Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vereinfachte 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 10 "Kurhausgebiet" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
15.07.09, 21:56
Aktualisiert
15.07.09, 21:56
Beschlussvorlage (Vereinfachte 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 10 "Kurhausgebiet"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Vereinfachte 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 10 "Kurhausgebiet"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.06.2009 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 1645 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Strukturförderungsausschuss Termin 23.06.2009 Haupt- und Finanzausschuss 24.06.2009 Rat 30.06.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vereinfachte 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 10 "Kurhausgebiet" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1645 1. Sachverhalt: Nachdem nun das Kurhaus verkauft wurde, möchten die neuen Eigentümer das Gebäude umnutzen. Von daher wurde ein Bauantrag für den Umbau und die teilweise Nutzungsänderung des Mehrzweckraumes, Haus des Gastes, in Wohnraum eingereicht. Demnach soll im Erdgeschoss eine Wohnnutzung stattfinden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhausgebiet“. Der Bebauungsplan setzt für diesen Bereich ein Mischgebiet, 5 Vollgeschosse als Höchstgrenze, 0,25 Grundflächenzahl, 1,0 Geschossflächenzahl, geschlossene Bauweise und ein Satteldach sowie Walmdach fest. Da bei der 3. Änderung des Bebauungsplanes im Jahre 2008 die textliche Festsetzung „die allgemein zulässigen Wohnnutzungen sind nicht im Erdgeschoss zulässig“ beschlossen wurden, ist es nunmehr erforderlich, dass der Bebauungsplan erneut entsprechend geändert wird, um die beabsichtigte Nutzung zu ermöglichen. Einer Befreiung gem. § 31 BauGB hinsichtlich der Zulassung einer Wohnnutzung im Erdgeschoss wird seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde nicht zugestimmt. Daher ist zur Realisierung des Bauvorhabens die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Aus städtebaulichen Gründen ist eine Änderung vertretbar. Dabei sind lediglich die textlichen Festsetzungen zu ändern. Alle anderen Festsetzungen bleiben bestehen. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Änderungen des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für das Planverfahren werden durch den Bauherrn übernommen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die vereinfachte 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhausgebiet“ für einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück 4928, aufzustellen. Der Planbereich umfasst das bisher als Kneipp-Kurhaus genutzte Gebäude in Bad Münstereifel, Nöthener Straße 10. 2. Der Entwurf zur vereinfachten 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.10 „Kurhausgebiet“ wird nebst Begründung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der vereinfachten 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Kurhausgebiet“ mit Begründung gem. § 3, Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 BauGB zu beteiligen.