Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 725 /IX.L.
Datum: 06.06.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.06.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.06.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neubau der A 1;
Lückenschluss zwischen der AS Lommersdorf und der AS Adenau
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
X Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Sachstand zum Lückenschluss der BAB 1 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Rahmen des Lückenschlusses der BAB 1 zwischen Blankenheim und (seinerzeit)
Daun hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW im Oktober 1985 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Ende 2002 erfolgte die 3. Offenlage zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 1. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am
28.06.2000 folgende Resolution beschlossen:
Wir fordern daher die zuständigen Stellen und Gremien des Landes und des Bundes
auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit der Weiterbau in den Bereichen mit
Baurecht unverzüglich realisiert wird. Bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes fordert der Rat der Gemeinde Nettersheim, alles zu unternehmen, damit
der Bau des Lückenschlusses der A 1 auch zukünftig in der Dringlichkeit „vordringlicher Bedarf“ verbleibt und die Mittel im neuen Finanzierungsplan bereitgestellt werden.
Die Planungen sind aufgrund der langen Zeitspanne zwischenzeitlich nicht mehr aktuell. Darüber hinaus gingen seinerzeit beim Landesbetrieb Straßenbau NRW über
1.500 Einwendungen ein. Die neue Planung sieht nunmehr vor, dass der Lückenschluss in drei Teilabschnitten erfolgen soll, und zwar
Blankenheim – Lommersdorf
Lommersdorf – Adenau
Adenau – Kelberg
Damit soll das bisherige Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln
eingestellt werden.
Bereits Anfang 2010 wurde zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land
Nordrhein-Westfalen ein Staatsvertrag über die Übertragung von Zuständigkeiten im
3
Zuge der Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der BAB 1
zwischen Lommersdorf und Adenau geschlossen. Damit hat das Land RheinlandPfalz dem Land Nordrhein-Westfalen die Befugnis zur Durchführung von Planfeststellungsverfahren, die sich auf den 2. Teilabschnitt, AS A 1/L115z Lommersdorf
bis AS A1/L10 Adenau, beziehen, übertragen. Festgelegt ist hierin, dass der Vertrag
aufgekündigt werden kann, wenn das diesem Vertrag zugrunde liegende Ausbauverfahren nicht innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Staatsvertrages ein
Planfeststellungsverfahren beantragt oder fortgesetzt worden oder nicht innerhalb
von zehn Jahren ein Planfeststellungsbeschluss ergangen ist.
Der Presse konnte bereits entnommen werden, dass bei der Bezirksregierung Köln
ein
neues
Planfeststellungsverfahren
für den
Teilabschnitt
Blankenheim
–
Lommersdorf beantragt wurde.
Für den Teilabschnitt „Lückenschluss zwischen der AS Lommersdorf und der AS
Adenau“ ist nach den Sommerferien die Offenlage des Planfeststellungsverfahrens
vorgesehen. Am 05.06.2012 erfolgte hierzu behördenintern eine Vorstellung des
Projektabschnittes und eine grundlegende Abstimmung des Projektes bezogen auf
den Schwerpunkt „Wassertechnische Untersuchungen und Entwässerungsmaßnahmen“. Die Ergebnisse dieser Abstimmungen sollen in das Offenlageverfahren mit
aufgenommen werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister