Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:08
Aktualisiert
09.09.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 17.06.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Br.
Vorlagennummer: VL-81/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Entwidmung und Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 23.01.2013 hat ein Grundstückseigentümer den Antrag gestellt, die
Gemeinde möge ihm eine Teilfläche (ca. 1.400 m²) des Merbericher Weges in der
Gemarkung Langerwehe, Flur 13, Nr. 240 u. a., verkaufen. Der Antrag ist als Anlage
beigefügt.
Die Teilfläche, die der Antragsteller erwerben möchte, ist in dem beiliegenden Plan
gekennzeichnet (doppeltschraffiert).
Die Eigentümer der Parzellen 67 und 69 wurden von dem Antragsteller über sein
Vorhaben informiert und haben nach mehreren Gesprächen mit der Verwaltung schriftlich
mitgeteilt, dass gegen die Entwidmung und Einziehung der Teilfläche des Merbericher
Weges keine Bedenken bestehen, wenn ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die
jeweiligen Eigentümer der Parzellen 67 und 69 im Grundbuch eingetragen wird.
Der Wanderweg, der über die zu entwidmete Teilfläche verläuft wird über eine entsprechende Grunddienstbarkeit gesichert.
Sämtliche in dem weiteren beigefügten Plan gekennzeichneten (schraffiert) Flächen
stehen bereits im Eigentum des Antragstellers.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haupt- und Finanzausschuss ist später eine Beratung über den Grundstücksverkauf
erforderlich.
Drucksache VL-81/2013
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, das offizielle Entwidmungs- und Einziehungsverfahren
einzuleiten.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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