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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
239 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte
Erftstadt-Köttingen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.:5113-17/5 öffentlich V 71 ß7&9 Amt: - 51 - An den BeschlAusf.: Finanz- und Personalausschuss - 102- Datum: 16.01.2002 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den Jugendhilfeausschuss • Betrifft: Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Köttingen Finanziele Auswirkungen: Mittel stehenzur Verfügung HHStl.:2002 HHStI.: Personal Unterschriftdes BUdgetverantwortlichen Erftstadt.den 16.01.2002 • BUdget: 519 ~1 , Beschlussentwurf: Als Ausnahme vom Einstellungsstopp wird der Bürgermeister ermächtigt, eine Kinderpflegerin mit einer wöchentl. Arbeitszeit von 38,5 Std. unbefristet weiter zu beschäftigen. Begründung: Die ursprüngliche Stelleninhaberin hat nach einer erneuten Mutterschutzfrist Erziehungsurlaub bis 9/2004 in Anspruch genommen. Die derzeitige Vertretungskraft ist seit 8/1998 beschäftigt. Nach SR 2y BAT ist der Abschluss eines Zeitvertrages für die Dauer von mehr als 5 Jahren unzulässig. Eine unbefristete Weiterbeschäftigung unabdingbar. In Vertretung P:\512\V5120010.138