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Beschlussvorlage (Waldwegebau in den Gemarkungen Roderath und Holzmülheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
45 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
16.11.12, 18:00
Aktualisiert
16.11.12, 18:00
Beschlussvorlage (Waldwegebau in den Gemarkungen Roderath und Holzmülheim) Beschlussvorlage (Waldwegebau in den Gemarkungen Roderath und Holzmülheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III Vorlage 848 /IX.L. Datum: 16.11.2012 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 20.11.2012 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Waldwegebau in den Gemarkungen Roderath und Holzmülheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Veranschlagungen im Haushaltsplan 2013 ff. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung: 1. Beim Landesbetrieb Wald und Holz prüfen zu lassen, inwieweit für die in der Anlage aufgezeigten Wege eine Förderung über die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim möglich ist. 2. Nach Prüfung der Förderfähigkeit darauf hinzuwirken, dass die Forstbetriebsgemeinschaft einen Förderantrag stellt. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister für die Wege, wo eine Förderung bewilligt wird, die Forstbetriebsgemeinschaft mit der Ausschreibung und Durchführung zu beauftragen und sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Die notwendigen Eigenmittel werden im Haushaltsplan 2013 veranschlagt. Begründung: Nachdem seit Jahren keine Möglichkeit des forstlich geförderten Wegebaus über die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahren Nettersheim besteht, wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme durch Antragstellung durch die Forstbetriebsgemeinschaft genutzt. Da die Mehrwertsteuer nicht förderfähig ist, liegt der Eigenanteil tatsächlich bei ca. 50 %. Es ist beabsichtigt, die in der beigefügten Karte gekennzeichneten Wege instandzusetzen. Hierbei soll in der Reihenfolge des Beschlusses vorgegangen werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister