (Biotope) Etwaige Beeinträchtigungen von Pflanzen oder Pflanzengemeinschaften werden nicht gesondert spezifiziert, sondern durch die Verluste von Biotopfunktionen bzw. durch den Wertverlust von Biotopen erfasst. Dieser wird im Folgenden auf der Grundlage der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) ermittelt (vgl. Kapitel 3.4.3). 3.4.1 Bestand & Bewertung 3.4.1.1 Heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV) Die sich unter den gegebenen Standortverhältnissen ohne Beeinflussung durch den Menschen einstellende Pflanzengesellschaft wird als heutige potenzielle natürliche Vegetation (hpnV) bezeichnet. Die hpnV zeigt das Entwicklungspotenzial des Gebiets an und kann zur Bewertung der Naturnähe der im Untersuchungsraum vorkommenden Lebensräume herangezogen werden. Ohne menschlichen Einfluss wäre der Untersuchungsraum größtenteils bewaldet. Typischer Hainsimsen-Buchenwald im Übergang zu Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald und RasenschmielenHainbuchen-Buchenwald stellt die hpnV im Untersuchungsraum dar. Die potenziell natürliche Vegetation ist im westlich gelegenen Meroder Wald noch in Teilen vorhanden. ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes 11 ecoda 3.4.1.2 Reale Vegetation / Biotoptypen Im Rahmen einer Ortsbegehung am 19.04.2013 wurden die vorhandenen Biotoptypen im Umkreis von 50 m um die Planung auf der Grundlage der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) erfasst (vgl. Karte 3.1). Im angewandten Bewertungsverfahren erhalten die Biotope „Wertpunkte“ in einer Skala von 0 bis 10. Anhand ihrer Biotoppunktzahl lassen sich konkrete Biotope somit in verschiedene Wertstufen einordnen: sehr gering (0-1 Wertpunkte), gering (2-3), mittel (4-5), hoch (6-7), sehr hoch (8-9) und außerordentlich hoch (10). So besitzt Acker einen Wert von 2, während naturnahe Laubmischwälder und andere Gehölzflächen einen Wert zwischen 5 und 8 haben. Vollkommen versiegelte Flächen haben stets den Wert 0. Gesetzlich geschützte Biotope wie Moore, Röhrichte, Quellbereiche haben einen Wert von 10. Die von der Planung betroffenen Flächen werden als intensives Grünland (EA, xd2) genutzt (Wertpunkte 3). Da die Fläche des Parkplatz 2 nur für die provisorische Nutzung als Parkplatz von Acker in Grünland umgewandelt wurde, wird sowohl eine Bilanzierung für den Biotoptyp Acker, intensiv (HA-04; Wertpunkte 2) als auch eine Bilanzierung mit dem Biotoptyp intensives Grünland als Ausgangszustand erstellt. Auf Grund der intensiven Nutzung haben die Flächen nur einen geringen ökologischen Wert. Auch die sich an die geplanten Parkplätze sind größtenteils landwirtschaftliche Nutzflächen (meist Äcker) von geringem ökologischen Wert. Im Süden der Fläche des geplanten Parkplatzes 1 verläuft ein Schotterweg. Daran schließt sich eine Hecke und eine Baumreihe aus Altbäumen an, die zum Park des Schlosses Merode überleiten (vgl. Abbildung 2.1). Ein weiterer Schotterweg existiert im östlichen Teil des geplanten Parkplatzes 1. Die geplante Fläche von Parkplatz 2 ist von Schotterwegen und der K 27 eingerahmt (vgl. Karte 3.1). Die Vegetation der Wege- und Straßensäume zeichnet sich durch einen relativ hohen Anteil an neound nitrophytischen Störanzeigern aus, denen nur ein geringer ökologischer Wert zugeordnet wird. Der Marienbach, der als bedingt naturnah ausgeprägtes Fließgewässer klassifiziert wird, fließt entlang der nördlichen Begrenzung von Parkplatz 1 in nordöstliche Richtung, biegt im Anschluss an den geplanten Parkplatz um 90° in Richtung Nordwesten ab, um auf einer Strecke von 75 m parallel zu einem Schotterweg zu verlaufen. Der Schotterweg wird nach einer erneuten Abzweigung um 90° in Richtung Nordosten unter dem Weg gequert. Danach verläuft der Marienbach parallel zu einem unversiegelten Weg entlang der südlichen Grenze von Parkplatz Nr. 2 (vgl. Karte 3.1). Versiegelte Flächen befinden sich in Form der Kreisstraße K 27 im nördlichen Bereich des Untersuchungsraums und als Wohnbebauung im westlichen Teil des Untersuchungsraums. Im Anschluss an die Wohnbebauung befinden Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand umgeben. sich Rasenflächen. Die Kreisstraße ist von ! artenschutzrechtliche Prüfung (asP Stufe I) zur Anlage von zwei temporären Parkplätzen in der Nähe des Schlosses Merode (Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren) Auftraggeberin: Verwaltung Prinzen von Merode ! Karte 3.1 Biotoptypen im Umkreis von 50 m um den Standort der geplanten Maßnahme Geplante Parkfläche Biotoptyp Acker, intensiv Bankette Einzelbaum Graben, bedingt naturnah Intensivwiese Parkanlagen Rasenfläche Schotterweg Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand Versiegelte Fläche Unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden Planung geplante Schotterflächen ! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der Deutschen Grundkarte (DGK5) Bearbeiter: Dr. Dirk Bieker, 30. April 2013 0 Maßstab 1:2.000 100 @ DIN A3 ´ Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes 3.4.2 13 ecoda Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen Die Fahrwege beschränken sich auf das notwendige Maß und werden auf Grünland bzw. Acker und einem unversiegelten Weg angelegt. Die bestehenden geschotterten Wege / Flächen fließen in das Wegekonzept ein. Die Parkbuchten bleiben als Grünland erhalten. Die Teilversiegelung der Fahrwege führt zu einem teilweisen Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Für die Nutzung der Parkplätze sind diese Beeinträchtigungen unvermeidbar. Die Beeinträchtigungen sind als erheblich anzusehen und gelten damit gemäß § 14 BNatSchG als Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Der Eingriff muss durch geeignete Maßnahmen so ausgeglichen werden, dass keine erheblichen und nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zurückbleiben. Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Biotopen sind in Tabelle 3.1 und 3.2 aufgelistet. Der sich daraus ergebende Biotopwertverlust beträgt insgesamt 15.484 Punkte für die Variante 1 und 3.713 Punkte für die Variante 2. Die Kompensation sollte der ermittelten Eingriffsintensität quantitativ Rechnung tragen und den Biotopwertverlust in Höhe von 15.484 Punkten (Variante 1) bzw. 3.713 Punkten (Variante 2) nach der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) kompensieren. Qualitativ sollten die Maßnahmen die durch den Eingriff gestörten Funktionen im Umfeld der Parkplätze wiederherstellen. Die Parkbuchten bleiben als Grünland erhalten und können aufgrund ihrer geringen Nutzungsfrequenz weiterhin als Lebensraum für Tiere und Pflanzen fungieren. Die Nutzung der Parkbuchten wird deshalb nicht als erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung angesehen. Bei der Bauausführung ist das Vermeidungsgebot sowie die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“ zu beachten. Alle notwendigen Baumaßnahmen sind so auszuführen, dass Natur und Landschaft möglichst wenig beansprucht werden. Die Biotoptypenkartierung ergab keine Hinweise auf Vorkommen von streng geschützten Pflanzenarten. Nach § 62 LG NW geschützte Biotoptypen fehlen auf den Flächen der geplanten Parkplätze. Fazit: Flora (Biotope) Erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut Flora (Biotope) entstehen durch die Teilversiegelungen von Grünland und einem unversiegelten WEG (Variante 1) bzw. durch die Teilversiegelung von Grünland, Ackerland und einem teilversiegelten Weg (Variante 2). Die Kompensation sollte der ermittelten Eingriffsintensität quantitativ Rechnung tragen und den Biotopwertverlust in Höhe von 15.484 (Variante 1) bzw. 3.713 (Variante 2) Punkten nach der Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes 14 ecoda numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) kompensieren. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen werden aufgrund der geringen Nutzungsintensität nicht erwartet. Tabelle 3.1: Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen – Variante 1 Bio to p typ vo r d e m E in g riff Co d e Parkplatz 1 Intensivwiese, EA, xd2 artenarm Parkplatz 2 Intensivwiese, EA, artenarm xd2 Parkplatz 2 Unversiegelter VB7, Weg stb3 Su m m e Tabelle 3.2: Co d e Intensivwiese, EA, artenarm xd2 Parkplatz 2 Acker, intensiv HA-04 Parkplatz 2 Unversiegelter VB7, Weg stb3 Parkplatz 2 Acker, intensiv HA-04 Su m m e 3.5 Bio to p Bio to p typ we rt vo r n ach d e m dem E in g riff E in g riff teilversie3.592 3 gelte Flächen teilversie3.632 3 gelte Flächen teilversie3 gelte 518 Flächen 7 .7 4 2 Bio to p we rt n ach D iffe - We rtCo d e dem re n z ve rlu st E in g riff VF1 1 -2 -7.184 VF1 1 -2 -7.264 VF1 1 -2 -1.036 -1 5 .4 8 4 Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen – Variante 2 Bio to p typ vo r d e m E in g riff Parkplatz 1 ü b e rb au te F läch e (m ² ) ü b e rb au te F läch e (m ² ) Bio to p Bio to p typ we rt vo r n ach d e m dem E in g riff E in g riff Bio to p we rt n ach D iffe - We rtCo d e re n z ve rlu st dem E in g riff 3.592 3 teilversieVF1 gelte Flächen 1 -2 -7.184 3.632 2 teilversieVF1 gelte Flächen 1 -1 -3.632 518 3 teilversieVF1 gelte Flächen 1 -2 -1.036 8.139 2 Intensivwiese, EA, artenarm xd2 3 1 8.139 1 5 .8 8 1 -3 .7 1 3 Fauna Als Datengrundlage zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten wurde eine lebensraumspezifische planungsrelevanten Tierarten beim LANUV (2013b) durchgeführt (vgl. Messtischblattabfrage ECODA der 2013). Dabei wurden insgesamt 32 planungsrelevante Arten identifiziert, von denen aufgrund des Vorkommens auf dem Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes 15 Messtischblatt sowie der Lebensraumeignung ein Vorkommen möglich ist. Im LINFOS des LANUV sind für die beiden betroffenen Flächen keine Vorkommen von planungsrelevanten Arten angegeben. Für das Schloss Merode ist dort ein Vorkommen des Grauen Langohrs (Plecotus austriacus) verzeichnet. Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung (asP-Stufe I) zum vorliegenden Projekt wurde geprüft, - ob sich relevante planungsrelevanter Vorkommen aufgrund der vorhandenen Lebensräume bzw. Lebensraumausprägungen auf den betroffenen Flächen bzw. in deren Umfeld befinden können und - ob sich durch die Errichtung oder den Betrieb der Parkplätze Verstöße gegen den § 44 Abs. 1. BNatSchG ergeben könnten. Die Stufe I der asP kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben - unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen - nicht zu Verstößen gegen den § 44 Abs. 1 BNatSchG führen wird. 3.5.1 Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen Durch die Anlage der geschotterten Wege wird sich ein Funktionsverlust für Tierarten ergeben. Der Flächen-/ Funktionswertverlust ist als erheblich im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten. Wegen der sehr geringen Nutzungsintensität, die sich zudem hauptsächlich auf den Herbst / Winter konzentriert und somit - außerhalb der Brutzeiten für Vögel, - außerhalb der Wanderungszeiten für Amphibien und - außerhalb der Aktivitätsphase von Fledermäusen liegt, werden außer den beschriebenen bau-/ anlagebedingten Beeinträchtigungen keine betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen erwartet. 3.5.2 Fazit: Fauna (Biotope) Erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut Fauna entstehen durch die Teilversiegelungen von Grünland. Räumlich darüber hinaus gehende erhebliche Beeinträchtigungen oder etwaige betriebsbedingte erhebliche Beeinträchtigung werden nicht erwartet. Die Beeinträchtigungen sind ausgleich- bzw. ersetzbar. Die Beeinträchtigungen sind ausgleich- bzw. ersetzbar. 3.6 Schutzgebiete Nachfolgend werden die im Umkreis von 500 m zum Vorhaben bestehenden Schutzgebiete und schutzwürdigen Bereiche beschrieben sowie die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens prognostiziert und bewertet. Die Informationen wurden folgenden Quellen entnommen: ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes - 16 ecoda Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV 2013a) Derzeit befindet sich der Landschaftsplan 8 (Langerwehe) des Kreises Düren in der Aufstellung. Für das für das Plangebiet geplante relevante LSG „Parkanlage Schloss Merode“ wird dort unter Kapitel III. ausgeführt: „Unberührt von den allgemeinen Verboten unter Ziffer 2.2, Kapitel II, Nr. 14 und 17 bleiben die ordnungsgemäße Durchführung von Veranstaltung auf dem Schlossplatzgelände (einschließl. Abstellen und Parken von Fahrzeugen auf Grünlandflächen angrenzend an den Schlosspark im Rahmen dieser Veranstaltungen).“ 3.6.1 Bestand 3.6.1.1 Natura 2000-Gebiete Nach Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen liegt kein Natura 2000-Gebiet im Untersuchungsraum. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“ (DE-5104-302) befindet sich ca. 4.800 m östlich des Vorhabens. 3.6.1.2 Naturschutzgebiete Im Umkreis von 500 m um das Vorhaben befinden sich nach Darstellung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen keine Naturschutzgebiete. Die kürzeste Distanz zum nächstgelegenen Naturschutzschutzgebiet „NSG Rotenbruchbach und Kannenhau“ beträgt ca. 2.500 m. Das Naturschutzgebiet liegt südwestlich des Vorhabens. 3.6.1.3 Landschaftsschutzgebiete Das geplante Vorhaben liegt innerhalb des LSG Kreis Düren Teilfläche 1, dass durch die „Ordnungsbehördliche Verordnung über Landschaftsschutzgebiete im südlichen Teil des Kreises Düren, in den Städten Düren und Heimbach sowie den Gemeinden Hürtgenwald und Langerwehe“ vom 27. November 2007 ausgewiesen wurde. 3.6.1.4 Naturdenkmäler Im Untersuchungsraum befinden sich keine ausgewiesenen Naturdenkmäler, da der Landschaftsplan 8 Langerwehe noch nicht rechtskräftig ist. 3.6.1.5 Geschützte Landschaftsbestandteile Im Untersuchungsraum befinden sich keine geschützten Landschaftsbestandteile, da der Landschaftsplan 8 Langerwehe noch nicht rechtskräftig ist. In der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die geschützten Landschaftsbestandteile im Kreis Düren“ sind für den Untersuchungsraum ebenfalls keine geschützten Landschaftsbestandteile aufgeführt. Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes 17 3.6.1.6 Naturparke Naturparke sind Gebiete, die sich aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart oder Schönheit von Natur und Landschaft auszeichnen und sich besonders für die Erholung eignen. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Naturparks „Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn – Eifel“. Der Naturpark hat eine Größe von 1.536 km². 3.6.1.7 Gesetzlich geschützte Biotope Geschützte Biotope wurden im Rahmen der Kartierung im Umkreis von 50 m zum Vorhaben nicht festgestellt. Das nächstgelegene gesetzlich geschützte Biotop befindet sich etwa 900 m südlich des geplanten Vorhabens (GB-5204-0008). 3.6.1.8 Biotopkatasterflächen In einer minimalen Entfernung von ca. 470 m befindet sich die Biotopkatasterfläche „Sandkaulsiefen und angrenzende Buchen-Eichenwälder bei Merode“ (BK-5204-0003). Als Schutzziel dieser Fläche ist der „Erhalt eines naturnahen Quellbachs und strukturreicher Buchen-Eichenwälder“ angegeben. Weitere Biotopkatasterflächen existieren im Umkreis von 500 m um das geplante Vorhaben nicht. 3.6.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandeile, Naturdenkmäler, gesetzlich geschützte Biotope sowie Biotopkatasterflächen befinden sich in so großer Entfernung zum Vorhaben, dass eine Beeinträchtigung der Schutzziele oder Zuwiderhandlungen gegen Gebote und Verbote ausgeschlossen werden können. 3.6.1.9 Landschaftsschutzgebiet im Kreis Düren Teilfläche 1 Das Vorhaben fällt in den Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes im Kreis Düren Teilfläche 1. 3.6.1.10 Naturpark „Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn – Eifel“ Der Naturpark „Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn – Eifel“ vereint nicht nur zwei Staaten und zwei Bundesländer, sondern auch viele landschaftliche Gegensätze. Das Vorhaben stellt nur eine sehr kleinräumige Veränderung dar und steht daher den Entwicklungszielen des Naturparkes nicht entgegen. 3.6.1.11 Biotopkatasterfläche (BK-5204-0003) Die Biotopkatasterfläche „Sandkaulsiefen und angrenzende Buchen-Eichenwälder bei Merode“ wird auf Grund der Entfernung zum Vorhaben nicht negativ beeinträchtigt. ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes 3.6.3 18 Fazit Das Vorhaben fällt in den Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes im Kreis Düren Teilfläche 1. Die Entwicklungsziele des Naturpark „Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn – Eifel“ werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Biotopkatasterfläche „Sandkaulsiefen und angrenzende BuchenEichenwälder bei Merode“ bleibt auf Grund ihrer Entfernung vom Vorhaben ebenfalls unbeeinträchtigt. ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die landschaftsgebundene Erholung 4 19 Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die landschaftsgebundene Erholung 4.1 Bestand Das Vorhaben fällt in die naturräumliche Einheit „Echtzer Lössplatte“ (GLÄSSER 1978). Die Echtzer Lössplatte zwischen der Dürener Rurniederung und dem Unteren Indetal dacht sich sowohl vom Dürener Eifelfuß als auch vom Westrand der Platte gleichmäßig nach Norden und Osten hin ab. Die Einheitlichkeit der 8 m mächtigen Lössdecke wird nur durch einige Talniederungen und Aufschlüsse des Braunkohletagebaus unterbrochen. In der näheren Umgebung des Vorhabens dominieren intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie der Meroder Wald das Landschaftsbild. Das Schloss Merode mit seinen umgebenden Parkanlagen wirkt sich ebenfalls auf das Landschaftsbild in der näheren Umgebung aus. 4.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung Bei dem geplanten Vorhaben werden auf zwei intensiv genutzten Grünlandflächen geschotterte Wege angelegt. Die Auswirkungen dieses kleinräumigen Vorhabens dürften sich nur über sehr kurze Distanz auf das Landschaftsbild auswirken und sind daher als unerheblich zu betrachten. Durch eine Eingrünung der Parkplätz können die Auswirkungen weiter minimiert werden. Die Auswirkungen auf die landschaftsgebundene Erholung werden ebenfalls unerheblich bewertet. Da die Nutzung des Parkplatzes sich auf sehr wenige Veranstaltung im Jahr beschränkt, werden die Auswirkungen des Vorhabens insgesamt als nicht erheblich bewertet. ecoda Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen 5 20 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen Nach dem Vermeidungs- und Verminderungsgrundsatz des § 15 BNatSchG sind zu erwartende negative Auswirkungen soweit wie möglich zu unterlassen. In diesem Zusammenhang werden nachfolgend Maßnahmen beschrieben, soweit für die einzelnen Schutzgüter Beeinträchtigungen prognostiziert worden sind (vgl. Kapitel 3 und 4). 5.1 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts Durch die Anlage der Schotterflächen kommt es zur Teilversiegelung von Böden. Die Teilversiegelung der Böden wird dabei auf ein notwendiges Maß reduziert. Verbleibende Beeinträchtigungen durch die versiegelten Böden sind auszugleichen bzw. zu ersetzen. Die Zwischenlagerung von abgetragenem Boden muss sortiert erfolgen. Hierfür sind die im nahen Baubereich zur Verfügung stehende Flächen zu nutzen. Beeinträchtigungen unbeeinflusster Flächen durch die Lagerung werden so vermieden. Die Endlagerung vom verbleibenden Bodenaushub sollte in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde erfolgen. Bau- und betriebsbedingt wird das Vorhaben dauerhaft zum Verlust von Flächenfunktionen (Lebensraum- und Bodenfunktionen) führen. Während der Einrichtung der Parkplätze werden zudem durch den Bauverkehr sowie durch die Lagerflächen temporäre Beeinträchtigungen entstehen. Alle Baumaßnahmen sind so auszuführen, dass Natur und Landschaft möglichst wenig beansprucht werden. Folgende Minderungsmaßnahmen bieten sich grundsätzlich an und sind bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen: - Nutzung vorhandener Wirtschaftswege, Verminderung von zusätzlich anzulegenden Wegen - Begrenzung der Erdmassenbewegung auf das notwendige Maß - Auswahl geeigneter Lager- und Stellflächen - getrennte, sachgemäße Lagerung des Aushubs - Wiedereinbau des Ausgangsmaterials entsprechend der ursprünglichen Lagerungsverhältnisse im Boden - unverzügliche Wiederherstellung temporär beanspruchter Arbeits- und Lagerflächen Die aufgeführten Maßnahmen sollen - sofern sie nicht ohnehin vorgesehen sind - bei dem geplanten Vorhaben berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Baumaßnahmen sind so geplant, dass keine hochwertigen Biotoptypen betroffen sein werden. Darüber hinaus ist bei der Bauausführung das Vermeidungsgebot sowie die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen „Bodenarbeiten“ zu beachten. und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und DIN 18915 ecoda Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen 21 Die trotz Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu erwartenden erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sind mit geeigneten Maßnahmen zu kompensieren. 5.2 Flora (Biotope) Während der Bauphase sind randlich angrenzende Vegetationsflächen durch Absperrungen vor dem Befahren mit Baufahrzeugen zu schützen. Die Beachtung einschlägiger Richtlinien bei Bauausführung (z.B. RAS-LP4, DIN 18920: Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) ist zu gewährleisten. Zum Schutz des Marienbachs wird entlang des Bachverlaufs an den geplanten Parkplätzen ein Gewässerschutzstreifen mit einer Breite von 5 m angelegt. Der/die festgestellte Lebensraumverlust bzw. -veränderung ist über dieses Maß hinaus nicht weiter reduzierbar. Verbleibende Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. 5.3 Fauna Es ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahmen auf den Bauflächen, die zur Errichtung der geplanten WEA erforderlich sind (Zuwegung, Abbiegebereiche, Kranstell-, Montage- und Stellflächen) Niststätten von Rebhühnern, Wachteln, Kiebitzen oder Feldlerchen existieren (Kapitel 5). Zur Vermeidung des Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung oder Verletzung von Individuen) bzw. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Verlust oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) ist daher eine geeignete Maßnahme vorzunehmen. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl: 1. Anlage der geschotterten Fahrwege in einem Bauzeitenfenster von Juli bis Mitte März außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 3.1). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der geschotterten Fahrwege auf Zeiten außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten. Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass die Flächen nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt werden können (Juli bis Mitte März: vgl. Tabelle 3.1). 3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten Parkplätze vor Baubeginn auf Brutvorkommen der betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der betroffenen Arten ermittelt, kann mit der Anlage der geschotterten Fahrwege begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen betroffenen Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. ecoda Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen Tabelle 5.1: 22 Brutzeiträume von Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz und Feldlerche (nach LANUV 2013b) März Art A M Mai April E A M E A M Juni E A M Juli E A M Aug. E A M E Rebhuhn Wachtel Kiebitz Feldlerche Bei Bauzeiten in den Zeiträumen Februar bis März oder August bis Oktober wird die Errichtung eines 20 cm hohen und in den Boden eingelassenen Amphibienschutzzaunes entlang der äußeren Grenzen der Baustellenabschnitte als geeignete Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Amphibien angesehen. Auf der Anwanderungsseite der Zäune sind in regelmäßigen Abständen Fangeimer ebenerdig einzugraben. Der Amphibienschutzzaun wird von den wandernden Amphibien als Wanderhindernis wahrgenommen. Beim Versuch das vermeintliche Hindernis zu umgehen, fallen die Amphibien in die Fangeimer. Zur Betreuung eines Krötenzauns ist mindestens einmal täglich eine Kontrolle mit Leerung der Fangeimer notwendig. Alternativ dazu können die Bauarbeiten nach einer vorherigen Begutachtung durchgeführt werden, wenn festgestellt wird, dass keine relevante Amphibienwanderung stattfindet. 5.4 Landschaftsbild Zur Schonung des Landschaftsbildes während der Bauphasen sollten die zu verwendenden Baumaterialien möglichst sofort eingebaut werden. Außerdem sind beim Bau entstehende offene Böden möglichst schnell wieder zu begrünen. Eine Veränderung des Landschaftsbildes ist bei der Einrichtung der Parkplätze unvermeidbar. Die Wirkung des Parkplatzes ist durch eine einfassende Anpflanzung minimierbar. ecoda Festlegung des Kompensationsbedarfs 6 23 Festlegung des Kompensationsbedarfs Nach BREUER (1994) ist bei der Festlegung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen zu berücksichtigen, dass mit der Kompensation für ein Schutzgut bzw. mit ein und derselben Kompensationsmaßnahme häufig auch eine (Teil-)Kompensation für weitere Schutzgüter erreicht werden kann. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Multifunktionalität der Maßnahme. So kann man beispielsweise mit der Anlage einer Hecke auf einer bislang intensiv genutzten Fläche sowohl eine Aufwertung von Biotopen als auch eine Neugestaltung des Landschaftsbilds erreichen. In der Regel werden durch biotopaufwertende Maßnahmen auch Verbesserungen / Wiederherstellungen für andere Schutzgüter erreicht (Boden, Klima/Luft, Wasser). Nachfolgend wird der Bedarf zur Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds nochmals zusammenfassend dargestellt. Darüber hinaus werden die qualitativen Anforderungen an die Kompensation skizziert. Die detaillierte Festlegung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wird im Teil II des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Planung und Bilanzierung von Kompensationsmaßnahmen) erfolgen. 6.1 Klima / Luft Für das Schutzgut Klima/Luft ergeben sich im unmittelbaren Bereich des Vorhabens aufgrund der Teilversiegelung freier Fläche durch die Anlage der geschotterten Fahrwege Veränderung des Mikroklimas. Die zu erwartenden lokal begrenzten, mikroklimatischen Veränderungen sind unvermeidbar. Durch die Anlage höherwertiger Biotopstrukturen (z. B. Gehölzpflanzungen) würde auch ein Ersatz für erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Klima / Luft erreicht. Ein gesonderter Kompensationsbedarf entstünde dann diesbezüglich nicht. 6.2 Boden Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Boden entsteht durch die Teilversiegelung und damit durch den Verlust von Bodenfunktionen auf einer Fläche von insgesamt 7.742 m². Eine funktional und räumlich zusammenhängende Ausgleichsmaßnahme wäre der Rückbau bestehender Teilversiegelungen im Nahbereich des Vorhabens. Da die Möglichkeit zur Umsetzung einer solchen Maßnahme unwahrscheinlich ist, besteht als eine weitere Möglichkeit zum Ersatz der Beeinträchtigungen die Aufwertung von Bodenfunktionen an anderer Stelle. Um verlorengehende Bodenfunktionen wieder herzustellen, sind Böden, die beispielsweise durch intensive Landwirtschaft stark beansprucht sind, aus der Nutzung zu nehmen und in einen naturnäheren Zustand zurückzuführen. ecoda Festlegung des Kompensationsbedarfs 24 Durch die Anlage höherwertiger Biotopstrukturen (z. B. Gehölzpflanzungen auf einem Ackerstandort) würde auch ein Ersatz für erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden erreicht. Ein gesonderter Kompensationsbedarf entstünde dann diesbezüglich nicht. 6.3 Wasser Das bestehende Drainagesystem auf der Fläche des geplanten Parkplatz 1 wird im Rahmen der Bauarbeiten ausgebessert und verfeinert. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Wasser ist durch die Baumaßnahmen nicht zu erwarten, da die Fläche bereits mit einer systematischen Drainage versehen ist. Eine Beeinflussung des lokalen Grundwasserspiegels durch die Ausbesserung und Verfeinerung der Drainage ist als unwahrscheinlich zu betrachten. 6.4 Flora Zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzguts Flora können teilversiegelte (geschotterte) Flächen entsiegelt oder - sofern das nicht möglich ist - Biotope mit geringem oder mittlerem ökologischen Wert (Acker, Grünland) in höherwertige Biotope umgewandelt werden. Der Bedarf zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzguts Flora (Biotope) ergibt sich aus der Berechnung des Biotopwertverlusts nach LANUV (2008). Insgesamt werden durch das Vorhaben Biotope auf einer Fläche von 7.742 m² verändert und in ihrem Wert herabgesetzt wenn man auf beiden Flächen von intensiv genutztem Grünland als Ausgangsbiotop ausgeht (Variante 1). Wird der Ausgangszustand der bestehenden Fläche des geplanten Parkplatz 2 als Acker bewertet (Variante 2) führt dies zu einer Aufwertung in den Teilbereichen (Parkbuchten) die zu Grünland umgewandelt werden (8.139 m²). Die Größe der Kompensationsfläche hat sich an den in Tabelle 3.1 und 3.2 aufgeführtem Biotopwertverlusten von insgesamt 15.484 (Variante 1) bzw. 3.713 (Variante 2) Punkten zu orientieren. 6.5 Fauna Unter Berücksichtigung der Vermeidungs-/ Verminderungsmaßnahmen werden keine über die beanspruchte Fläche hinausgehenden erheblichen Beeinträchtigungen erwartet. Durch die Anlage höherwertiger Biotopstrukturen auf einem Ackerstandort würde auch ein Ersatz für erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Fauna erreicht. Ein gesonderter Kompensationsbedarf entstünde dann diesbezüglich nicht. 6.6 Landschaftsbild Erheblichen Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild und die landschaftsgebundene Erholung werden nicht erwartet. ecoda Zusammenfassung 7 25 Zusammenfassung Anlass des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (Teil 1) ist die geplante Errichtung und Nutzung von zwei Parkflächen in der Nähe des Schlosses Merode. Die Parkflächen sollen bei acht bis zehn Veranstaltung in der Gemeinde Langerwehe bzw. auf dem Schloss Merode (u. a. für den Weihnachtsmarkt) genutzt werden. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht geplant. Auftraggeberin des Gutachtens ist die Verwaltung Prinzen von Merode. Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist die Ermittlung und Quantifizierung des durch das Vorhaben entstehenden Eingriffs in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und in das Landschaftsbild. Auf dieser Grundlage wird der Kompensationsbedarf ermittelt. Durch die erforderliche Anlage der geschotterten Fahrwege wird es zu einer Teilversiegelung auf einer Fläche von insgesamt 7.742 m² kommen. Diese Teilversiegelungen führen kleinräumig zu mikroklimatischen Veränderungen und zum Verlust von Bodenfunktionen. Für die Anlage der Fahrwege sind ein Bodenaushub und damit eine Veränderung des Bodengefüges erforderlich. Die sich ergebenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima und Boden werden als erheblich angesehen und sind auszugleichen bzw. zu ersetzen. Die Ausbesserung und Verfeinerung des Drainagesystems auf der Fläche des geplanten Parkplatz 1 führt zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzguts „Wasser“. Durch die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen kommt es zu einem Verlust bzw. einer Veränderung von Biotopstrukturen und damit einhergehend zu einem räumlich begrenzten Verlust von Pflanzengesellschaften und einer Funktionsminderungen für Tiergesellschaften. Betroffen sind intensiv genutzte Grünlandflächen und ein unversiegelter Weg (Variante 1) bzw. intensiv genutzte Grünlandund Ackerflächen und ein unversiegelter Weg (Variante 2), deren ökologischer Wert als gering einzustufen ist. Nach der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) ergibt sich Biotopwertverlust in Höhe von 15.484 Punkten (Variante 1) bzw. 3.713 Punkten (Variante 2). Durch die Anlage höherwertiger Biotopstrukturen (z. B. Gehölzpflanzungen auf einem Ackerstandort) würde auch ein Ersatz für erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima / Luft, Boden, Wasser und Fauna erreicht. Ein gesonderter Kompensationsbedarf entstünde dann diesbezüglich nicht (Multifunktionalität der Maßnahme). Die konkrete Darstellung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgt in Teil II des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Maßnahmenplanung). ecoda Abschlusserklärung Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Dortmund, den 30. April 2013 _________________ Dr. Michael Quest Literaturverzeichnis BREUER, W. (1994): Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Inform. d. Naturschutz Nieders. 1/94: 1-60. ECODA (2013): Stufe I einer artenschutzrechtlichen Prüfung (asP) zur Anlage von zwei Parkplätzen in der Nähe des Schlosses Merode (Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren). Unveröffentlichtes Gutachten, Dortmund. GEOLOGISCHER DIENST NRW (2007): Auskunftssystem BK50 NRW - Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld. GEOLOGISCHEN DIENST NRW (2013): Kartendienste des GEOLOGISCHEN DIENST NRW (Web Map Service WMS). Internet: http://www.wms.nrw.de/gd/bk050? GLÄSSER, (1978): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. Geographische Landesaufnahme 1 : 200.000. Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung. Selbstverlag – Bonn-Bad Godesberg. LANUV (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW.. Recklinghausen. September 2008. LANUV (2013a): Kartendienste des LANUV (Web Map Service WMS). Internet: http://www.lanuv.nrw.de/service/wms.htm LANUV (2013b): Infosysteme und Datenbanken. LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW. URL: http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm