Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
77 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
21.11.12, 18:00
Aktualisiert
21.11.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 843 /IX.L. Z.1
Datum: 20.11.2012
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
20.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
11.12.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2013
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Austauschblätter Seiten 14/15 und Seite 18 Entwurf FW-Plan
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2013 in der vorgelegten Form entsprechend der Vorlagen 843 und 843 Z1.
Begründung:
Unter dem 16.11.2012 ging unter Vorlage 843 der Entwurf des Forstwirtschaftsplans
2013 zu. Im Entwurf hat sich auf Seite 15 (III. Gesamtzusammenstellung 2013) ein
Übertragungsfehler eingeschlichen, der sich auf den Planertrag (Seite 18 –
Gesamzusammenstellung) auswirkt.
Die auf Seite 14 (II. Zusammenstellung der sonstigen Betriebsmaßnahmen 2013;
Ökologische Maßnahmen) dargestellten Unternehmer- und Sachkosten in Höhe von
insgesamt 80.000 € wurden auf Seite 15 bei „Sachkosten“ nur mit 60.000 € und bei
„Kosten gesamt“ nur mit 20.000 € angegeben.
Richtig hätte in Übertragung der auf Seite 14 dargestellten Summen dann auf Seite
15 bei „Sachkosten (Sachkosten und Unternehmerkosten)“ der Betrag in Höhe von
80.000 € erscheinen müssen, gleichzeitig ebenfalls der Betrag in Höhe von 80.000 €
bei „Kosten insgesamt“.
Der Übertragungsfehler führt zu einer veränderten Gesamtausgabe von 564.885 €
(vorher 504.885) und damit zu einem Gesamtertrag von 1.064.311 € (vorher
1.124.311).
Der Vorlage sind die abgeänderten Seiten 14/15 und 18 zum Austausch beigefügt.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister