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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes nördlich der Barbarastraße hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
25.02.13, 18:28
Aktualisiert
25.02.13, 18:28
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes nördlich der Barbarastraße
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes nördlich der Barbarastraße
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 18.02.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-24/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes nördlich der Barbarastraße hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Sachdarstellung: Mit Datum vom 07.09.2012 ist ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich der Barbarastraße (Gemarkung Jüngersdorf, Flur 2, Flurstück 62/5 u. 4) eingegangen. Die Fläche liegt im Außenbereich und ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Ziel ist die Ausweisung von Wohnbaufläche. Aufgrund dieses Antrages hat der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten in seiner Sitzung am 27.09.2012 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen die landesplanerische Anfrage nach § 34 LPIG zu stellen. Mit Datum vom 07.01.2013 hat die Bezirksregierung Köln die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für diesen Bereich bestätigt. Das Ergebnis der Bezirksregierung wurde den Antragstellern mitgeteilt. Mit Datum vom 17.02.2013 beantragen die Antragsteller nun die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den o. g. Bereich. Der Antrag sowie ein Entwurf der Planung ist als Anlage beigefügt. Um das Verfahren anzustoßen, ist ein Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: Drucksache VL-24/2013 Seite - 2 - Keine. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich nördlich der Barbarastraße. Der Bürgermeister (Göbbels)