Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
42 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
12.06.12, 18:01
Aktualisiert
12.06.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul – P/Wi
Vorlage 771 /IX.L.
Datum: 06.06.2012
Erweiterung
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
14.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.06.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.06.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag der Gemeinde Blankenheim und Nettersheim auf Errichtung einer Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim ab dem Schuljahr 2013/14
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Bezugnehmend auf den Beschluss vom 27.03.2012 beschließt der Gemeinderat auf
Grund der weitergehenden Erkenntnisse, den Antrag zur Errichtung einer Gesamtschule im Rahmen der Bildung eines Zweckverbandes gemeinsam mit der Gemeinde Blankenheim zum Schuljahr 2013/2014 zu stellen.
Begründung:
Nach § 81 Abs. 2 SchulG beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung über die Errichtung einer Schule.
Der Beschluss bedarf gem. § 81 Abs.2 SchulG der Genehmigung durch die obere
Schulaufsichtsbehörde.
Nachdem im Rahmen der Auswertung der Elternbefragung in den Gemeinden
Blankenheim, Nettersheim und Dahlem ein ausreichendes Interesse für die Einrichtung einer Gesamtschule festgestellt wurde, ist ein entsprechender Antrag auf Errichtung einer Gesamtschule somit in Zusammenarbeit mit der Gemeinde
Blankenheim zu stellen.
gez. Pracht
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Bürgermeister