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Beschlussvorlage (Gründung eines Schulzweckverbandes der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim zur Errichtung und zum Betrieb einer Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
41 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
12.06.12, 18:01
Aktualisiert
12.06.12, 18:01
Beschlussvorlage (Gründung eines Schulzweckverbandes der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim zur Errichtung und zum Betrieb einer Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim) Beschlussvorlage (Gründung eines Schulzweckverbandes der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim zur Errichtung und zum Betrieb einer Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi Vorlage 760 /IX.L. Datum: 25.05.2012 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 14.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.06.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 26.06.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gründung eines Schulzweckverbandes der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim zur Errichtung und zum Betrieb einer Gesamtschule mit den Standorten Blankenheim und Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, im Grundsatz einen Zweckverband mit der Gemeinde Blankenheim zur Einrichtung einer Gesamtschule zu gründen. Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Gemeinde Blankenheim eine Satzung vorzubereiten und das nach GKG notwendige Genehmigungsverfahren einzuleiten. Begründung: Ausgehend von der Zweckverbandlösung, die im Rahmen der Gemeinschaftsschule entwickelt worden ist, sind für die Einrichtung der Gesamtschule weitergehende Festlegungen in der Verbandssatzung vorzubereiten, die auch unter Berücksichtigung des neu zu entwickelnden und festzuschreibenden räumlichen und pädagogischen Konzeptes vorzunehmen sind. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister