Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Gebührenbedarfsberechnung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
03.12.12, 18:16
Aktualisiert
03.12.12, 18:16
Beschlussvorlage (Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
hier: Gebührenbedarfsberechnung) Beschlussvorlage (Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
hier: Gebührenbedarfsberechnung)

öffnen download melden Dateigröße: 82 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 26.11.2012 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Br. Vorlagennummer: VL-127/2012 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Gebührenbedarfsberechnung Sachdarstellung: Die Kosten für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (31 Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben) sind durch die Erhebung von Gebühren nach § 6 ff. Kommunalabgabengesetz (KAG) zu decken. Der derzeitige Gebührensatz wurde am 06. Dezember 2007 durch den Rat der Gemeinde festgesetzt. Auf Grund einer am 12. November 2012 durchgeführten Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 wurde festgestellt, dass die Gebührensätze angepasst werden müssen. Grundlage für die Anpassung ist die Erhöhung der Abfuhrentgeltung des Abfuhrunternehmers zum 01. Januar 2013 und eine Mindereinnahme von 669,38 € aus dem Jahr 2011. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Entwurfsfassung der überarbeiteten Satzung ist als Anlage ebenfalls beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Es sind keine finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde zu erwarten, da eine evtl. Mindereinnahme bzw. Mehreinnahme im folgenden Jahr in der Gebührenkalkulation ausgeglichen wird. Drucksache VL-127/2012 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, 1. die Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß der beigefügten Berechnung für die Entsorgung aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Nachrichtlich alt a) bei Sammelabfuhren 44,55 €/m3 36,43 €/m3 b) bei Einzelabfuhren 50,00 €/m3 44,00 €/m3 abgefahrenen Grubeninhaltes; 2. den Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Langerwehe in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)