Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
76 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
22.06.12, 18:01
Aktualisiert
22.06.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I -
Vorlage 772 /IX.L.
Datum: 22.06.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.06.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.06.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ergebnisse der Verkehrsschau vom 11.06.2012
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 11.06.2012 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen gem. § 45 Straßenverkehrsgesetz umzusetzen.
Begründung:
Am Montag, 11.06.2012, fand eine Verkehrsschau statt.
Folgende Punkte wurden hierbei beraten:
1. Nettersheim, Schul- und Linienbusverkehr während und nach der Umbaumaßnahme der Steinfelder Straße
In Kürze beginnen die baulichen Maßnahmen zur Veränderung der Steinfelder
Straße. Die Steinfelder Straße ist für den Schwerlastverkehr bereits gesperrt,
zur Zeit wird der Schülerverkehr der Linien 766, 768, 765, 760 sowie der Linienverkehr 820 durch die Steinfelder Straße geleitet.
Während der Baumaßnahmen ist es erforderlich, den Busverkehr umzuleiten.
Es wurde abgestimmt, dass der Busverkehr – wie auch schon in der Vergangenheit bei einer Sperrung der Steinfelder Straße praktiziert - über die Neustraße umgeleitet wird. Im Anschluss an die baulichen Veränderungen ist
dann unter Anhörung der Bürgerinnen und Bürger letztlich über die zukünftige
Verkehrsführung für Busse zu entscheiden.
2. Zingsheim, Einrichtung einer Bushaltestelle im Gewerbegebiet
Der Transport der Beschäftigten der Nordeifelwerkstätten ist derzeit noch
kreisweit privat organisiert und wird über den Landschaftsverband finanziert.
Dazu sind 85 Busse eingesetzt. Die NEW wünschen, dass ein Großteil der
Beschäftigten künftig den öffentlichen Personennahverkehr nutzt. Begonnen
wurde mit entsprechenden Planungen für die Bereiche der Gemeinden Kall
und Nettersheim. Es werden noch umfangreiche Abstimmungen und Planungen hinsichtlich der fahrtechnischen Möglichkeiten und der Finanzierung des
Projektes notwendig sein, um ein tragfähiges und allseits akzeptables Konzept
vorstellen zu können. Derzeit liegen noch keine konkreten neuen Strecken
vor, insofern auch noch keine wünschenswerten Haltepunkte.
In der Gemeinde Nettersheim wird das Gewerbegebiet in Zingsheim betroffen
sein. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass innerhalb des Gewerbegebietes geeignete Standorte für die Einrichtung von Haltestellen vorhanden sind.
Auch die Nutzung vorhandener Haltestellen an den klassifizierten Straßen des
Ortes dürfte möglich sein, da eine fußläufige Verbindung ins Gewerbegebiet
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vorhanden ist. Auf Grund der großen Zahl an Fahrgästen und ihrer diversen
Behinderungen wird aber ein Haltepunkt innerhalb des Gewerbegebietes
grundsätzlich favorisiert.
Sobald konkrete Planungen vorliegen, wird die Verkehrskommission erneut
beraten.
3. Bereich K 36 bei Bouderath / Kolvenbach
Einrichtung eines Gotteswaldes
Die Kath. Kirchengemeinde Nöthen, vertreten durch den Kirchenvorstand, hat
zwischenzeitlich den „Gotteswald“ Nöthen – trotz der bekannten Einwendungen der Stadt Bad Münstereifel, der Gemeinde Nettersheim sowie der Bürgerschaft des Ortes Bouderath und der Kath. Kirchengemeinde St. Gertrud
Bouderath, offiziell eingeweiht. Hinsichtlich der Verkehrssituation kommt die
Verkehrsschau zu nachfolgender Einschätzung:
Die verkehrliche Erschließung dieses Gotteswaldes ist nicht gesichert. Die Zufahrt müsste aus Richtung K 36 über einen gemeindeeigenen Wirtschaft- und
Waldweg erfolgen. Dieser Nutzung hat die Gemeinde nicht zugestimmt.
Da der Kirchenvorstand sich bislang nicht verhandlungsbereit gezeigt hat, erfolgte nunmehr eine Aufforderung durch den Kreis Euskirchen an den Kirchenvorstand, eine verbindliche Erklärung über den Ablauf der künftigen Nutzung und die Erschließung abzugeben. Es ist derzeit davon auszugehen, dass
weder die Gemeinde Nettersheim noch die Stadt Bad Münstereifel der Nutzung der gemeinde-/stadteigenen Wirtschaftswege als Zufahrten zum Gotteswald zustimmen wird.
Eine fußläufige Erreichbarkeit aus Richtung Kolvenbach oder aus Richtung
Nöthen ist zwar bei Bestattungen und auch bei sonstigen Besuchen möglich;
aber es ist nach aller Erfahrung davon auszugehen, dass diese Variante keinerlei Akzeptanz bei den Teilnehmern der Bestattungen und den Besuchern
finden wird. Und unabhängig von jeder grundsätzlichen Akzeptanz wird es vielen Teilnehmern auf Grund ihrer körperlichen Verfassung gar nicht möglich
sein, die fußläufigen Wegstrecken zurückzulegen.
Eine Nutzung der Kreisstraße zum Parken kann nicht hingenommen werden.
Die Kreisstraße verfügt über einen Kurvenverlauf, der keine freie Sicht zulässt.
Auch sind die Sichtverhältnisse zusätzlich eingeschränkt durch eine Kuppe.
Es ist festzustellen, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Parken entlang der Kreisstraße unterbunden werden muss. Es handelt sich um eine
klassifizierte Straße, die zur Aufnahme des überörtlichen Verkehrs bestimmt
ist. Es ist mit den entsprechenden Geschwindigkeiten im außerörtlichen Bereich zu rechnen. Parkende Fahrzeuge stellen eine Gefahrenquelle dar, die
seitens der Verkehrskommission eindeutig abgelehnt wird und vermieden
werden muss. Die Verkehrskommission hat die Gesamtheit der Verkehrsteil-
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nehmer zu berücksichtigen und ist gehalten, deren Sicherheit nicht zu gefährden sondern zu gewährleisten.
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Daher ist die K 36 zwischen den Ortslagen Kolvenbach und Bouderath als
Vorfahrtsstraße einzustufen und zu beschildern. Dazu sind die Verkehrszeichen 306 StVO aufzustellen:
aus Fahrtrichtung Kolvenbach vor der Einmündung der Röddergasse
(das vorhandene VZ 301 ist hier zu entfernen)
aus Fahrtrichtung Kolvenbach hinter der Ausfahrt Grillhütte
aus Fahrtrichtung Kolvenbach hinter der Einmündung der verlängerten
Hardtstraße
aus Fahrtrichtung Bouderath gegenüber der Einmündung der verlängerten
Hardtstraße.
Auf der freien Strecke zwischen Kolvenbach und der Grillhütte steht derzeit
ein VZ 301, ohne Einmündung eines Weges; es ist dort zu entfernen.
4. Nettersheim, Parkweg, Sperrung der Durchfahrt
Der Parkweg zweigt von der Klosterstraße ab. Im unmittelbaren Anschluss
liegt die gemeindeeigene Parkfläche (ehem. Klosterparkplatz) Parkplatz. Sodann geht die Straße in einen mit Verkehrszeichen 260 StVO gesperrten
Waldweg über, dessen Befahren nur dem forstwirtschaftlichen Verkehr gestattet ist. Trotzdem ist hier unberechtigter Verkehr festzustellen.
Dieser unberechtigte Verkehr ist zu unterbinden, da der Zustand des Weges
nicht als verkehrssicher eingestuft werden kann; es fehlt an der nötigen Breite
für sicheren Begegnungsverkehr; auch sind keine Leitplanken zur angrenzenden Böschung vorhanden.
Gegen eine Sperrung des Weges mit Pfosten bestehen seitens der Verkehrsschau keine Bedenken. Die Pfosten sind rot-weiß zu kennzeichnen. Standort:
Unmittelbar am Ende des Parkplatzes sowie aus der Gegenrichtung am Abzweig Richtung Genfbachstraße.
5. Engelgau, Schwalbenweg, ordnungswidriges Parken
Am Schwalbenweg befinden sich auf Höhe der Tankstelle zwei Anwesen, deren Grundstückszufahrten oftmals durch LKW‘s versperrt werden, die unter
Nutzung der gesamten Straßenlänge einschließlich Zufahrten abgestellt werden. Vor den Grundstückszufahrten besteht nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ein Parkverbot. Eine zusätzliche Beschilderung dieses
Parkverbotes ist damit nicht erforderlich, ließe aber auch keine Verbesserung
des Zustandes erwarten.
Seitens der Verkehrsschau bestehen keine Bedenken, wenn die Grundstückszufahrten jeweils rechts und links mit Findlingen ausgestattet werden,
so dass dort ein Parken praktisch ausgeschlossen wird. Das vorgeschriebene
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Lichtraumprofil von 0,50 m zum Fahrbahnrand ist einzuhalten. Zudem sind die
Findlinge mit rot-weißen, reflektierenden abweisenden Baken (kleine Form)
auszustatten und kenntlich zu machen.
6. Pesch, Parken in der Ortsdurchfahrt
Der Gemeinde liegen diverse Beschwerden über ordnungswidrig abgestellte
Fahrzeuge entlang der Kreisstraße auf Höhe der Kirche vor. Das Problem
wurde bereits mehrfach behandelt. Es handelt sich überwiegend um auswärtige Besucher der kirchlichen Veranstaltungen. Unterredungen mit der Kirchengemeinde haben keine Besserung gebracht. Parken auf den Gehwegen
ist nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten. Zudem muss
eine ausreichende Reststraßenbreite verbleiben.
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Lösung des Problems. Beidseits
der Kreisstraße verlaufen Gehwege. Mindestens auf einer Straßenseite muss
der Gehweg vollständig für die Fußgänger zur Verfügung stehen und darf
nicht zum Parken zur Verfügung gestellt werden. Desweiteren besteht anschließend an die Kirche eine Grünfläche, die zum Parkplatz umgestaltet werden könnte. Die Umgestaltung müsste jedoch zu Lasten der Kirchengemeinde
gehen. Es handelt sich um ein Baugrundstück.
Der angelegte Parkplatz im Kreuzungsbereich der L (gegenüber dem Kinderspielplatz) wird bisher von den Kirchenbesuchern nicht angenommen.
In einer Bürgerversammlung soll die weitere Vorgehensweise abschließend
besprochen werden. Die Verkehrskommission wird anschließend involviert
und die notwendigen Verkehrsanordnungen vorschlagen.
gez. Pracht
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Bürgermeister