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Beschlussvorlage (Wegeeinziehungsverfahren; Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 24)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
42 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 18:00
Aktualisiert
10.09.12, 18:00
Beschlussvorlage (Wegeeinziehungsverfahren;
Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 24) Beschlussvorlage (Wegeeinziehungsverfahren;
Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 24)

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Inhalt der Datei

Erweiterung =============== GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 818 /IX.L. Datum: 04.09.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 11.09.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 18.09.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 25.09.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wegeeinziehungsverfahren; Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 24 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. X Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Kostendeckung wird erzielt durch Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, eine Teilfläche der Wegeparzelle Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 24 von rd. 375,0 m einzuziehen und hierzu das Verfahren gem. § 7 Straßenund Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuleiten. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft am 04.09. wurde über die umfangreichen Maßnahmen des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Rahmen der Fertigstellung des Umfeldes der Wildbrücke Nettersheim, von dem ausschließlich gemeindeeigene Parzellen betroffen sind, berichtet (s. hierzu auch Vorlage Nr. 780 /IX.L.). Zu den Umsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung von Störpotential und Optimierung des Brückenumfeldes gehört u. a. der teilweise Rückbau des Wirtschaftsweges Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 24 auf einer Länge von etwa 375,0 m. Verbunden mit den angrenzenden, gemeindlichen Waldflächen soll durch die Aufhebung eine Ruhezone für den Wildbestand gewährleistet werden. Als Ersatz für den einzuziehenden Wirtschaftsweg soll die neue Wegeführung über eine Teilfläche der Wirtschaftswege Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 27 und Nr. 26 erfolgen, die dann in einem Abstand von rd. 60 m zur Autobahntrasse wieder auf den Weg Nr. 24 mündet. Es wird vorgeschlagen, eine Teilfläche der Wegeparzelle Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 24 von rd. 375,0 m einzuziehen und hierzu das Verfahren gem. § 7 Straßenund Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuleiten. Der betroffene Teilbereich des Weges Nr. 24 sowie die neue Wegeführung sind aus dem beigefügten Planauszug ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister