Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
67 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
31.08.12, 18:00
Aktualisiert
31.08.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 791 /IX.L.
Datum: 24.08.2012
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
04.09.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
18.09.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
25.09.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss zum 31.12.2011
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja vorläufige GuV 2011 und vorläufige Bilanz 2011
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den vom Werkleiter vorgelegten Jahresabschluss des
Eigenbetriebes Biowärme der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2011 vorbehaltlich
des Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Bonn, und des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Er beschließt ferner, den voraussichtlichen Jahresüberschuss in Höhe von 8.025,84
€ mit den Jahresverlusten aus Vorjahren zu verrechnen.
Begründung:
Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Werkleiter des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum
31.12.2011 aufgestellt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Bonn, ist seit Juni mit der Prüfung
des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NW,
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes befasst. Wegen der in diesem Zusammenhang noch laufenden rechtlichen Aufarbeitung der Vermögensübertragung von der seinerzeitigen Biowärme GmbH auf
den Eigenbetrieb Biowärme und die nunmehr vorgesehene Löschung der Gesellschaft sowie die Vorgehensweise mit den offenen Verbindlichkeiten der Biowärme
GmbH und Holzenergiehof GmbH gegenüber dem Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim (siehe auf der AKTIVA unter sonstigen Vermögensgegenständen (Kto.
1500 und 1502)) ist es bei der Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes zu zeitlichen Verzögerungen gekommen, so dass das Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch nicht abschließend vorliegt. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird dieses
jedoch in Kürze erteilt.
a) voraussichtlicher Jahresüberschuss gemäß Passivseite der Bilanz
Der voraussichtliche Jahresüberschuss der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) beträgt nach derzeitigem noch nicht testiertem, aber im Wesentlichen geprüften Ergebnis 8.025,84 €. Damit konnte im Jahre 2011 im Vergleich zu den Vorjahren eine Kostendeckung erzielt werden. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen
eine Erstattungsleistung der Gemeinde an den Eigenbetrieb Biowärme aus der Weiterveräußerung von Holzhackschnitzeln aus dem Freischneiden der Wirtschaftswege
an die Biowärme (diese Holzhackschnitzel waren irrtümlicherweise zu den üblichen
Konditionen an den Eigenbetrieb, d. h. zu den Konditionen bei Fremdeinkauf weiterveräußert worden, was jedoch nunmehr für die Jahre 2010 und 2011 durch eine
Rückerstattung der Gemeinde korrigiert wurde).
Die Situation des Eigenbetriebes Biowärme zeigte sich im Jahr 2011 im Bereich der
üblichen Umsatzerlöse sehr kritisch, da durch den milden Winter die Verbräuche der
Groß- wie Kleinabnehmer hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgeblieben
sind. Grund hierfür war neben dem im Vergleich zu den beiden Vorjahren erheblich
milderen Winter auch die Tatsache, dass in den Privathaushalten durch Einsatz zusätzlicher Kaminöfen noch ein zunehmender Verbrauchsrückgang zu verzeichnen
ist. Zudem hat sich der Anschluss zusätzlicher Haushalte und Gebäude im Zuge der
Erweiterung des Nahwärmeverbundes Nettersheim verzögert, so dass die planmäßig
kalkulierten Verbrauchserlöse in 2011 leider noch nicht erzielt werden konnten. Hinzu kommen auf Aufwandsseite rückwirkend für das Jahr 2005 entrichtete Körper-
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schaftssteuer und der Wegfall von Zinserträgen im Zuge des zunehmenden Liquiditätsengpasses.
Ohne Berücksichtigung des oben dargelegten periodenfremden Ertrags aus der
Rückerstattung für Holzhackschnitzelankauf von der Gemeinde hätte der Eigenbetrieb in 2011 erneut keine Kostendeckung erzielen können.
Demzufolge wurde mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2012 eine Gebührenerhöhung der Verbrauchsgebühr von 60,00 € auf 65,00 € je Megawattstunde beschlossen.
Auf der Basis des oben dargelegten voraussichtlichen Jahresabschlussergebnisses
zeigt sich nachstehende Entwicklung der Kapitalrücklage:
Stand
der
Kapitalrücklage
31.12.2009
Verlustvortrag 2009
Verlustvortrag 2010
Jahresüberschuss 2011
zum
148.409,44 €
113.683,10 €
8.008,21 €
8.025,84 €
Damit konnte eine vollständige Aufzehrung der Kapitalrücklage verhindert werden.
Andererseits besteht ohnehin von Seiten der Gemeinde gemäß § 10 Absatz 6 Eigenbetriebsverordnung die gesetzliche Verpflichtung, erforderlichenfalls dem Eigenbetrieb Eigenmittel in Form von Zuschüssen zur Verfügung zu stellen, um die Eigenkapitalsituation der Biowärme positiver zu gestalten.
b) Gebührenbedarf:
Für das Jahr 2012 wird durch die Erhöhung der Verbrauchsgebühr und den zusätzlichen Anschluss weiterer Gebäude mit einer Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr gerechnet. An einem Ausbau der Tarifabnehmerzahl wird weiterhin kontinuierlich gearbeitet.
Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass bei in den Folgejahren unter den
Erwartungen bleibenden Verbrauchsabnahmen in Anbetracht der nicht an den Verbrauch gebundenen Fixkosten eine weitere Gebührenanpassung vorgenommen
werden muss.
Zu der aktuellen wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebes im Wirtschaftsjahr 2012
wird auf den Zwischenbericht verwiesen.
gez. Pracht
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Bürgermeister