Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 479/2011
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.11.2011
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
30.11.2011
vorberatend
Rat
13.12.2011
beschließend
Betrifft:
16.11.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 167, Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg, Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414 in der zuletzt gültigen Fassung) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das
aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des
Beschlusses.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr.167, Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg.
Begründung:
Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Wohnbaufläche
dargestellt und liegt am Rand des Siedlungsbereichs Liblar im Übergang zur Erftaue, angrenzend
an ein Landschaftsschutzgebiet.
Aufgrund von bereits seit längerer Zeit bestehenden Bauabsichten des Eigentümers der derzeit
noch unbebauten Flurstücke - im Süden des Plangebiets - und einer möglichen mittel- bis
langfristigen Umnutzung des sich im Planbereich befindlichen Schulungszentrums des ArbeiterSamariter-Bundes (ASB) soll mithilfe eines Bebauungsplanverfahrens die planungsrechtliche
Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieses Bereichs als Wohnbaufläche
geschaffen werden.
Für den südlichen Teil des Plangebiets wurde bereits der Aufstellungsbeschluss über eine
Abrundungssatzung gemäß §34 (4) Nr. 2 und 3 gefasst. Diese Planung muss jedoch u.a.
aufgrund der Problematik der Lärmemissionen des Schulungszentrums und des Umfangs der
notwendigen Festsetzungen nunmehr als Bebauungsplanverfahren ausgeführt werden. Bei der
Aufstellung des Bebauungsplans ist die Einbeziehung des ASB-Grundstücks, für das gemeinsam
mit dem ASB eine perspektivische Planung erarbeitet werden soll, sinnvoll.
Nach dem Aufstellungsbeschluss ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Bürgerbebeteiligung vorgesehen. Dem Ausschuss wird
dazu eine entsprechender Bebauungsplanvorentwurf zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
(Dr. Rips)
-2-