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Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes F 6 – Langerwehe-Jüngersdorf, Bereich unterhalb des Sportplatzes hier: Vorstellung des Planentwurfes sowie Beschluss zur Offenlage gem. § 13 Abs. 2 i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
135 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:08
Aktualisiert
09.09.13, 18:08
Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes F 6 – Langerwehe-Jüngersdorf, Bereich unterhalb des Sportplatzes
hier: Vorstellung des Planentwurfes sowie Beschluss zur Offenlage gem. § 13 Abs. 2 i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes F 6 – Langerwehe-Jüngersdorf, Bereich unterhalb des Sportplatzes
hier: Vorstellung des Planentwurfes sowie Beschluss zur Offenlage gem. § 13 Abs. 2 i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 06.09.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 610-22 Vorlagennummer: VL-90/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes F 6 – Langerwehe-Jüngersdorf, Bereich unterhalb des Sportplatzes hier: Vorstellung des Planentwurfes sowie Beschluss zur Offenlage gem. § 13 Abs. 2 i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 22.09.2011 die Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes F 6 – Langerwehe-Jüngersdorf, Bereich unterhalb des Sportplatzes, im Wege des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB beschlossen. Zwischenzeitlich hat das mit der Planung beauftragte Büro den Offenlegungsentwurf und die Begründung zur Bebauungsplanänderung vorgelegt. Der Plan wird in der Sitzung vorgestellt. Nach § 13 Abs. 2 BauGB kann im vereinfachten Verfahren 1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, 2. der betroffenen Öffentlichkeit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden, 3. den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden Die Gemeinde hat also insoweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Drucksache VL-90/2013 Seite - 2 - Aus Gründen der Rechtssicherheit (der Kreis der Betroffenen ist insbesondere im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nur schwer zu ermitteln) sollte die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Bau- und Planungsausschuss beschließt für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes F 6 – Langerwehe-Jüngersdorf, Bereich unterhalb des Sportplatzes, gem. § 13 Abs. 2 i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Bürgermeister (Göbbels)