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Beschlussvorlage (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen - Sachlicher Teilplan: Großflächiger Einzelhandel)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
88 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 18:00
Aktualisiert
10.09.12, 18:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 767 /IX.L. Z.1 Datum: 03.09.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 11.09.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 18.09.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 25.09.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen - Sachlicher Teilplan: Großflächiger Einzelhandel X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja x Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die eingehenden Stellungnahmen im Rahmen der bis zum 10.09. terminierten Beteiligung der Bevölkerung in der kommenden Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vorzutragen und in die Stellungnahme gegenüber dem Kreis Euskirchen als Koordinierungsstelle einfließen zu lassen. Darüber hinaus wird beschlossen, im Rahmen der Ausweisung von Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel benachbarter Kommunen den Erhalt bestehender großflächiger Einzelhandelsbetriebe auf dem Gebiet der Gemeinde Nettersheim zu gewährleisten. Des Weiteren wird beschlossen, die Ergebnisse der Nahversorgungsanalyse sowie der touristischen Befragung in den für die Gemeinde Nettersheim auszuweisenden zentralen Versorgungsbereich aufzunehmen. Begründung: Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan: Großflächiger Einzelhandel – löst das Landesentwicklungsprogramm LEPro aus dem Jahre 2007 ab. Damit soll die Verpflichtung der Gemeinden, die Entwicklung des Einzelhandels durch Ausweisung von zentralen Versorgungsbereichen zu steuern, in den Landesentwicklungsplan NRW integriert werden. Erstes Ziel ist dabei, dass großflächiger Einzelhandel nur noch in „Allgemeinen Siedlungsbereichen“ (ASB), der im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim für den Ort Nettersheim festgesetzt ist, ausgewiesen werden dürfen, wobei Ausnahmen zulässig sind. Dieses Ziel hat der Gemeinderat bereits am 11.05.2004 durch Beschluss wie folgt festgelegt: „Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, z. Z. neben dem Sondergebiet „Unter Euchenpütz“ kein weiteres Sondergebiet zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels auszuweisen.“ 3 Dieser Beschluss wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 06.10.2009 nochmals bekräftigt (s. Vorlage Nr. 1163 v. 22.09.2009). Die weiteren Ziele und Grundsätze des sachlichen Teilplanes wurden mit Vorlage Nr. 767/IX. L. dargestellt. Hierzu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.06.2012 beschlossen, „Hinweise und Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten öffentlichen Stellen aufzunehmen und bis zur Sitzung des Gemeinderates am 25.09.2012 zur Beschlussfassung vorzubereiten. Es ist angestrebt, eine gemeinsame Stellungnahme über den Kreis Euskirchen für alle Kommunen des Kreises zu erreichen.“ Aufgrund dessen wurde der Kreis Euskirchen gebeten, diese Anregung aufzunehmen und die Koordinierung der Anregungen und Stellungnahmen gegenüber der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben. Diese Anregung wurde aufgenommen und der Kreis Euskirchen hat zwischenzeitlich zu einem interkommunalen Gespräch eingeladen. Es wurde hierbei deutlich, dass insbesondere bevölkerungsstarke Kommunen Ausnahmemöglichkeiten des Ziels 1 suchen, um weitere großflächige Einzelhandelsbetriebe ansiedeln zu können. Bedenken werden insbesondere von den Kommunen vorgetragen, die ihre ansässigen großflächigen Einzelhandelsbetriebe durch die Weiterentwicklung in den benachbarten Kommunen gefährdet sehen. Seitens der Gemeinde Nettersheim wurde bei diesem Gespräch vorgetragen, dass es durch den demografischen Wandel und das Bestreben der Bevölkerung, weitestgehend unabhängig zu sein und zu bleiben, von besonderer Bedeutung ist, die Ortskerne durch ein attraktives Kern-Sortimenteangebot zu beleben und zu optimieren. Durch amtliche Bekanntmachung wurde im Gemeindeblatt vom 27.07.2012 auf die vorgesehene Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW – Sachlicher Teilplan: Großflächiger Einzelhandel, hingewiesen. Die Bevölkerung wurde gebeten, Stellungnahmen hierzu bis zum 10.09.2012 vorzutragen. Sofern Anregungen vorgetragen werden, wird hierüber in der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses berichtet. 4 Zur Ausweisung eines zentralen Versorgungsbereiches in Nettersheim wurde bereits eine Bestandsaufnahme der bestehenden Gewerbebetriebe im Ortskern von Nettersheim vorgenommen. Im Rahmen des LEADER-Projektes „Nahversorgungsinitiative“ wurde zwischenzeitlich eine Nahversorgungsanalyse (s. Vorlage Nr. 814 /IX.L.) vorgenommen, die touristische Befragung soll im September d. J. abgeschlossen sein. Es wird vorgeschlagen, die Ergebnisse der Nahversorgungsanalyse sowie der touristischen Befragung in den für die Gemeinde Nettersheim auszuweisenden zentralen Versorgungsbereich aufzunehmen und das Verfahren auf dieser Grundlage fortzuführen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister