Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
42 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 18:00
Aktualisiert
10.09.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Erweiterung
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GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 818 /IX.L.
Datum: 04.09.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
11.09.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
18.09.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
25.09.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Wegeeinziehungsverfahren;
Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 24
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
X
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Kostendeckung wird erzielt durch Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, eine Teilfläche der Wegeparzelle Gemarkung Frohngau, Flur
15 Nr. 24 von rd. 375,0 m einzuziehen und hierzu das Verfahren gem. § 7 Straßenund Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuleiten.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft am 04.09. wurde über
die umfangreichen Maßnahmen des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Rahmen
der Fertigstellung des Umfeldes der Wildbrücke Nettersheim, von dem ausschließlich gemeindeeigene Parzellen betroffen sind, berichtet (s. hierzu auch Vorlage Nr.
780 /IX.L.).
Zu den Umsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung von Störpotential und Optimierung
des Brückenumfeldes gehört u. a. der teilweise Rückbau des Wirtschaftsweges Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 24 auf einer Länge von etwa 375,0 m. Verbunden mit
den angrenzenden, gemeindlichen Waldflächen soll durch die Aufhebung eine Ruhezone für den Wildbestand gewährleistet werden.
Als Ersatz für den einzuziehenden Wirtschaftsweg soll die neue Wegeführung über
eine Teilfläche der Wirtschaftswege Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 27 und Nr. 26
erfolgen, die dann in einem Abstand von rd. 60 m zur Autobahntrasse wieder auf
den Weg Nr. 24 mündet.
Es wird vorgeschlagen, eine Teilfläche der Wegeparzelle Gemarkung Frohngau, Flur
15 Nr. 24 von rd. 375,0 m einzuziehen und hierzu das Verfahren gem. § 7 Straßenund Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuleiten.
Der betroffene Teilbereich des Weges Nr. 24 sowie die neue Wegeführung sind aus
dem beigefügten Planauszug ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister