Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
75 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:08
Aktualisiert
09.09.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 14.08.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-91/2013
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Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Bauantrag zur Errichtung von 10 Mieteinfamilienhäusern in der Schönthaler Straße
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Ausschusses am 16.05.2013 wurde bereits mitgeteilt, dass die
ehemalige Gaststätte „Zur Barriere“ an der Schönthaler Straße verkauft wurde und der
neue Erwerber den Abriss des Gebäudes sowie die Errichtung von 10 Reihenhäusern für
kinderreiche Familien plant.
Zwischenzeitlich wurde der entsprechende Bauantrag über die Kreisverwaltung Düren
eingereicht. Beantragt wurde die Errichtung von 10 Mieteinfamilienhäusern.
Planungsrechtlich muss das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt werden. Dies
bedeutet, dass ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich in die Umgebung einfügt und die
Erschließung gesichert ist.
Da keine planungsrechtlichen Versagungsgründe vorliegen, hat die Gemeinde Langerwehe gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Hierbei wurde nochmals auf eine kritische Prüfung der Stellplatzsituation hingewiesen.
Da ein Antrag auf Wohnungsbauförderungsmittel durch den Antragsteller an die
Kreisverwaltung Düren gestellt wurde, wurde die Gemeinde Langerwehe um Stellungnahme in wohnungswirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht gebeten. Hierbei wurden
Bedenken bezüglich der nicht ausreichenden Kellerräume erhoben. Laut Antrag ist von
den 10 Mieteinfamilienhäusern nur ein einziges Haus unterkellert. Dies könnte zu
erheblichen Abstellproblemen führen, da die Abstellräume in den Wohneinheiten mit ca. 2
qm sehr gering bemessen sind.
Weiterhin wurde angemerkt, dass kein ausreichender Stauraum für Mülltonnen etc.
vorhanden ist
Der Bürgermeister
(Göbbels)