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Beschlussvorlage (Hydraulischer Nachweis der öffentlichen Kanalisation in den Ortsteilen Langerwehe und Stütgerloch)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
46 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:08
Aktualisiert
09.09.13, 18:08
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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 10.07.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Rei/Gö. Vorlagennummer: VL-83/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Hydraulischer Nachweis der öffentlichen Kanalisation in den Ortsteilen Langerwehe und Stütgerloch Sachdarstellung: Entwässerungssysteme sind gemäß Wasserhaushaltsgesetz nach den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik zu planen und zu betreiben. Insofern ist jeder Netzbetreiber grundsätzlich zur Kenntnis der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Auslastung der Entwässerungssysteme verpflichtet. Die hydraulische Berechnung von bestehenden Entwässerungssystemen kann darüber hinaus insbesondere durch folgende Sachverhalte veranlasst werden: allgemeine Bewertung der hydraulischen Leistungsfähigkeit, Entwicklung bzw. Fortschreibung eines Generalentwässerungsplanes, Analyse (lokal) auftretender Systemüberlastungen, anstehende baulich bedingte Sanierungsmaßnahmen (Straßenbaumaßnahmen), städtebauliche Veränderungen, Investorentätigkeit, Überprüfung der Überflutungsschäden und Funktionsfähigkeit der Entwässerungssysteme bei Hochwasser an den Vorflutern. Für den o.a. Bereich stehen im Abwasserbeseitigungskonzept bauliche Sanierungen der Entwässerungssysteme an. Entsprechend der Sanierungsstrategie aus dem Abwasserbeseitigungskonzept wurde vorgegangen. Die abflusswirksamen Flächen und Einzugsgebiete wurden in Bezug auf den Versiegelungsgrad mit den vorliegenden Selbsterklärungen der Bürger zu den befestigten und bebauten Grundstücksflächen abgeglichen, um eine möglichst hohe Sicherheit zu erzielen. Die Ergebnisse werden in der Sitzung erläutert. Drucksache VL-83/2013 Finanzielle Auswirkungen: Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -