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Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim hier: Platzfläche Rosentalstraße)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
50 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim
hier: Platzfläche Rosentalstraße) Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim
hier: Platzfläche Rosentalstraße)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Cr Vorlage 742 /IX.L. Datum: 08.06.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.06.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 26.06.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Masterplan Nettersheim hier: Platzfläche Rosentalstraße Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Erdarbeiten im Bereich der geplanten Platzfläche in der Rosenthalstraße überwiegend in Eigenleistung des gemeindlichen Bauhofes ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen des Masterplanes Nettersheim durchzuführen. Begründung: Im Rahmen des Masterplanes Nettersheim wurde für die Platzgestaltung Rosenthalstraße bei Gesamtkosten in Höhe von 216.684,00 Euro eine 60%ige Zuwendung in Höhe von 130.010,40 Euro gewährt. Die Gesamtkosten beinhalten rund 90.000,00 Euro für die Durchführung der Erdarbeiten. Es bietet sich an, dass die Erdarbeiten im Rahmen von laufenden Maßnahmen weitestgehend in Eigenleistung des gemeindlichen Bauhofes durchgeführt werden. Hierdurch wird es möglich sein, den Kostenanteil relativ gering zu halten und den ansonsten zu erwartenden Eigenanteil in Höhe von rund 36.000,00 Euro weit zu unterschreiten. Somit wären über Fördermittel noch die touristische Gestaltung und Ausstattung abzuwickeln. In die Gestaltung sollen ggf. Ideen aus dem Projekt „Eifel präventiv“ einfließen. Sobald eine abschließende Konzeption vorliegt, wird diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Es ist zu erwarten, dass auch der Kostenansatz gemäß Förderung für diese Gestaltung nicht in vollem Umfange ausgeschöpft wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister