Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
239 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:5113-17/5
öffentlich
V 71
ß7&9
Amt: - 51 -
An den
BeschlAusf.:
Finanz- und Personalausschuss
- 102-
Datum: 16.01.2002
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
Jugendhilfeausschuss
•
Betrifft:
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte
Erftstadt-Köttingen
Finanziele
Auswirkungen:
Mittel stehenzur Verfügung
HHStl.:2002
HHStI.: Personal
Unterschriftdes BUdgetverantwortlichen
Erftstadt.den 16.01.2002
•
BUdget: 519
~1
,
Beschlussentwurf:
Als Ausnahme vom Einstellungsstopp wird der Bürgermeister ermächtigt, eine Kinderpflegerin mit einer wöchentl. Arbeitszeit von 38,5 Std. unbefristet weiter zu beschäftigen.
Begründung:
Die ursprüngliche Stelleninhaberin hat nach einer erneuten Mutterschutzfrist Erziehungsurlaub bis 9/2004 in Anspruch genommen. Die derzeitige Vertretungskraft ist seit 8/1998
beschäftigt. Nach SR 2y BAT ist der Abschluss eines Zeitvertrages für die Dauer von mehr
als 5 Jahren unzulässig. Eine unbefristete Weiterbeschäftigung unabdingbar.
In Vertretung
P:\512\V5120010.138