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Beschlussvorlage (Entwidmung und Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:08
Aktualisiert
09.09.13, 18:08
Beschlussvorlage (Entwidmung und Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche) Beschlussvorlage (Entwidmung und Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 17.06.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Br. Vorlagennummer: VL-81/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Entwidmung und Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 23.01.2013 hat ein Grundstückseigentümer den Antrag gestellt, die Gemeinde möge ihm eine Teilfläche (ca. 1.400 m²) des Merbericher Weges in der Gemarkung Langerwehe, Flur 13, Nr. 240 u. a., verkaufen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die Teilfläche, die der Antragsteller erwerben möchte, ist in dem beiliegenden Plan gekennzeichnet (doppeltschraffiert). Die Eigentümer der Parzellen 67 und 69 wurden von dem Antragsteller über sein Vorhaben informiert und haben nach mehreren Gesprächen mit der Verwaltung schriftlich mitgeteilt, dass gegen die Entwidmung und Einziehung der Teilfläche des Merbericher Weges keine Bedenken bestehen, wenn ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die jeweiligen Eigentümer der Parzellen 67 und 69 im Grundbuch eingetragen wird. Der Wanderweg, der über die zu entwidmete Teilfläche verläuft wird über eine entsprechende Grunddienstbarkeit gesichert. Sämtliche in dem weiteren beigefügten Plan gekennzeichneten (schraffiert) Flächen stehen bereits im Eigentum des Antragstellers. Finanzielle Auswirkungen: Im Haupt- und Finanzausschuss ist später eine Beratung über den Grundstücksverkauf erforderlich. Drucksache VL-81/2013 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt, das offizielle Entwidmungs- und Einziehungsverfahren einzuleiten. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -