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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Neubau von zwei Stallgebäuden sowie einer Multifunktionshalle für die Landwirtschaft auf dem Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
42 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau von zwei Stallgebäuden sowie einer Multifunktionshalle für die Landwirtschaft auf dem Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau von zwei Stallgebäuden sowie einer Multifunktionshalle für die Landwirtschaft auf dem Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau von zwei Stallgebäuden sowie einer Multifunktionshalle für die Landwirtschaft auf dem Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 740 /IX.L. Datum: 05.06.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Neubau von zwei Stallgebäuden sowie einer Multifunktionshalle für die Landwirtschaft auf dem Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, 1. das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Stallgebäuden sowie einer Multifunktionshalle für die Landwirtschaft auf dem Grundstück Gemarkung Frohngau Flur 14 Flurstück 142, gemäß dessen Bauantrag vom 9. Januar (weiterhin) zu verweigern und erforderlichenfalls zu gegebener Zeit bauplanungsrechtliche Mittel einzusetzen (bspw. die Zurückstellung des Baugesuchs gemäß § 15 des Baugesetzbuches – BauGB), um das Vorhaben zu unterbinden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung des vorstehenden Beschlusses zu 1. erforderlichen Maßnahmen – insbesondere im Verhältnis zu der Baugenehmigungsbehörde – zu ergreifen. Begründung: Am 9. Januar 2012 wurde bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde, dem Kreis Euskirchen, ein Bauantrag zum Neubau von zwei Stallgebäuden sowie einer Multifunktionshalle für die Landwirtschaft auf dem Grundstück Gemarkung Frohngau Flur 14 Flurstück 142, gestellt. Dem Antrag ist seitens der Baugenehmigungsbehörde bislang nicht stattgegeben worden. Insbesondere sind die unterbreiteten Bauvorlagen nach wie vor nicht vollständig und nicht ordnungsgemäß vorgelegt worden. Außerdem hat die Landwirtschaftskammer mit ihrer baufachlichen Stellungnahme vom 26. April 2012 Bedenken gegen das Bauvorhaben vorgetragen. Die Untere Landschaftsbehörde hat im Vorfeld der Erarbeitung einer abschließenden Stellungnahme ebenfalls weitere Unterlagen angefordert. Die Untere Wasserbehörde hat gleichfalls Bedenken – u.a. wegen der vorgesehenen Art und Weise der Regenwasserbeseitigung, der beabsichtigten, aber nicht zu akzeptierenden Nutzung der geplanten Multifunktionshalle als Stellplatz für Pferde, wegen der vorgesehenen Anlegung eines Mistlagerplatzes sowie bezüglich der Entsorgung des anfallenden Pferdedungs – vorgetragen. Seitens der Gemeinde ist im Rahmen der laufenden Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zunächst nicht erteilt worden. 3 Nach dem jetzigen Sachstand kommt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens auch weiterhin – jedenfalls zumindest auf absehbare Zeit – nicht in Betracht, da gegen das Vorhaben nach wie vor erhebliche Bedenken bestehen. Es wird deshalb empfohlen und gebeten, gemäß dem vorstehenden Beschlussvorschlag zu entscheiden. Sollte sich dieses zu einem späteren Zeitpunkt als erforderlich erweisen, so sollen zu gegebener Zeit planungsrechtliche Maßnahmen zur Sicherung der gemeindlichen Position im Hinblick auf das Vorhaben in Erwägung gezogen und ermöglicht werden, etwa die Zurückstellung des Baugesuchs gemäß § 15 BauGB nebst den dazu erforderlichen weiteren bauplanungsrechtlichen Maßnahmen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister