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Beschlussvorlage (Neubau der A 1; Lückenschluss zwischen der AS Lommersdorf und der AS Adenau)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Beschlussvorlage (Neubau der A 1;
Lückenschluss zwischen der AS Lommersdorf und der AS Adenau) Beschlussvorlage (Neubau der A 1;
Lückenschluss zwischen der AS Lommersdorf und der AS Adenau) Beschlussvorlage (Neubau der A 1;
Lückenschluss zwischen der AS Lommersdorf und der AS Adenau)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 725 /IX.L. Datum: 06.06.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.06.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 26.06.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neubau der A 1; Lückenschluss zwischen der AS Lommersdorf und der AS Adenau X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Sachstand zum Lückenschluss der BAB 1 zur Kenntnis. Sachverhalt: Im Rahmen des Lückenschlusses der BAB 1 zwischen Blankenheim und (seinerzeit) Daun hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW im Oktober 1985 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Ende 2002 erfolgte die 3. Offenlage zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 1. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 28.06.2000 folgende Resolution beschlossen: Wir fordern daher die zuständigen Stellen und Gremien des Landes und des Bundes auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit der Weiterbau in den Bereichen mit Baurecht unverzüglich realisiert wird. Bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes fordert der Rat der Gemeinde Nettersheim, alles zu unternehmen, damit der Bau des Lückenschlusses der A 1 auch zukünftig in der Dringlichkeit „vordringlicher Bedarf“ verbleibt und die Mittel im neuen Finanzierungsplan bereitgestellt werden. Die Planungen sind aufgrund der langen Zeitspanne zwischenzeitlich nicht mehr aktuell. Darüber hinaus gingen seinerzeit beim Landesbetrieb Straßenbau NRW über 1.500 Einwendungen ein. Die neue Planung sieht nunmehr vor, dass der Lückenschluss in drei Teilabschnitten erfolgen soll, und zwar Blankenheim – Lommersdorf Lommersdorf – Adenau Adenau – Kelberg Damit soll das bisherige Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln eingestellt werden. Bereits Anfang 2010 wurde zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen ein Staatsvertrag über die Übertragung von Zuständigkeiten im 3 Zuge der Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der BAB 1 zwischen Lommersdorf und Adenau geschlossen. Damit hat das Land RheinlandPfalz dem Land Nordrhein-Westfalen die Befugnis zur Durchführung von Planfeststellungsverfahren, die sich auf den 2. Teilabschnitt, AS A 1/L115z Lommersdorf bis AS A1/L10 Adenau, beziehen, übertragen. Festgelegt ist hierin, dass der Vertrag aufgekündigt werden kann, wenn das diesem Vertrag zugrunde liegende Ausbauverfahren nicht innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Staatsvertrages ein Planfeststellungsverfahren beantragt oder fortgesetzt worden oder nicht innerhalb von zehn Jahren ein Planfeststellungsbeschluss ergangen ist. Der Presse konnte bereits entnommen werden, dass bei der Bezirksregierung Köln ein neues Planfeststellungsverfahren für den Teilabschnitt Blankenheim – Lommersdorf beantragt wurde. Für den Teilabschnitt „Lückenschluss zwischen der AS Lommersdorf und der AS Adenau“ ist nach den Sommerferien die Offenlage des Planfeststellungsverfahrens vorgesehen. Am 05.06.2012 erfolgte hierzu behördenintern eine Vorstellung des Projektabschnittes und eine grundlegende Abstimmung des Projektes bezogen auf den Schwerpunkt „Wassertechnische Untersuchungen und Entwässerungsmaßnahmen“. Die Ergebnisse dieser Abstimmungen sollen in das Offenlageverfahren mit aufgenommen werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister