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Beschlussvorlage (35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den temporären Parkplatz am Schloss Merode hier: Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
16.05.2013
Erstellt
06.05.13, 18:16
Aktualisiert
06.05.13, 18:16
Beschlussvorlage (35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den temporären Parkplatz am 
Schloss Merode
hier: Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den temporären Parkplatz am 
Schloss Merode
hier: Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 25.04.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-59/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den temporären Parkplatz am Schloss Merode hier: Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss Sachdarstellung: Verschiedene Veranstaltungen im Laufe des Jahres in und um die baulichen Anlagen des Schlosses Merode erfordern die Bereitstellung verkehrlicher Infrastruktur. Nach stetiger Anzahl der Besucherzahlen sollen für eine definierte Anzahl von Veranstaltungen pro Jahr im Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe Flächen für temporäre Stellplatzanlagen ausgewiesen werden. Von der Änderung betroffen, ist das Flurstück 43 sowie die Dreiecksfläche westlich von Schloss Merode (Flurstück 155). Diese Flächen sind im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die nun angestrebte Änderung verfolgt das Ziel, die Errichtung temporärer Stellplatzanlagen bauplanungsrechtlich vorzubereiten. Infolgedessen wird die Fläche für die Landwirtschaft mit der Darstellung „Parken temporär“ überlagert. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Gemäß § 13 (2) BauGB kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen werden. Aus diesem Grund wird als erster Verfahrensschritt die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Weiterhin kann auf eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB verzichtet werden. Gleichwohl sind die Umweltbelange darzulegen und in den planerischen Abwägungsprozess einzustellen. Deshalb wurden ein Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung erstellt. Parallel dazu wird die Verwaltung die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 LPIG bei der Bezirksregierung Köln anfragen. Drucksache VL-59/2013 Seite - 2 - Ein Übersichtsplan sowie die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung sind als Anlage beigefügt. Das Planungsbüro wird die Planung in der Sitzung erläutern. Finanzielle Auswirkungen: Durch das Verfahren entstehen Planungskosten. Der Vorhabenträger hat sich zwischenzeitlich durch Abschluss eines städtebaulichen Rahmenvertrages mit der Gemeinde Langerwehe zur Übernahme aller anfallenden Verfahrenskosten verpflichtet. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplans im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Weiterhin beschließt er die Offenlage gemäß § 13 (2) Nr. 2 i. V. m. § 3 (2) BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)