Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
26.09.2013
Erstellt
06.09.13, 18:09
Aktualisiert
06.09.13, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 08.07.2013
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-82/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung;
hier: Fracking
Sachdarstellung:
Mit e-Mail vom 22.06.2013 haben hier die Herren Dr. Volker Thiele, Mülheim an der Ruhr,
und Prof. Dr. Erhard Mohr, Mühlheim an der Ruhr, eine Eingabe gemäß § 24 GO NRW
vorgelegt.
Die Eingabe ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Gemäß § 24 (1) GO NRW hat jeder das Recht, sich … schriftlich mit Anregungen und
Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat …. zu wenden. …
Gemäß § 24 (2) GO NRW regelt die Hauptsatzung die näheren Einzelheiten.
Lt. § 14 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe hat der Rat für die Erledigung
von Anregungen und Beschwerden den Haupt- und Finanzausschuss bestimmt.
Gemäß § 14 (5) hat der Ausschuss die Anregungen und Bedenken inhaltlich zu prüfen.
Nach Überprüfung überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der
Überweisung kann der Ausschuss Empfehlungen aussprechen.
Da die Eingabe nicht nur an die Gemeinde Langerwehe, sondern auch an weitere
Kommunen in ganz NRW versandt worden ist, wurde zwischenzeitlich der Städte- und
Gemeindebund NRW um Stellungnahme zur weiteren Verfahrensweise gebeten.
Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) hat die Anfrage mit seinem
Schnellbrief 120/2013 vom 01.07.2013 beantwortet. Diese ist als Anlage einschl. einer
weiteren Anlage des StGB NRW in dieser Angelegenheit beigefügt.
Drucksache VL-82/2013
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
1)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Resolution zuzustimmen/
nicht zuzustimmen.
2)
Der Rat beschließt der Resolution zuzustimmen / nicht zuzustimmen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)