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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 167, Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg, Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 167, Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg, Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 167, Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg, Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 479/2011 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.11.2011 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 30.11.2011 vorberatend Rat 13.12.2011 beschließend Betrifft: 16.11.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 167, Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg, Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 in der zuletzt gültigen Fassung) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr.167, Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg. Begründung: Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Wohnbaufläche dargestellt und liegt am Rand des Siedlungsbereichs Liblar im Übergang zur Erftaue, angrenzend an ein Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund von bereits seit längerer Zeit bestehenden Bauabsichten des Eigentümers der derzeit noch unbebauten Flurstücke - im Süden des Plangebiets - und einer möglichen mittel- bis langfristigen Umnutzung des sich im Planbereich befindlichen Schulungszentrums des ArbeiterSamariter-Bundes (ASB) soll mithilfe eines Bebauungsplanverfahrens die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung dieses Bereichs als Wohnbaufläche geschaffen werden. Für den südlichen Teil des Plangebiets wurde bereits der Aufstellungsbeschluss über eine Abrundungssatzung gemäß §34 (4) Nr. 2 und 3 gefasst. Diese Planung muss jedoch u.a. aufgrund der Problematik der Lärmemissionen des Schulungszentrums und des Umfangs der notwendigen Festsetzungen nunmehr als Bebauungsplanverfahren ausgeführt werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Einbeziehung des ASB-Grundstücks, für das gemeinsam mit dem ASB eine perspektivische Planung erarbeitet werden soll, sinnvoll. Nach dem Aufstellungsbeschluss ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Bürgerbebeteiligung vorgesehen. Dem Ausschuss wird dazu eine entsprechender Bebauungsplanvorentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. (Dr. Rips) -2-