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Beschlussvorlage (Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung; hier: Fracking)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
26.09.2013
Erstellt
06.09.13, 18:09
Aktualisiert
06.09.13, 18:09
Beschlussvorlage (Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung;
hier: Fracking) Beschlussvorlage (Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung;
hier: Fracking)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 08.07.2013 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-82/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung; hier: Fracking Sachdarstellung: Mit e-Mail vom 22.06.2013 haben hier die Herren Dr. Volker Thiele, Mülheim an der Ruhr, und Prof. Dr. Erhard Mohr, Mühlheim an der Ruhr, eine Eingabe gemäß § 24 GO NRW vorgelegt. Die Eingabe ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Gemäß § 24 (1) GO NRW hat jeder das Recht, sich … schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat …. zu wenden. … Gemäß § 24 (2) GO NRW regelt die Hauptsatzung die näheren Einzelheiten. Lt. § 14 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe hat der Rat für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden den Haupt- und Finanzausschuss bestimmt. Gemäß § 14 (5) hat der Ausschuss die Anregungen und Bedenken inhaltlich zu prüfen. Nach Überprüfung überweist er sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann der Ausschuss Empfehlungen aussprechen. Da die Eingabe nicht nur an die Gemeinde Langerwehe, sondern auch an weitere Kommunen in ganz NRW versandt worden ist, wurde zwischenzeitlich der Städte- und Gemeindebund NRW um Stellungnahme zur weiteren Verfahrensweise gebeten. Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) hat die Anfrage mit seinem Schnellbrief 120/2013 vom 01.07.2013 beantwortet. Diese ist als Anlage einschl. einer weiteren Anlage des StGB NRW in dieser Angelegenheit beigefügt. Drucksache VL-82/2013 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: 1) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Resolution zuzustimmen/ nicht zuzustimmen. 2) Der Rat beschließt der Resolution zuzustimmen / nicht zuzustimmen. Der Bürgermeister (Göbbels)