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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Anlegung eines Mansio auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27 und 28)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
23.11.12, 18:01
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Anlegung eines Mansio auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27 und 28) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Anlegung eines Mansio auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27 und 28) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Anlegung eines Mansio auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27 und 28)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 880 /IX.L. Datum: 13.11.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.11.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Anlegung eines Mansio auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27 und 28 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zur Anlegung eines Mansio im Rahmen der Entwicklung des Archäologischen Landschaftsparks Eifel in Nettersheim die außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27 und 28 zur Verfügung zu stellen. Es wird darüber hinaus beschlossen, zum Bauantrag gegenüber der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Begründung: Das Entwicklungskonzept zum Archäologischen Landschaftspark Eifel in Nettersheim sieht u. a. die Anlegung eines Mansio (Wanderparkplatzes) vor. Geeignet für diesen Standort sind die westlich von Nettersheim gelegenen Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27 und 28. Sie befinden sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim und sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Sie grenzen unmittelbar an den Wirtschaftsweg, der ausgehend von der Bahnhofstraße in Nettersheim in Richtung Marmagen verläuft. Zwischenzeitlich konnte im Rahmen der Untersuchungen zum Erlebnisraum Römerstraßen ermittelt werden, dass sich in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort des Mansio in westlicher Richtung die Trasse der Agrippa-Straße befindet. Der Mansio wird eine Fläche von 30,5 x 18,5 m in Anspruch nehmen. Die Gestaltung, die einheitlich für alle Mansiones entlang der Agrippa-Straße bzw. Via Belgica erfolgen soll, sieht einen Zufahrtsbereich mit Stellflächen für 10 PKW vor, darüber hinaus aber auch einen Infobereich mit einem Mansio-Pavillon sowie einen Gartenbereich mit Bepflanzungen mit Obstbäumen, wobei die Wahl der Obstbäume den jeweiligen Kommunen überlassen bleibt. Eingegrünt werden soll der Mansio mit Hecken aus Hainbuche und/oder Liguster. 3 Seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen wird signalisiert, dass der Standort für die Anlegung des Mansio auf den zuvor beschriebenen Grundstücken grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Es wird daher vorgeschlagen, zur Anlegung eines Mansio im Rahmen der Entwicklung des Archäologischen Landschaftsparks Eifel in Nettersheim die außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27 und 28 zur Verfügung zu stellen. Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, zum Bauantrag gegenüber der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister