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Beschlussvorlage (Hinweise 35.Änderung FNP)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
33 kB
Datum
16.05.2013
Erstellt
06.05.13, 18:16
Aktualisiert
06.05.13, 18:16
Beschlussvorlage (Hinweise 35.Änderung FNP) Beschlussvorlage (Hinweise 35.Änderung FNP)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe ______________________________________ 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Temporäres Parken Schloss Merode) Hinweise Verfahrensstand: Offenlage entspricht § 3, Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange entspricht § 4, Abs. 2 BauGB ______________________________________ 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe Hinweise HINWEISE 1. 1. Artenschutz Anlage der Parkplätze a) Die Anlage der geschotterten Fahrwege muss in einem Bauzeitenfenster von Juli bis Mitte März außerhalb der Brutzeiten von Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz und Feldlerche erfolgen. b) Alternativ kann eine Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der geschotterten Fahrwege zu Zeiten außerhalb der Brutzeiten von Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz und Feldlerche erfolgen (s. o.). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt werden, dass die Flächen nicht mehr von den vorgenannten Arten besiedelt werden können. c) Wahlweise kann eine gutachterliche Überprüfung der Flächen für die geplanten Parkplätze vor Baubeginn auf Brutvorkommen von Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz und Feldlerche stattfinden. Werden keine Brutvorkommen der vorgenannten Arten ermittelt, kann mit der Anlage der geschotterten Fahrwege begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen betroffene Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten außerhalb der Brutzeiten (von Juli bis Mitte März) dieser Arten verschoben werden. 2. Bei Bauzeiten in den Zeiträumen Februar bis März oder August bis Oktober ist die Errichtung eines 20 cm hohen (oberhalb des Geländes) und in den Boden eingelassenen Amphibienschutzzaunes entlang der äußeren Grenzen der Baustellenabschnitte erforderlich. Auf der Anwanderungsseite der Zäune sind in regelmäßigen Abständen Fangeimer ebenerdig einzugraben. Eine Kontrolle des Amphibienschutzzaunes mit Leerung der Fangeimer muss mindestens einmal täglich erfolgen. Alternativ können die Bauarbeiten nach einer vorherigen Begutachtung durchgeführt werden, wenn gutachterlich festgestellt wird, dass keine relevante Amphibienwanderung stattfindet. Nutzung der Parkplätze Sofern die Parkplätze in der Dämmerung und / oder nachts im Zeitraum von Februar bis März oder August bis Oktober genutzt werden, ist die Errichtung eines 20 cm hohen (oberhalb des Geländes) und in den Boden eingelassenen Amphibienschutzzaunes entlang der äußeren Grenzen der Baustellenabschnitte erforderlich. Auf der Anwanderungsseite der Zäune sind in regelmäßigen Abständen Fangeimer ebenerdig einzugraben. Eine Kontrolle des Amphibienschutzzaunes mit Leerung der Fangeimer muss mindestens einmal täglich erfolgen. 2. Boden Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan sind zu berücksichtigen. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Verbleib des Bodenaushubs mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen. Bei der Bauausführung ist das Vermeidungsgebot sowie die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“ zu beachten. Die DIN 18920 und die DIN 18915 sind bei der Gemeinde Langerwehe einzusehen. Seite 2