Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
07.09.12, 18:00
Aktualisiert
07.09.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – Cr/L
Vorlage 579 /IX.L. Z.3
Datum: 05.09.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
11.09.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
18.09.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
25.09.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
hier: Stand des Verfahrens
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung er EU-Wasserrahmenrichtlinie zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt,
ein Maßnahmenpaket zu ökologisch sinnvollen Einzelmaßnahmen zu erarbeiten, die
bis zum Jahre 2018 umzusetzen sind.
Begründung:
Zwischenzeitlich hat im Parkrestaurant in Schleiden-Gemünd ein weitergehendes
Gespräch mit den beteiligten Kommunen, den beteiligten Planungsbüros sowie der
Bezirksregierung Köln stattgefunden. Dabei wurde der Standpunkt der Gemeinde
Nettersheim entsprechend dem Ratsbeschluss vom 26.06.2012 vertreten (siehe Vorlage 579 Z. 2).
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Umsetzungsfahrplan noch nicht freigegeben
wurde. Alle Einzelmaßnahmen sollen nochmals mit dem zuständigen Planungsbüro
vor Ort abgestimmt und besprochen werden. Weiterhin wurde verdeutlicht, dass eine
Freigabe des Umsetzungsfahrplanes nur erfolgen kann, wenn ab dem Jahre 2018
Anpassungen möglich sind. Bis dahin sollen konkrete, noch zu benennende Einzelmaßnahmen umgesetzt werden, sofern eine Förderung sichergestellt werden kann.
In diesem Zusammenhang wurden seitens der Bezirksregierung aktuelle Fördermöglichkeiten eingehend erörtert. Derzeit sind Fördermöglichkeiten mit einem Fördersatz
von bis zu 80 %, bei finanzschwachen Kommunen im Ausnahmefall bis zu 90 % gegeben. Weiterhin wurde auf folgendes im Besonderen hingewiesen:
Planungskosten können ohne vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn rückwirkend gefördert werden.
Eigenleistungen bei der Bauausführung z. B. über den gemeindlichen Bauhof
sind förderfähig.
Planungsleistungen und Leistungen im Rahmen der Bauüberwachung durch
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Mitarbeiter der Verwaltung können bis 70 % auf den im Förderantrag
genannten HOAI-Satz angerechnet werden.
Ersatzgelder Dritter sind möglich.
Eine Anrechnung der durchgeführten Maßnahmen auf das Öko-Konto kann
im Einzelfall mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt werden.
Der finanzielle Eigenanteil der Kommune beträgt jedoch mindestens 10 %
Es ist nunmehr angedacht, nach der geplanten Abstimmung mit dem zuständigen
Planungsbüro vor Ort, ein Maßnahmenpaket zu ökologisch sinnvollen Einzelmaßnahmen zu erarbeiten, die bis zum Jahre 2018 umzusetzen sind. Hierbei soll sich
zunächst auf die Gewässer Urft, Genfbach und Gillesbach konzentriert werden.
Das Maßnahmenpaket ist dem Gemeinderat in der kommenden Sitzungsphase zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Im Anschluss soll ein Fachbüro mit der Erarbeitung von entsprechenden Förderanträgen beauftragt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister