Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
46 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:08
Aktualisiert
09.09.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 10.07.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Rei/Gö.
Vorlagennummer: VL-83/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Hydraulischer Nachweis der öffentlichen Kanalisation in den Ortsteilen Langerwehe
und Stütgerloch
Sachdarstellung:
Entwässerungssysteme sind gemäß Wasserhaushaltsgesetz nach den jeweils in
Betracht kommenden Regeln der Technik zu planen und zu betreiben. Insofern ist
jeder Netzbetreiber grundsätzlich zur Kenntnis der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Auslastung der Entwässerungssysteme verpflichtet.
Die hydraulische Berechnung von bestehenden Entwässerungssystemen kann
darüber hinaus insbesondere durch folgende Sachverhalte veranlasst werden:
allgemeine Bewertung der hydraulischen Leistungsfähigkeit,
Entwicklung bzw. Fortschreibung eines Generalentwässerungsplanes,
Analyse (lokal) auftretender Systemüberlastungen,
anstehende baulich bedingte Sanierungsmaßnahmen (Straßenbaumaßnahmen),
städtebauliche Veränderungen,
Investorentätigkeit,
Überprüfung der Überflutungsschäden und Funktionsfähigkeit der Entwässerungssysteme bei Hochwasser an den Vorflutern.
Für den o.a. Bereich stehen im Abwasserbeseitigungskonzept bauliche Sanierungen der Entwässerungssysteme an.
Entsprechend der Sanierungsstrategie aus dem Abwasserbeseitigungskonzept
wurde vorgegangen.
Die abflusswirksamen Flächen und Einzugsgebiete wurden in Bezug auf den
Versiegelungsgrad mit den vorliegenden Selbsterklärungen der Bürger zu den
befestigten und bebauten Grundstücksflächen abgeglichen, um eine möglichst
hohe Sicherheit zu erzielen.
Die Ergebnisse werden in der Sitzung erläutert.
Drucksache VL-83/2013
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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