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Beschlussvorlage (Antrag der Gemeinde Blankenheim und Nettersheim auf Errichtung einer Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim ab dem Schuljahr 2013/14)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
42 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
12.06.12, 18:01
Aktualisiert
12.06.12, 18:01
Beschlussvorlage (Antrag der Gemeinde Blankenheim und Nettersheim auf Errichtung einer Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim ab dem Schuljahr 2013/14) Beschlussvorlage (Antrag der Gemeinde Blankenheim und Nettersheim auf Errichtung einer Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim ab dem Schuljahr 2013/14)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul – P/Wi Vorlage 771 /IX.L. Datum: 06.06.2012 Erweiterung An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 14.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.06.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 26.06.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag der Gemeinde Blankenheim und Nettersheim auf Errichtung einer Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim ab dem Schuljahr 2013/14 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Bezugnehmend auf den Beschluss vom 27.03.2012 beschließt der Gemeinderat auf Grund der weitergehenden Erkenntnisse, den Antrag zur Errichtung einer Gesamtschule im Rahmen der Bildung eines Zweckverbandes gemeinsam mit der Gemeinde Blankenheim zum Schuljahr 2013/2014 zu stellen. Begründung: Nach § 81 Abs. 2 SchulG beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung über die Errichtung einer Schule. Der Beschluss bedarf gem. § 81 Abs.2 SchulG der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Nachdem im Rahmen der Auswertung der Elternbefragung in den Gemeinden Blankenheim, Nettersheim und Dahlem ein ausreichendes Interesse für die Einrichtung einer Gesamtschule festgestellt wurde, ist ein entsprechender Antrag auf Errichtung einer Gesamtschule somit in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Blankenheim zu stellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister