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Beschlussvorlage (Befreiungen von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
31.08.12, 18:00
Aktualisiert
31.08.12, 18:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 799 /IX.L. Datum: 29.08.2012 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 04.09.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiungen von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt, Befreiungen von der Baumschutzsatzung wie folgt auszusprechen: 1. 1 Birke, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 2. 1 Birke, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 3. 1 Mammutbaum, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 4. 2 Ahorn, 3 Erlen und 8 Weiden, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 5. 2 Fichten, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 6. 1 japanische Kirschblüte, Antrag des Grundstückeigentümers Auf der Kumm 2, 53947 Nettersheim-Frohngau 7. 15 Fichten , Antrag des Grundstückeigentümers Dahlienstraße 9, 53947 Nettersheim-Engelgau 8. 1 Kastanie, 1 Fichte und 1 Wildkirsche, Antrag des Grundstückeigentümers Kölner Straße 30, 53947 Nettersheim-Marmagen 9. 2 Birken, Antrag des Grundstückeigentümers Akazienstraße 11, 53947 Nettersheim-Tondorf 10. 3 Kiefern, 7 Fichten und 4 Blaufichten, Antrag des Grundstückeigentümers Trierer Straße 10, 53947 Nettersheim-Holzmülheim 11. 19 Fichten und 1 Birke, Antrag des Grundstückeigentümers Am Steinacker 5, 53947 Nettersheim-Buir Begründung: zu 1: Am Feuerwehrgerätehaus in Marmagen in Nähe des neu errichteten Anbaus stockt eine Birke, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Im Rahmen der Bauarbeiten sollen auch die Parkkapazitäten erweitert werden. Hierfür muss die genannte Birke entfernt werden. Um die geschilderte Maßnahme wie geplante umsetzen zu können und da die Birke als ökologisch nachrangiges Gehölz einzustufen ist, sollte für diese eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. 3 Nach Fertigstellung der Baummaßnahme sollen als Ersatz im neuen Parkplatzbereich ortstypische Sträucher und Gehölze gepflanzt werden. zu 2: In der Straße Römerplatz in Nettersheim in der Nähe des Anwesens Römerplatz 5 befindet sich unmittelbar am Fahrbahnbereich auf gemeindlichem Besitz eine Birke, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Eine fachmännische Überprüfung hat ergeben, dass der Baum Faulstellen aufweist und eine Instabilität vorliegt. Da Bruchgefahren nicht ausgeschlossen werden können und um Schäden an den anliegenden Wohnhäusern zu vermeiden, sollte für die Birke eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Eine Ersatzbepflanzung wird im Rahmen der jährlichen Bepflanzungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes erfolgen. zu 3: In der Nähe des Blumenladens am Bahnhof Nettersheim befindet sich ein Mammutbaum, der unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Es ist angedacht, die Eingangs- und Parksituation am Blumenladen zu verändern. Hierfür müsste allerdings der Mammutbaum entfernt werden. Durch die Entnahme des Mammutbaumes könnte der ortsbildprägende Bewuchs bestehend aus drei Laubbäumen gefördert werden. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, für den Mammutbaum eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Eine Ersatzbepflanzung wird im Rahmen der jährlichen Bepflanzungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes erfolgen. zu 4: Aufgrund der geplanten baulichen Entwicklung (Seniorenhäuser) im Bereich Rosenthalstraße ist es erforderlich, dass der Baumbestand auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim Flur 5 Nrn. 154 und 155 entfernt wird. Hiervon fallen zwei Ahornbäume, drei Erlen und acht Weiden unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung. Es wird vorgeschlagen, für diese Bäume eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Eine Ersatzpflanzung mit heimischen Bäumen und Sträuchern ist im Rahmen der weiteren baulichen Entwicklung vorgesehen. 4 zu 5: Unmittelbar am Anwesen Bahnhofstraße 59 stocken zwei Fichten. Diese haben lediglich einen Abstand zum Gebäude von 1,5 m. Die Bäume fallen aufgrund ihrer Stammdicke unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung. Sie haben bereits einen derartigen Umfang erreicht, dass sie das Wohnhaus erheblich überragen, weshalb bei Windbruch Schäden an Dach und Fach nicht ausgeschlossen werden können bzw. sehr wahrscheinlich sind. Aus diesem Grund sollte für die zwei Fichten eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Eine Ersatzbepflanzung wird im Rahmen der jährlichen Bepflanzungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes erfolgen. zu 6: Auf dem Grundstück Auf der Kumm 2 in Nettersheim-Frohngau befindet sich eine japanische Kirschblüte. Aufgrund ihrer Stammdicke fällt sie unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung. Der Baum hat eine sehr negative Kronenentwicklung, bestehend aus vier Starkästen beginnend in einer Höhe von 50 cm. Weiterhin wurde durch den Wurzelwuchs des Baumes der Plattenbelag des Hofes angehoben, wodurch erhebliche Probleme für den gehbehinderten Antragsteller entstanden sind. Nach der Entfernung des Baumes sollen der Hof saniert und alle Unebenheiten entfernt werden. Aufgrund des Vorgenannten sollte für die japanische Kirschblüte eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs auf dem Grundstück bereits sehr vielfältig ist. zu 7: Auf dem Grundstück Dahlienstraße 9 in Nettersheim-Engelgau befindet sich unmittelbar an der Grenze zum Friedhof eine ehemalige Fichtenhecke. Die Hecke hat zwischenzeitlich derartige Ausmaße erreicht, dass 15 Bäume unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Da die Abstände der Bäume zueinander aufgrund der ehemaligen Heckenfunktion sehr gering sind, sind kaum Entwicklungsmöglichkeiten gegeben. Weiterhin werden an einigen Bäumen Bruchgefahren vermutet, die zu Gefährdungen für Friedhofsbesucher oder zu Sachschaden auf dem Friedhof führen könnten. Aufgrund des Vorgenannten sollte für die Fichten eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Als Ersatzbepflanzung sind ortstypische Bäume und Sträucher im Grenzbereich Friedhof/Anwesen Dahlienstraße 9 in Kooperation zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Nettersheim vorgesehen. 5 zu 8: Auf dem Gartengrundstück des Anwesens Kölner Straße 30 in Nettersheim Marmagen befindet sich eine Kastanie, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Der Baum trägt keine Blätter mehr. Eine Überprüfung hat ergeben, dass der Baum schon komplett abgestorben ist. Eine Fremdeinwirkung kann jedoch ausgeschlossen werden. Eine Entfernung des Baumes ist dringend angeraten, um Unfallgefahren vorzubeugen. Weiterhin stocken im Eingangsbereich zur Kölner Straße hin eine Fichte und eine Wildkirsche. Beide Bäume haben eine sehr negative Entwicklung. Zudem sind an der Fichte Krankheitssymptome festzustellen. Daher beabsichtigt, der Antragsteller auch diese Bäume zu entfernen. Hierdurch könnte der übrige ortstypische Bewuchs gefördert werden. Aufgrund des Vorgenannten sollte eine Befreiung von der Baumschutzsatzung für die Kastanie, die Fichte und die Wildkirsche ausgesprochen werden. Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs auf dem Grundstück bereits sehr vielfältig ist. zu 9: Auf dem Grundstück Akazienstraße 11 in Nettersheim-Tondorf stocken unmittelbar an dem sich dort befindlichen Gebäude zwei Birken, die aufgrund ihrer Stammdicke unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Die Bäume haben nur einen Abstand von rund 0,5 m zum Gebäude. Weiterhin sind bei den letzten Stürmen Starkäste ausgebrochen und auf das Dach gefallen. Um weitere Schäden zu vermeiden, sollte für die zwei Birken eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Eine Ersatzbepflanzung hat mit heimischen Sträuchern in Richtung Akazienstraße zu erfolgen. zu 10: Auf dem Grundstück Trierer Straße 10 in Nettersheim-Holzmülheim befindet sich in Richtung Trierer Straße ein sehr dichter Baumbewuchs, der den Neubau Trierer Straße 10a sehr stark verschattet und zudem eine Gartennutzung unmöglich macht. Aus diesem Grund beabsichtigt der Antragsteller das Gartengrundstück grundlegend zu überarbeiten und den Baumbestand auszulichten. Hierbei sollen drei Kiefern, sieben Fichten und vier Blaufichten entfernt werden. Da die genannten Bäume als ökologisch nachrangig zu bewerten sind und durch deren Entnahme zudem ortstypische Laubbäume, die sich ebenfalls auf dem Grundstück befinden, in ihrer Entwicklung gefördert werden könnten, sollte eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. 6 Eine Ersatzbepflanzung hat mit ortstypischen Sträuchern zu erfolgen. zu 11: Das Grundstück Am Steinacker 5 in Nettersheim-Buir ist komplett mit Bäumen bewachsen. Die Bäume haben zwischenzeitlich derartige Dimensionen erreicht, dass das Grundstück komplett verschattet wird und zudem eine Gartennutzung ausgeschlossen ist. Aufgrund des Vorgenannten beabsichtigt der Antragsteller in Richtung der Straße „Am Steinacker“ 19 Fichten und 1 Birke, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen, zu entfernen. Da das Anliegen des Antragstellers nachvollziehbar ist und zudem die genannten Bäume als ökologisch nachrangig einzustufen sind, sollte eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Eine Ersatzbepflanzung hat mit ortstypischen Sträuchern zu erfolgen, die in Richtung der Straße „Am Steinacker“ anzulegen sind. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister