Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
58 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
29.01.13, 09:00
Aktualisiert
29.01.13, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II
Vorlage 906 /IX.L.
Datum: 17.01.2013
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
29.01.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.02.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2013 mit den
dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan
2013 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn
des Haushaltsjahres, Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen) auf der
Grundlage des eingebrachten Entwurfs.
Begründung:
Gemäß §§ 78 ff. Gemeindeordnung NRW (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 78 Abs. 2 GO enthält die
Haushaltssatzung die Festsetzung des Haushaltsplans, die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage und die Verringerung der allgemeinen Rücklage, den Höchstbetrag der Kredite der Liquiditätssicherung, die Steuersätze (soweit nicht in einer separaten Hebesatzsatzung geregelt) sowie die Festsetzung des Jahres, in dem der
Haushaltsausgleich wieder hergestellt wird (soweit zutreffend).
Der Haushaltsplan besteht gemäß § 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen, dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss.
Dem Haushaltsplan sind beizufügen
1.
der Vorbericht,
2.
der Stellenplan,
3
die Bilanz des Vorvorjahres,
4.
eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
5
eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen,
6.
eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres,
7.
eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals, wenn eine Festsetzung nach § 78 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung erfolgt,
8.
die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen,
für die Sonderrechnungen geführt werden, (liegt bereits durch die Beschlussfassungen Ende letzten Jahres bzw. im Februar dieses Jahres vor)
9.
eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung
der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der
Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen
die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist, (trifft auf die Gemeinde nicht
zu)
10.
in den kreisfreien Städten die Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben (trifft auf die Gemeinde nicht zu)
3
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Als Anlage zu dieser Vorlage sind beigefügt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013
Der Vorbericht zum Haushaltsplan 2013
Der Gesamtergebnisplan mit Kontendruck 2013
Der Gesamtfinanzplan mit Kontendruck 2013
Der Stellenplan für das Jahr 2013 wurde bereits als Anlage zur Niederschrift über die
Ratssitzung am 18.12.2012 zugesandt.
Am kommenden Dienstag, 22.01.2013, erfolgt mit Zusatzvorlage 906 Z1 die Zustellung der Teilpläne 2013 auf Produktebene sowie die sonstigen nach GemHVO vorgeschriebenen Anlagen zum Haushaltsplan.
gez. Pracht
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Bürgermeister