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Beschlussvorlage (Denkmalpflege; b) Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
55 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
22.11.12, 18:00
Aktualisiert
22.11.12, 18:00
Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
b) Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 834 /IX.L. Datum: 30.10.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.11.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Denkmalpflege; b) Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: X Es entstehen Folgekosten: Veranschlagung im Haushaltsjahr 2013 Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2013 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer Privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000 € im Haushaltsplan 2013 zu veranschlagen. Begründung: Das Ministerium für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass im Haushaltsjahr 2013 wiederum Fördermittel für Pauschalzuweisungen gem. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege) zur Verfügung gestellt werden. Wie in der Vergangenheit können den Gemeinden zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen zusätzlich zu den im eigenen Haushalt hierfür ausgewiesenen Mitteln Landesmittel in gleicher Höhe zugewiesen werden, die zusammen mit den eigenen Mitteln als Zuschüsse zu bewilligen sind. Nach wie vor besteht Interesse seitens von Denkmaleigentümern, Pauschalzuweisungen für kleinere Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden in Anspruch zu nehmen. In den vergangenen Jahren wurden seitens der Bezirksregierung Köln jedoch keine Zuwendungen in Aussicht gestellt, so dass in dieser Zeit Denkmaleigentümer nur in Form von Steuererleichterungen unterstützt werden konnten. Es wird vorgeschlagen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2013 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer Privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000 € im Haushaltsplan 3 2013 zu veranschlagen, so dass damit ein Gesamtfördervolumen in Höhe von 30.000 € zur Verfügung stehen wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister