Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.09.2009
Erstellt
23.09.09, 21:31
Aktualisiert
23.09.09, 21:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.09.2009
- Der Bürgermeister Az: 60 Lq/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1518 Z-3
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
21.09.2009
Rat
23.09.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 3, Flurstück Nr. 30 - Bad
Münstereifel, Roderter Kirchweg, (Tiefgarage Golf-Hotel/Dachsbau)
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1518 Z-3
1. Sachverhalt:
Der Antragsteller hat nunmehr entsprechend dem Wunsch, der im Strukturförderungsausschuss
geäußert wurde, die Garage auf der Höhe der vorhandenen Betonplatte beantragt. Zwischen der
Grundstücksgrenze an der östlichen Hangkante der Garage soll ein Abstand zwischen 1,1 m und
2,0 m verbleiben. Dieser Raum soll, wie in den Plänen dargestellt, eine begrünte Anböschung
aufnehmen. Ebenso ist nach wie vor zwischen der Garagenzufahrt und der kommunalen
Erschließungsstraße eine Begrünung vorgesehen. Das Garagendach soll, wie ursprünglich auch
vorgesehen, begrünt werden.
Mit der Garage sollen die Wünsche der Hotelgäste nach gesicherten Abstellmöglichkeiten,
insbesondere für hochwertige Fahrzeuge und Motorräder, erfüllbar werden.
Gegen die Erteilung des Einvernehmens bestehen verwaltungsseitig keine Bedenken.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entf.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entf.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entf.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entf.
7. Beschlussvorschlag:
Entscheidung:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird hiermit erteilt.