Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
03.12.12, 18:16
Aktualisiert
03.12.12, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 26.11.2012
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Br.
Vorlagennummer: VL-127/2012
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
hier: Gebührenbedarfsberechnung
Sachdarstellung:
Die Kosten für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (31 Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben) sind durch die Erhebung von Gebühren nach § 6 ff.
Kommunalabgabengesetz (KAG) zu decken. Der derzeitige Gebührensatz wurde am
06. Dezember 2007 durch den Rat der Gemeinde festgesetzt.
Auf Grund einer am 12. November 2012 durchgeführten Gebührenkalkulation für das Jahr
2013 wurde festgestellt, dass die Gebührensätze angepasst werden müssen. Grundlage
für die Anpassung ist die Erhöhung der Abfuhrentgeltung des Abfuhrunternehmers zum
01. Januar 2013 und eine Mindereinnahme von 669,38 € aus dem Jahr 2011.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die Entwurfsfassung der überarbeiteten Satzung ist als Anlage ebenfalls beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es sind keine finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde zu erwarten, da eine evtl.
Mindereinnahme bzw. Mehreinnahme im folgenden Jahr in der Gebührenkalkulation
ausgeglichen wird.
Drucksache VL-127/2012
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß der beigefügten Berechnung für die Entsorgung aus
Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
Nachrichtlich
alt
a) bei Sammelabfuhren
44,55 €/m3
36,43 €/m3
b) bei Einzelabfuhren
50,00 €/m3
44,00 €/m3
abgefahrenen Grubeninhaltes;
2. den Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
der Gemeinde Langerwehe in der beratenen Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)