Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
15.07.09, 21:56
Aktualisiert
15.07.09, 21:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.06.2009
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1645
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Beratungsfolge
Strukturförderungsausschuss
Termin
23.06.2009
Haupt- und Finanzausschuss
24.06.2009
Rat
30.06.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Vereinfachte 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 10 "Kurhausgebiet"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1645
1. Sachverhalt:
Nachdem nun das Kurhaus verkauft wurde, möchten die neuen Eigentümer das Gebäude
umnutzen. Von daher wurde ein Bauantrag für den Umbau und die teilweise Nutzungsänderung
des Mehrzweckraumes, Haus des Gastes, in Wohnraum eingereicht. Demnach soll im
Erdgeschoss eine Wohnnutzung stattfinden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhausgebiet“. Der
Bebauungsplan setzt für diesen Bereich ein Mischgebiet, 5 Vollgeschosse als Höchstgrenze, 0,25
Grundflächenzahl, 1,0 Geschossflächenzahl, geschlossene Bauweise und ein Satteldach sowie
Walmdach fest. Da bei der 3. Änderung des Bebauungsplanes im Jahre 2008 die textliche
Festsetzung „die allgemein zulässigen Wohnnutzungen sind nicht im Erdgeschoss zulässig“
beschlossen wurden, ist es nunmehr erforderlich, dass der Bebauungsplan erneut entsprechend
geändert wird, um die beabsichtigte Nutzung zu ermöglichen.
Einer Befreiung gem. § 31 BauGB hinsichtlich der Zulassung einer Wohnnutzung im Erdgeschoss
wird seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde nicht zugestimmt. Daher ist zur Realisierung des
Bauvorhabens die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Aus städtebaulichen Gründen ist
eine Änderung vertretbar. Dabei sind lediglich die textlichen Festsetzungen zu ändern. Alle
anderen Festsetzungen bleiben bestehen.
Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Änderungen des Bebauungsplanes
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für das Planverfahren werden durch den Bauherrn übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die vereinfachte 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10
„Kurhausgebiet“ für einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 1,
Flurstück 4928, aufzustellen. Der Planbereich umfasst das bisher als Kneipp-Kurhaus
genutzte Gebäude in Bad Münstereifel, Nöthener Straße 10.
2. Der Entwurf zur vereinfachten 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.10 „Kurhausgebiet“
wird nebst Begründung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der vereinfachten 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhausgebiet“ mit Begründung gem. § 3, Abs.2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4
BauGB zu beteiligen.