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Beschlussvorlage (Dorferneuerungsmaßnahme „Turnhalle Marmagen“)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
54 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
23.11.12, 18:01
Beschlussvorlage (Dorferneuerungsmaßnahme „Turnhalle Marmagen“) Beschlussvorlage (Dorferneuerungsmaßnahme „Turnhalle Marmagen“) Beschlussvorlage (Dorferneuerungsmaßnahme „Turnhalle Marmagen“)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 878 /IX.L. Datum: 23.11.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Dorferneuerungsmaßnahme „Turnhalle Marmagen“ Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat bauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement der LEADER-Region Eifel einen Förderantrag zur geplanten Dorferneuerungsmaßnahme „Turnhalle Marmagen“ zu stellen. Die Finanzierung des Projektes ist in der Haushaltsplanung für das Jahr 2013 zu berücksichtigen. Begründung: Bereits seit Jahren führt die Gemeinde intensive Verhandlungen mit der Kath. Kirchengemeinde Marmagen bezüglich der Nebenkostenbeteiligung aufgrund von bestehenden Verträgen zwischen Gemeinde und Kath. Kirchengemeinde (s. auch Vorlage 203 / IX. L vom 26.05.2010). Es konnte festgestellt werden, dass eine Sanierung und Instandsetzung der Turnhalle dringend notwendig ist, damals wurde u. a. darüber diskutiert, ob evtl. Mittel aus dem Konjunkturprogramm II für die notwendigen Maßnahmen beantragt werden konnten. In kirchlichem Eigentum stehende Gebäulichkeiten waren damals über die Konkunkturmittel nicht förderbar. Die Notwendigkeit der Instandsetzung und Renovierung ist weiterhin dringend geboten, derzeit ergeben sich evtl. Fördermöglichkeiten des Projektes über sog. LEADER-Mittel bzw. Dorferneuerungsmittel. In Vorgesprächen mit den Mitgliedern des Kirchenvorstands Marmagen sowie dem Regionalmanager der LEADER-Region Eifel wurde der Förderbedarf und die Fördermöglichkeiten besprochen, seitens des Regionalmanagers signalisiert, dass man sich durchaus vorstellen könne, den Sanierungsbedarf einzuplanen, die Voraussetzungen einer Förderung seien grundsätzlich gegeben. Bis zur Ratssitzung am 18.12.2012 wird ein Einplanungsgespräch zur Antragstellung mit der Bezirksregierung Köln stattfinden, über das Ergebnis wird in der Gemeinderatssitzung berichtet. Im vorzubereitenden Antrag ist auf die derzeitige bauliche und energetische Situation Situation hinzuweisen, insbesondere ist die besondere Wichtigkeit der Turnhalle für die Bewohnerinnen und Bewohner des Ortes Marmagen, für das Vereinsleben insgesamt sowie für die Gemeinde Nettersheim herauszustellen. 3 Eine Antragstellung kann aufgrund der Förderbestimmungen nur unter entsprechender Vereinbarung mit der Kirchengemeinde Marmagen durch die Gemeinde Nettersheim erfolgen. Hierzu wird gesondert informiert. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister