Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
59 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 718 /IX.L.
Datum: 22.05.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
x Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, zur Realisierung des Archäologischen Landschaftsparks Eifel
in Nettersheim den Flächennutzungsplan im Bereich „Kaninhecke“ im Rahmen der
50. Änderung dahingehend zu modifizieren, dass der im beigefügten Planauszug
dargestellte Bereich, der derzeit als Grünfläche (Parkanlage), Denkmal und Fläche
für Wald ausgewiesen ist, künftig als Öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung: Anlagen zum Archäologischen Landschaftspark Eifel und Denkmal festgesetzt wird.
Betroffen hiervon sind die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 48, 124
und 125 sowie Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 184
(Wegeparzelle) und Flur 10 Nr. 59 (ausgewiesene Waldfläche).
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit
gefasst.
Darüber hinaus wird beschlossen, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen, nach vorheriger Einholung eines Angebotes zu beauftragen.
Begründung:
Die Veränderungen in der Planung und Realisierung des Archäologischen Landschaftsparks Eifel in Nettersheim führen dazu, dass im Bereich der Werkhäuser und
des Abenteuerspielplatzes (Kaninhecke), d. h. am Ortsrand südlich von Nettersheim
Erlebnisstationen „Handwerk und Gewerbe zur Römerzeit“ entstehen sollen (s. hierzu Vorlage Nr. 706/IX.L, v. 12.03.2012). Gleichzeitig führen die nunmehr geplanten
Veränderungen dazu, dass von den zunächst vorgesehenen Baukörpern im Bereich
Steinrütsch und Görresburg abgesehen wird.
Zur Abstimmung, inwieweit die geplanten baulichen Maßnahmen eine Veränderung
der Bauleitpläne zur Folge haben könnte, hat ein Ortstermin mit der Bezirksregierung
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Köln und dem Kreis Euskirchen stattgefunden. Es wurde dabei festgelegt, dass aufgrund der als „geringfügig“ zu bezeichnenden baulichen Maßnahmen eine Änderung
des Flächennutzungsplanes ausreichend und eine Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung in die Landschaft hinein nicht erforderlich ist, um somit den Freiraumcharakter zu erhalten. Es wurde weiterhin abgestimmt, dass der Gewässerbereich,
der als „FFH-Gebiet“ ausgewiesen ist, von den Planungen ausgenommen wird.
Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, den Flächennutzungsplan im Bereich
„Kaninhecke“ im Rahmen der 50. Änderung dahingehend weiter zu entwickeln, dass
der im beigefügten Planauszug dargestellte Bereich, der derzeit als Grünfläche
(Parkanlage), Denkmal und Fläche für Wald ausgewiesen ist, künftig als Öffentliche
Grünfläche, Zweckbestimmung: Anlagen zum Archäologischen Landschaftspark Eifel
und Denkmal festgesetzt wird. Es wird darüber hinaus empfohlen, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen und das Verfahren
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange einzuleiten.
Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung sollte nach Einholen eines entsprechenden Angebotes das Planungsbüro Lanzerath aus Euskirchen
beauftragt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister