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Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 1, Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide; Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 9 Nr. 207)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
39 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 1, Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide;
Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 9 Nr. 207) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 1, Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide;
Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 9 Nr. 207)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 734 /IX.L. Datum: 21.05.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 1, Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide; Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 9 Nr. 207 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 1, Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide, dahingehend zuzustimmen, dass die Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 9 Nr. 207 auf der nicht überbaubaren Fläche im südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes L 1 ermöglicht wird. Begründung: Auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 9 Nr. 207, wurde im Jahre 2006 eine Produktionshalle errichtet, die im Jahre 2009 erweitert wurde. Zwischenzeitlich wurden darüber hinaus sechs Silos für die Lagerung von Kunststoffgranulat baurechtlich genehmigt. Der Firmeninhaber beabsichtigt nunmehr, seinen Betrieb nochmals zu erweitern um eine Lagerhalle in einer Größe von etwa 15 x 80 m. Ein Teilbereich des Grundstückes befindet sich im rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplan L 1, der übrige Bereich im Bebauungsplangebiet L 4. Während der Bebauungsplan L 4 die überbaubaren Flächen bis an den Geltungsbereich ausweist, ist im südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes L 1 eine Baugrenze in einem Abstand von 8,0 m zur Bebauungsplangrenze festgesetzt. Um eine Realisierung der geplanten Lagerhalle zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass eine Überbauung der nicht überbaubaren Flächen im südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes L 1 erfolgt. Der Betriebsinhaber hat aufgrund dessen einen Antrag auf Befreiung von dieser Festsetzung vorgelegt. Es wird vorgeschlagen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 1, Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide, dahingehend zuzustimmen, dass die Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 9 Nr. 207 auf der nicht überbaubaren Fläche im südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes L 1 ermöglicht wird. Aus dem beigefügten Planauszug ist die zuvor beschriebene Situation ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister