Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
43 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
16.11.12, 18:00
Aktualisiert
16.11.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
Bürgermeisterbüro P/M
Vorlage 842 /IX.L.
Datum: 12.11.2012
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
20.11.2012
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
11.12.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ökologische Waldbewirtschaftungsmaßnahmen 2013
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Veranschlagungen im Forstwirtschaftsplan 2013
ff.
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
x Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, ab dem Jahr 2013 in der Forsteinrichtung vorgesehene
ökologische Waldbewirtschaftungsmaßnahmen durchzuführen und eine Begutachtung der ökologischen Wertsteigerungen nach vorheriger Einholung eines entsprechenden Honoarangebotes zu beauftragen.
Begründung:
Im Forsteinrichtungswerk sind eine Vielzahl von Maßnahmen in Anlehnung an die
Festsetzungen des Landschaftsplanes und der damit verbundenen Ausweisungen
als Naturschutz- bzw. FFH-Gebieten zu ökologischen Verbesserung enthalten. Diese
Maßnahmen sind detailliert in der Forsteinrichtung beschrieben und mit der Untere
Landschaftsbehörde und dem Regionalforstamt im Aufstellungsverfahren abgestimmt.
Ab dem Jahre 2013 solle die definierten Entwicklungsziele nach und nach realisiert
werden und gleichzeitig die ökologischen Verbesserungen in den gemeindlichen
Wäldern gutachterlich bewertet und anschließend mit den Fachbehörden abgestimmt werden, damit eine Vermarktung der dabei zu regenerierenden Öko-Punkte
unmittelbar ermöglicht werden kann.
Entsprechende Maßnahmen werden ab Erstellung des Forstwirtschaftsplanes 2013
aufgenommen und beschrieben.
Die Beauftragung eines Fachgutachterbüros wird nach Einholung eines entsprechenden Honorarangebotes vorgesehen.
gez. Pracht
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Bürgermeister