Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
135 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:08
Aktualisiert
09.09.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 06.09.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
610-22
Vorlagennummer: VL-90/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes F 6 – Langerwehe-Jüngersdorf,
Bereich unterhalb des Sportplatzes
hier: Vorstellung des Planentwurfes sowie Beschluss zur Offenlage gem. § 13 Abs.
2 i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
22.09.2011 die Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes F 6 –
Langerwehe-Jüngersdorf, Bereich unterhalb des Sportplatzes, im Wege des vereinfachten
Verfahrens gem. § 13 BauGB beschlossen.
Zwischenzeitlich hat das mit der Planung beauftragte Büro den Offenlegungsentwurf und
die Begründung zur Bebauungsplanänderung vorgelegt.
Der Plan wird in der Sitzung vorgestellt.
Nach § 13 Abs. 2 BauGB kann im vereinfachten Verfahren
1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
BauGB abgesehen werden,
2. der betroffenen Öffentlichkeit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist
gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden,
3. den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit
zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden
Die Gemeinde hat also insoweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung.
Drucksache VL-90/2013
Seite - 2 -
Aus Gründen der Rechtssicherheit (der Kreis der Betroffenen ist insbesondere im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nur schwer zu ermitteln) sollte die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Behördenbeteiligung nach § 4
Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss beschließt für die 3. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes F 6 – Langerwehe-Jüngersdorf, Bereich unterhalb des Sportplatzes,
gem. § 13 Abs. 2 i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung
sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Der Bürgermeister
(Göbbels)