Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
50 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/Cr
Vorlage 742 /IX.L.
Datum: 08.06.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.06.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.06.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Nettersheim
hier: Platzfläche Rosentalstraße
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Erdarbeiten im Bereich der geplanten Platzfläche in
der Rosenthalstraße überwiegend in Eigenleistung des gemeindlichen Bauhofes ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen des Masterplanes Nettersheim
durchzuführen.
Begründung:
Im Rahmen des Masterplanes Nettersheim wurde für die Platzgestaltung
Rosenthalstraße bei Gesamtkosten in Höhe von 216.684,00 Euro eine 60%ige Zuwendung in Höhe von 130.010,40 Euro gewährt.
Die Gesamtkosten beinhalten rund 90.000,00 Euro für die Durchführung der Erdarbeiten.
Es bietet sich an, dass die Erdarbeiten im Rahmen von laufenden Maßnahmen weitestgehend in Eigenleistung des gemeindlichen Bauhofes durchgeführt werden.
Hierdurch wird es möglich sein, den Kostenanteil relativ gering zu halten und den
ansonsten zu erwartenden Eigenanteil in Höhe von rund 36.000,00 Euro weit zu unterschreiten.
Somit wären über Fördermittel noch die touristische Gestaltung und Ausstattung abzuwickeln. In die Gestaltung sollen ggf. Ideen aus dem Projekt „Eifel präventiv“ einfließen.
Sobald eine abschließende Konzeption vorliegt, wird diese dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung vorgelegt. Es ist zu erwarten, dass auch der Kostenansatz gemäß
Förderung für diese Gestaltung nicht in vollem Umfange ausgeschöpft wird.
gez. Pracht
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Bürgermeister