Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
55 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
22.11.12, 18:00
Aktualisiert
22.11.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 834 /IX.L.
Datum: 30.10.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.11.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Denkmalpflege;
b) Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten: Veranschlagung im Haushaltsjahr 2013
Anlagen:
Ja
X Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2013 Zuwendungen
des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer
Privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000 € zu beantragen und einen
Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000 € im Haushaltsplan 2013 zu
veranschlagen.
Begründung:
Das Ministerium für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass im Haushaltsjahr 2013 wiederum Fördermittel für
Pauschalzuweisungen gem. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege) zur Verfügung gestellt werden.
Wie in der Vergangenheit können den Gemeinden zur Förderung kleinerer privater
Denkmalpflegemaßnahmen zusätzlich zu den im eigenen Haushalt hierfür ausgewiesenen Mitteln Landesmittel in gleicher Höhe zugewiesen werden, die zusammen
mit den eigenen Mitteln als Zuschüsse zu bewilligen sind.
Nach wie vor besteht Interesse seitens von Denkmaleigentümern, Pauschalzuweisungen für kleinere Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden in Anspruch zu
nehmen. In den vergangenen Jahren wurden seitens der Bezirksregierung Köln jedoch keine Zuwendungen in Aussicht gestellt, so dass in dieser Zeit Denkmaleigentümer nur in Form von Steuererleichterungen unterstützt werden konnten.
Es wird vorgeschlagen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2013 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer Privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000 € zu beantragen und
einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000 € im Haushaltsplan
3
2013 zu veranschlagen, so dass damit ein Gesamtfördervolumen in Höhe von
30.000 € zur Verfügung stehen wird.
gez. Pracht
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Bürgermeister