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Beschlussvorlage (Ausbau B 51, Euskirchener Straße in Tondorf)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
45 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Beschlussvorlage (Ausbau B 51, Euskirchener Straße in Tondorf) Beschlussvorlage (Ausbau B 51, Euskirchener Straße in Tondorf) Beschlussvorlage (Ausbau B 51, Euskirchener Straße in Tondorf)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 743 /IX.L. Datum: 04.06.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.06.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 26.06.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ausbau B 51, Euskirchener Straße in Tondorf Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, auf der Grundlage der neuen Finanzierung, den Ausbau der Nebenanlagen im Bereich des Ausbaus der B 51 – Euskirchener Straße – in Tondorf zu realisieren und mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zu schließen. Weiterhin beschließt der Rat, den verbleibenden Eigenanteil weitestgehend über Eigenleistungen der angrenzenden Anlieger abzudecken. Begründung: Nachdem der beabsichtigte Ausbau der B 51 in der Euskirchener Straße in Tondorf einschließlich Nebenanlagen in einer Bürgerversammlung am 23.11.2011 der Dorfbevölkerung von Tondorf vorgestellt wurde, hat der Landesbetrieb zwischenzeitlich auf dieser Grundlage die Planung sowohl für Fahrbahn als auch für die Nebenanlagen fertig gestellt. Hiernach erhält die neue Fahrbahn überwiegend einschließlich Entwässerungsrinne eine neue Fahrbahnbreite von 6,50 m. Lediglich auf dem Teilbereich des Dorfsaales wird die Fahrbahn auf kurzen Teilstücken auf 5,55 m eingeengt, damit beidseitig Nebenanlagen in ausreichender Breite hergestellt werden können. Entlang der Ausbaustrecke werden je nach örtlicher Gegebenheit Grünflächen zwischen Fahrbahn und Gehweg angelegt. Im Bereich des Dorfsaales sowie der Arztpraxis ist ein Zebrastreifen vorgesehen. Bezüglich der Finanzierung der Nebenanlagen ist man seitens des Landesbetriebes in Euskirchen zunächst davon ausgegangen, dass die Gemeinde die Gesamtkosten einschließlich Erneuerung des Bordsteines übernimmt. Dies wäre für die Gemeinde mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden, nicht zuletzt auch deswegen, weil nach den neuen Förderrichtlinien zwischenzeitlich nur noch ein Zuschuss von 60 % zu den zuwendungsfähigen Kosten seitens der Bewilligungsbehörde gewährt werden kann. Aufgrund dieser erheblichen finanziellen Belastung für die Gemeinde wurden Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau in Euskirchen geführt mit dem Hinweis, dass aus Sicht der Gemeinde durch den Straßenausbau die vorhandenen 3 Gehwege verdrängt werden und somit durch die Straßenbauverwaltung die Kosten für die Wiederherstellung der Nebenanlagen zu übernehmen sind. Seitens des Landesbetriebs Straßenbau in Euskirchen wurde der Gemeinde Ende Mai mitgeteilt, dass aufgrund der vorgenannten Situation und örtlicher Gegebenheiten seitens der Gemeinde lediglich die Kosten der zukünftigen Wertverbesserung, d. h. Materialkosten für neue Bordsteine, neue Randsteine einschl. Beeteinfassungen und neues Betonsteinpflaster zu übernehmen sind. Die neue Situation stellt für die Gemeinde und somit für die Bürgerinnen und Bürger eine besondere finanzielle Verbesserung dar, so dass ein ganz besonderer Dank an den Landesbetrieb Straßenbau in Euskirchen für die neue finanzielle Entwicklung zugunsten der Gemeinde zu richten ist. Im Haushaltsplan 2012 war bisher lediglich eine Anteilsfinanzierung berücksichtigt. Der Landesbetrieb Straßenbau wird der Gemeinde in Kürze eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung über die Abwicklung der Maßnahme vorlegen, welche dann entsprechend gegenzuzeichnen ist. Für den verbleibenden gemeindlichen Kostenanteil wird die Gemeinde dann einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln einreichen, auf dessen Grundlage ein Zuschuss in Höhe von 60 % zu den zuwendungsfähigen Kosten erwartet wird. Ziel muss es sein, dass der verbleibende Eigenanteil über Eigenleistungen der angrenzenden Anlieger der Ausbaustrecke abgedeckt wird. Wie bereits in den jeweiligen Wirtschaftsplänen 2012 berücksichtigt, ist seitens der Gemeinde in Koordination mit dem Straßenausbau auch die Erneuerung der Kanalisation sowie Wasserversorgung auf Teilbereichen vorgesehen. Derzeit ist davon auszugehen, dass mit den Bauarbeiten voraussichtlich erst im Frühjahr 2013 begonnen wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister