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Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
59 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 718 /IX.L. Datum: 22.05.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: x Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zur Realisierung des Archäologischen Landschaftsparks Eifel in Nettersheim den Flächennutzungsplan im Bereich „Kaninhecke“ im Rahmen der 50. Änderung dahingehend zu modifizieren, dass der im beigefügten Planauszug dargestellte Bereich, der derzeit als Grünfläche (Parkanlage), Denkmal und Fläche für Wald ausgewiesen ist, künftig als Öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung: Anlagen zum Archäologischen Landschaftspark Eifel und Denkmal festgesetzt wird. Betroffen hiervon sind die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 48, 124 und 125 sowie Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 184 (Wegeparzelle) und Flur 10 Nr. 59 (ausgewiesene Waldfläche). Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. Darüber hinaus wird beschlossen, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung ist das Planungsbüro Lanzerath, Euskirchen, nach vorheriger Einholung eines Angebotes zu beauftragen. Begründung: Die Veränderungen in der Planung und Realisierung des Archäologischen Landschaftsparks Eifel in Nettersheim führen dazu, dass im Bereich der Werkhäuser und des Abenteuerspielplatzes (Kaninhecke), d. h. am Ortsrand südlich von Nettersheim Erlebnisstationen „Handwerk und Gewerbe zur Römerzeit“ entstehen sollen (s. hierzu Vorlage Nr. 706/IX.L, v. 12.03.2012). Gleichzeitig führen die nunmehr geplanten Veränderungen dazu, dass von den zunächst vorgesehenen Baukörpern im Bereich Steinrütsch und Görresburg abgesehen wird. Zur Abstimmung, inwieweit die geplanten baulichen Maßnahmen eine Veränderung der Bauleitpläne zur Folge haben könnte, hat ein Ortstermin mit der Bezirksregierung 3 Köln und dem Kreis Euskirchen stattgefunden. Es wurde dabei festgelegt, dass aufgrund der als „geringfügig“ zu bezeichnenden baulichen Maßnahmen eine Änderung des Flächennutzungsplanes ausreichend und eine Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung in die Landschaft hinein nicht erforderlich ist, um somit den Freiraumcharakter zu erhalten. Es wurde weiterhin abgestimmt, dass der Gewässerbereich, der als „FFH-Gebiet“ ausgewiesen ist, von den Planungen ausgenommen wird. Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, den Flächennutzungsplan im Bereich „Kaninhecke“ im Rahmen der 50. Änderung dahingehend weiter zu entwickeln, dass der im beigefügten Planauszug dargestellte Bereich, der derzeit als Grünfläche (Parkanlage), Denkmal und Fläche für Wald ausgewiesen ist, künftig als Öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung: Anlagen zum Archäologischen Landschaftspark Eifel und Denkmal festgesetzt wird. Es wird darüber hinaus empfohlen, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen und das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuleiten. Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung sollte nach Einholen eines entsprechenden Angebotes das Planungsbüro Lanzerath aus Euskirchen beauftragt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister