Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie hier: Stand des Verfahrens)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
07.09.12, 18:00
Aktualisiert
07.09.12, 18:00
Beschlussvorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
hier: Stand des Verfahrens) Beschlussvorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
hier: Stand des Verfahrens) Beschlussvorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
hier: Stand des Verfahrens)

öffnen download melden Dateigröße: 53 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – Cr/L Vorlage 579 /IX.L. Z.3 Datum: 05.09.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 11.09.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 18.09.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 25.09.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie hier: Stand des Verfahrens Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung er EU-Wasserrahmenrichtlinie zustimmend zur Kenntnis. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, ein Maßnahmenpaket zu ökologisch sinnvollen Einzelmaßnahmen zu erarbeiten, die bis zum Jahre 2018 umzusetzen sind. Begründung: Zwischenzeitlich hat im Parkrestaurant in Schleiden-Gemünd ein weitergehendes Gespräch mit den beteiligten Kommunen, den beteiligten Planungsbüros sowie der Bezirksregierung Köln stattgefunden. Dabei wurde der Standpunkt der Gemeinde Nettersheim entsprechend dem Ratsbeschluss vom 26.06.2012 vertreten (siehe Vorlage 579 Z. 2). Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Umsetzungsfahrplan noch nicht freigegeben wurde. Alle Einzelmaßnahmen sollen nochmals mit dem zuständigen Planungsbüro vor Ort abgestimmt und besprochen werden. Weiterhin wurde verdeutlicht, dass eine Freigabe des Umsetzungsfahrplanes nur erfolgen kann, wenn ab dem Jahre 2018 Anpassungen möglich sind. Bis dahin sollen konkrete, noch zu benennende Einzelmaßnahmen umgesetzt werden, sofern eine Förderung sichergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang wurden seitens der Bezirksregierung aktuelle Fördermöglichkeiten eingehend erörtert. Derzeit sind Fördermöglichkeiten mit einem Fördersatz von bis zu 80 %, bei finanzschwachen Kommunen im Ausnahmefall bis zu 90 % gegeben. Weiterhin wurde auf folgendes im Besonderen hingewiesen: Planungskosten können ohne vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn rückwirkend gefördert werden. Eigenleistungen bei der Bauausführung z. B. über den gemeindlichen Bauhof sind förderfähig. Planungsleistungen und Leistungen im Rahmen der Bauüberwachung durch 3 Mitarbeiter der Verwaltung können bis 70 % auf den im Förderantrag genannten HOAI-Satz angerechnet werden. Ersatzgelder Dritter sind möglich. Eine Anrechnung der durchgeführten Maßnahmen auf das Öko-Konto kann im Einzelfall mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt werden. Der finanzielle Eigenanteil der Kommune beträgt jedoch mindestens 10 % Es ist nunmehr angedacht, nach der geplanten Abstimmung mit dem zuständigen Planungsbüro vor Ort, ein Maßnahmenpaket zu ökologisch sinnvollen Einzelmaßnahmen zu erarbeiten, die bis zum Jahre 2018 umzusetzen sind. Hierbei soll sich zunächst auf die Gewässer Urft, Genfbach und Gillesbach konzentriert werden. Das Maßnahmenpaket ist dem Gemeinderat in der kommenden Sitzungsphase zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Anschluss soll ein Fachbüro mit der Erarbeitung von entsprechenden Förderanträgen beauftragt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister