Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
23.11.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 880 /IX.L.
Datum: 13.11.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.11.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Anlegung eines Mansio auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr.
27 und 28
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, zur Anlegung eines Mansio im Rahmen der Entwicklung des
Archäologischen Landschaftsparks Eifel in Nettersheim die außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstücke Gemarkung
Nettersheim, Flur 10 Nr. 27 und 28 zur Verfügung zu stellen. Es wird darüber hinaus
beschlossen, zum Bauantrag gegenüber der Baugenehmigungsbehörde des Kreises
Euskirchen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) zu erteilen.
Begründung:
Das
Entwicklungskonzept
zum
Archäologischen
Landschaftspark
Eifel
in
Nettersheim sieht u. a. die Anlegung eines Mansio (Wanderparkplatzes) vor. Geeignet für diesen Standort sind die westlich von Nettersheim gelegenen Grundstücke
Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27 und 28. Sie befinden sich außerhalb der
Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim und sind im Flächennutzungsplan der
Gemeinde Nettersheim als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Sie grenzen
unmittelbar an den Wirtschaftsweg, der ausgehend von der Bahnhofstraße in
Nettersheim in Richtung Marmagen verläuft.
Zwischenzeitlich konnte im Rahmen der Untersuchungen zum Erlebnisraum Römerstraßen ermittelt werden, dass sich in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort
des Mansio in westlicher Richtung die Trasse der Agrippa-Straße befindet.
Der Mansio wird eine Fläche von 30,5 x 18,5 m in Anspruch nehmen. Die Gestaltung, die einheitlich für alle Mansiones entlang der Agrippa-Straße bzw. Via Belgica
erfolgen soll, sieht einen Zufahrtsbereich mit Stellflächen für 10 PKW vor, darüber
hinaus aber auch einen Infobereich mit einem Mansio-Pavillon sowie einen Gartenbereich mit Bepflanzungen mit Obstbäumen, wobei die Wahl der Obstbäume den
jeweiligen Kommunen überlassen bleibt. Eingegrünt werden soll der Mansio mit Hecken aus Hainbuche und/oder Liguster.
3
Seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen wird signalisiert,
dass der Standort für die Anlegung des Mansio auf den zuvor beschriebenen Grundstücken grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Es wird daher vorgeschlagen, zur Anlegung eines Mansio im Rahmen der Entwicklung des Archäologischen Landschaftsparks Eifel in Nettersheim die außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung
von Nettersheim befindlichen Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 27
und 28 zur Verfügung zu stellen. Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, zum Bauantrag gegenüber der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
gez. Pracht
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Bürgermeister