Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ökologische Waldbewirtschaftungsmaßnahmen 2013)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
43 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
16.11.12, 18:00
Aktualisiert
16.11.12, 18:00
Beschlussvorlage (Ökologische Waldbewirtschaftungsmaßnahmen 2013) Beschlussvorlage (Ökologische Waldbewirtschaftungsmaßnahmen 2013)

öffnen download melden Dateigröße: 43 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER Bürgermeisterbüro P/M Vorlage 842 /IX.L. Datum: 12.11.2012 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 20.11.2012 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ökologische Waldbewirtschaftungsmaßnahmen 2013 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Veranschlagungen im Forstwirtschaftsplan 2013 ff. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja x Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, ab dem Jahr 2013 in der Forsteinrichtung vorgesehene ökologische Waldbewirtschaftungsmaßnahmen durchzuführen und eine Begutachtung der ökologischen Wertsteigerungen nach vorheriger Einholung eines entsprechenden Honoarangebotes zu beauftragen. Begründung: Im Forsteinrichtungswerk sind eine Vielzahl von Maßnahmen in Anlehnung an die Festsetzungen des Landschaftsplanes und der damit verbundenen Ausweisungen als Naturschutz- bzw. FFH-Gebieten zu ökologischen Verbesserung enthalten. Diese Maßnahmen sind detailliert in der Forsteinrichtung beschrieben und mit der Untere Landschaftsbehörde und dem Regionalforstamt im Aufstellungsverfahren abgestimmt. Ab dem Jahre 2013 solle die definierten Entwicklungsziele nach und nach realisiert werden und gleichzeitig die ökologischen Verbesserungen in den gemeindlichen Wäldern gutachterlich bewertet und anschließend mit den Fachbehörden abgestimmt werden, damit eine Vermarktung der dabei zu regenerierenden Öko-Punkte unmittelbar ermöglicht werden kann. Entsprechende Maßnahmen werden ab Erstellung des Forstwirtschaftsplanes 2013 aufgenommen und beschrieben. Die Beauftragung eines Fachgutachterbüros wird nach Einholung eines entsprechenden Honorarangebotes vorgesehen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister