Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
112 kB
Datum
26.09.2013
Erstellt
06.09.13, 18:09
Aktualisiert
06.09.13, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssicherungskonzept
der Gemeinde Langerwehe
für die Haushaltsjahre 2013/2014
Allgemeines
Nach § 75 der Gemeindeordnung NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und
Rechnung ausgeglichen sein. Diese Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Fehlbetrag im
Ergebnisplan
bzw.
in
der
Ergebnisrechnung
durch
Inanspruchnahme
der
Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Sofern die Ausgleichsrücklage aufgezehrt ist,
muss die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ein Haushaltssicherungskonzept
(im Folgenden HSK) aufstellen.
§ 76 Abs. 1 GO NRW zählt drei Voraussetzungen auf, unter denen ein
Haushaltssicherungskonzept zu erstellen ist.
Danach ist ein HSK zu erstellen, wenn
•
durch Veränderungen des Haushalts innerhalb eines Haushaltsjahres der in der
Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um
mehr als ein Viertel verringert wird oder
•
in zwei aufeinanderfolgenden Jahren geplant ist, den in der Schussbilanz des
Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als
ein Zwanzigstel zu verringern oder
•
innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die
allgemeine Rücklage aufgebraucht wird.
Was bedeutet „Haushaltssicherungskonzept”?
Maßgeblich hierfür ist § 76 Abs. 2 GO NRW: Das Haushaltssicherungskonzept dient dem
Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde
Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn aus dem
Haushaltssicherungskonzept hervor geht, dass spätestens im zehnten auf das
Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 wieder erreicht wird.
Im Einzelfall kann durch Genehmigung der Bezirksregierung auf der Grundlage eines
individuellen Sanierungskonzeptes von diesem Konsolidierungszeitraum abgewichen
werden. Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes kann unter Bedingungen
und Auflagen erteilt werden.
Situation in Langerwehe
Die Gemeinde Langerwehe hat zum 01.01.2009 ihre Haushaltswirtschaft auf das Neue
Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt.
Der erste NKF-Haushalt für das Jahr 2009 weist im vorläufigen Jahresabschluss ein Defizit
in Höhe von 4.218.755,51 € aus, das noch durch die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Damit weist die Ausgleichsrücklage zum
01.01.2010 einen Bestand in Höhe von 1.138.653,49 € aus.
Der Haushalt für das Jahr 2010 zeigt im Ergebnisplan einen voraussichtlichen Fehlbetrag in
Höhe von 5.004.500 €. Zum Ausgleich dieses Fehlbetrages muss die Ausgleichsrücklage
aufgelöst und weiterhin eine Eigenkapitalentnahme in Höhe von 3.865.846,51 €
vorgenommen werden.
Aufgrund der voraussichtlichen Fehlbeträge für 2011 von 4.658.650 € sowie für 2012 mit
3.983.670 € müssen in entsprechender Höhe Mittel aus der allgemeinen Rücklage
entnommen werden. Der Restbestand der allgemeinen Rücklage wird zum Jahresabschluss
2012 somit voraussichtlich 23,5 Mio € betragen.
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2
-
Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes für die die Jahre 2013 - 2024
Aus der nachstehenden Tabelle kann man ersehen, dass die Fehlbeträge in den
Haushaltsjahren 2010 bis 2014 erheblich über der zulässigen Rücklagenentnahme von 1/20
(siehe § 76 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW) liegen. Darüber hinaus zeigt die Tabelle auch die
Verwendung der Ausgleichsrücklage in den Haushaltsjahren 2009 und 2010.
2009
2010
Ausgleichsrücklage
5.357.409
1.138.654
0
0
0
0
0
0
Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage
4.218.755
1.138.654
0
0
0
0
0
0
0
3.865.846
4.658.650
3.983.670
3.587.770
2.552.270
2.028.970
1.761.550
36.056.539
36.056.539
32.190.693
27.532.043
23.548.373
19.960.603
17.408.333
15.379.363
0
3.865.846
4.658.650
3.983.670
3.587.770
2.552.270
2.028.970
1.761.550
36.056.539
32.190.693
27.532.043
23.548.373
19.960.603
17.408.333
15.379.363
13.617.813
-14,47 %
-14,47 %
-15,24%
-12,79%
-11,66%
-11,45%
1.376.602
1.177.419
998.030
870.417
768.968
680.891
Defizit nach Inanspruchname
der Ausgleichsrücklage
allgemeine Rücklage
Inanspruchname der
allgemeinen Rücklage
Endbestand der allgemeinen
Rücklage
2011
Verringerung in % der
allgemeinen Rücklage
1/20 der allgemeinen
Rücklage
2012
2013
2014
2015
2016
Danach wird in den aufeinander folgenden Jahren 2011 bis 2016 die Inanspruchnahme der
Allgemeinen Rücklage mit jeweils mehr als 5 % erwartet.
Somit besteht für die Gemeinde Langerwehe die Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept zu
erstellen.
Nach der Änderung des § 76 Abs. 2 GO NRW konnte das HSK für das Jahr 2012 bereits im
Jahre 2021 mit 42.050 € einen Überschuss erzielen.
Diese Vorgabe konnte auch für das HSK 2013/2014 eingehalten werden; der Überschuss im
Jahre 2021 beträgt 20.250 €.
Jahresergebnis 2013 bis 2024
2000
1435
1000
915
0
472
-354
2
-714
-1000
-1362
-1762
-2029
-2000
-3000
-1105
-2552
-3588
-4000
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
in Mio.
in Mio.
-3588
-2552
-2029
-1762
-1362
-1105
-
3
-714
-
-354
2
472
915
1435
Aufwendungen
Die systematische Prüfung und Reduzierung der ordentlichen Aufwendungen bildet einen
entscheidenden Bestandteil und Erfolgsfaktor eines HSK. Daher wird vorausgesetzt, dass
die Gemeinde die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in einem kontinuierlichen Prozess kritisch
überprüft. Als Anhaltspunkt für die Prüfung der geplanten ordentlichen Aufwendungen im
Haushaltsjahr und im weiteren Zeitraum der Ergebnis- und Finanzplanung sind die
Orientierungsdaten des Landes heranzuziehen.
Die festgesetzten Orientierungsdaten wurden bei der Aufstellung des Haushalts und der
Finanzplanung beachtet, außer in den Fällen, bei denen eine genauere Berechnung möglich
war.
Personalaufwendungen
Dem Stand der Personalaufwendungen und ihrer Entwicklung ist besondere
Aufmerksamkeit zu widmen. Die aufgabenkritische Prüfung des Personalbestandes ist als
Daueraufgabe zu verstehen. Im HSK ist das Ziel einer Konsolidierung der
Personalaufwendungen zu verfolgen.
Seit mehreren Jahren wird ein Personalkostenkonsolidierungskonzept erstellt und
kontinuierlich fortgeführt. Trotz tariflicher Erhöhungen konnte ein gleich bleibender Stand der
Personalausgaben erzielt werden.
Das Personalkostenkonsolidierungskonzept ist als Anlage beigefügt.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Gemeinde soll die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen regelmäßig sowohl bei
pflichtigen als auch bei freiwilligen Aufgaben auf Kosteneinsparungen prüfen und darlegen.
Organisatorische Veränderungen oder Optimierungen des Anlagevermögens können dazu
beitragen, diese Aufwendungen deutlich zu reduzieren.
Bereits seit Erstellung des HSK im Jahre 2010 hat sich die Verwaltung entsprechend
verhalten. Auch in den kommenden Jahren werden diese Kosten, hier auch insbesondere
die Bewirtschaftungskosten überwacht und nach Möglichkeiten gesucht, diese
zurückzuführen.
An beiden Grundschulen, der Europaschule und der Sporthalle I werden umfangreiche
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Auch diese Aufwendungen werden in den
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gezeigt. Die genannten Maßnahmen werden
in 2014 abgeschlossen, so dass der Ansatz in der Planung sich ab 2015 deutlich (um etwa
400.000 €) reduziert.
In Bereich der Unterhaltungskosten für Infrastrukturvermögen wurden die geplanten
Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung aufgrund neu abzuschließender Verträge
gegenüber 2012 zunächst um 19.500 € und danach jährlich um weitere 70.000 € reduziert.
Bilanzielle Abschreibungen
Die Gemeinde soll im Rahmen eines nachhaltigen Vermögensmanagements das
Anlagevermögen auf Optimierungspotentiale überprüfen, um wirksam einer hohen
Abschreibungslast entgegen zu wirken. Bei der Prüfung ist jedoch zu beachten, dass eine
unzulässige Belastung nachfolgender Generationen durch eine Verschiebung von Aufwand
in die Zukunft vermieden wird.
Dazu ist es erforderlich, den vorhandenen Gebäudebestand sowie den Fuhrpark - soweit
möglich - an den vorhandenen Bedarf anzupassen.
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4
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Die Fortschreibung der Anlagenbuchhaltung auf den aktuellen Stand wird im Laufe des
Jahres 2013 abgeschlossen sein.
Transferaufwendungen
Allgemein gilt für die Gemeinde, dass auch bei den pflichtigen Transferaufwendungen alle
Möglichkeiten einer Reduzierung auszuschöpfen sind. Bei Art, Umfang und
Ermessensausübung sind die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
verstärkt zu beachten.
Unter die Transferaufwendungen fallen zu nahezu 80 % die Kreisumlagen, weitere 10 % die
Umlage an den Wasserverband Eifel-Rur, die nicht zu beeinflussen sind.
Nach dem am 28.09.2012 veröffentlichten Umlagegenehmigungsgesetz ist an die Stelle des
bisherigen Beteiligungsverfahrens ein Verfahren zur Benehmensherstellung zur Festsetzung
der Kreisumlage getreten. Die für das Jahr 2013 angekündigte Erhöhung der Kreisumlage
wurde nicht durchgeführt.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Diese
Aufwendungen
sind
regelmäßig
auf
die
gegebenen
gesetzlichen
Leistungsverpflichtungen zu begrenzen.
Auch diese Bereiche wurden bisher bei der Haushaltserstellung kritisch geprüft.
Anzumerken ist insbesondere, dass im Bereich Finanzen durch die Umstellung von KIRP
auf DATEV Einsparungen erzielt werden konnten.
Im vergangenen Jahr wurde ein Ratsinformationssystem implementiert. Im Zuge dessen
sollen in diesem Jahr Tablet-PCs für die Ratsmitglieder beschafft werden, so dass in der
Zukunft im Bereich der Büroaufwendungen mit Einsparungen zu rechnen sein wird. Bei
optimaler Nutzung wird mit einer Einsparung in Höhe von etwa 3.000 € jährlich (gegenüber
2012) gerechnet.
Jede einzelne Position der sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurde überprüft und in
Frage gestellt. Im Bereich der Fachliteratur können in der Zukunft so z.B. bisher ebenfalls
3.000 € jährlich eingespart werden.
In der Europaschule (Gesamtschule) wird vorbehaltlich der Förderzusage des Landes in
2013/2014 die gesamte Flurbeleuchtung auf LED-Technik mit Bewegungsmeldern
umgerüstet. Die dauerhafte Stromersparnis wird laut Herstellerangaben bis zu 90%
betragen.
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Zahlungswirksame Ertragsverbesserungen sind vorrangig zur Rückführung der Kredite zu
Liquiditätssicherung zu verwenden.
Darlehen zur Finanzierung von Investitionen wurden seit etlichen Jahren nicht mehr
aufgenommen. Hierdurch und insbesondere durch den Abschluss von Verträgen mit
variablen Zinssätzen konnten die Zinsbelastungen kontinuierlich gesenkt werden.
Ein hohes Risiko besteht allerdings hinsichtlich der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
aufgenommen wurden. Der Markt wird regelmäßig beobachtet, so dass im Falle eines
Zinsanstieges rechtzeitig Festzinsvereinbarungen über einen längeren Zeitraum als einen
Monat abgeschlossen werden könnten.
Abschließend ist zu bemerken, dass die Gemeinde jede einzelne Position der
Aufwendungen einer Prüfung hinsichtlich der Höhe und des Ansatzes allgemein unterzogen
hat. In allen Bereichen wurden die Ansätze auf ein nötiges Minimum zurückgefahren.
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Erträge
Zu den Erfolgsfaktoren eines HSK gehört, dass die Gemeinde ihre Möglichkeiten zur
Erzielung von ordentlichen Erträgen ausschöpft. Die Planung dieser Erträge muss aber auch
realistisch sein, weil andernfalls das Ziel der Wiederherstellung und Sicherung der
dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde verfehlt wird.
Steuern und ähnliche Abgaben
Die Hebesätze der Realsteuern müssen bezogen auf die Gemeindegrößenklasse
mindestens in Höhe des jeweiligen Landesdurchschnitts festgesetzt sein.
Die durchschnittlichen Hebesätze der kreisangehörigen Gemeinden mit 10.000 - 25.000
Einwohnern betrugen im 2. Quartal 2012:
Grundsteuer A
236 v.H.
Grundsteuer B
411 v.H.
Gewerbesteuer
413 v.H.
Hebesätze der Gemeinde Langerwehe in 2013:
Grundsteuer A
240 v.H.
4 v.H. über dem Landesdurchschnitt 2012
Grundsteuer B
413 v.H.*
2 v.H. über dem Landesdurchschnitt 2012
Gewerbesteuer
413 v.H.
entspricht dem Landesdurchschnitt 2012
*entsprechend dem fiktiven Hebesatz des Landes NRW
Eine weitere moderate Erhöhung der Steuern, die sich an den Landesdurchschnitten bzw.
den fiktiven Hebesätzen des Landes orientiert wird für zukünftige Jahre nicht
ausgeschlossen.
Ebenso wird über die Erschließung weiterer Steuerquellen zu diskutieren sein.
Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Die Gemeinde hat die Finanzierung ihrer Leistungen, vor allem der Aufwendungen für
kostenrechnende Einrichtungen, vorrangig durch spezielle Entgelte und erst nachrangig
durch Steuern oder Kredite zu decken.
Dieser Verpflichtung kommt die Gemeinde in vollem Umfange nach.
Finanzerträge
Bei den Finanzerträgen ist zu prüfen, ob gemäß § 109 GO durch stärkere Teilhabe der
Beteiligungen an einer Konsolidierung des Haushalts gegebene Finanzerträge erhöht
werden können.
Zusätzliche Prüfaspekte
Pflichtaufgaben (pflichtige Leistungen)
Die Gemeinde muss die Aufwendungen für Pflichtaufgaben einer systematischen Prüfung
unterziehen.
Diese Prüfungen sind noch vorzunehmen.
Freiwillige Aufgaben (freiwillige Leistungen)
Bei allen freiwilligen Leistungen, die die Gemeinde erbringt, hat sie im Einzelnen zu prüfen,
ob diese aufgegeben werden können. Soweit freiwillige Leistungen nicht völlig aufgegeben
werden können, sind Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands zu prüfen.
Darüber wird ist eine Liste über die freiwilligen Leistungen erstellt und diese der
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Aufsichtsbehörde zusammen mit dem HSK vorgelegt.
Eine Liste der freiwilligen Leistungen liegt bei.
Ermächtigungsübertragungen
Im Rahmen der Konsolidierung ist es erforderlich, von Ermächtigungsübertragungen
möglichst gar nicht oder nur sehr zurückhaltend Gebrauch zu machen. Die Gemeinde muss
vor dem Hintergrund der schlechteren Finanzlage auch in vorangegangenen Jahren
beabsichtigte und anfinanzierte Projekte, für die Ermächtigungsübertragungen vorgesehen
sind, erneut überprüfen.
Von Ermächtigungsübertragungen wird in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 kein
Gebrauch gemacht.
Kostenrechnende Einrichtungen
Der Zuschussbedarf für kostenrechnende Einrichtungen ist konsequent durch Reduzierung
von Aufwand und/oder Steigerung von Erträgen zu begrenzen. In den Gebührenhaushalten
dürfen keine Unterdeckungen entstehen.
Dieser Vorgabe wird in der Gemeinde Langerwehe voll entsprochen.
Maßnahmen zur Konsolidierung
Spätestens dann, wenn der Haushaltsplan 2013/2014 der Kommunalaufsicht zur
Genehmigung vorgelegt wird, ist auch ein beschlossenes Haushaltssicherungskonzept für
den gesamten Finanzplanungszeitraum mit Angaben zur haushaltswirtschaftlichen Situation,
zu den Ursachen der finanziellen Situation und zu den beabsichtigten
Konsolidierungsmaßnahmen vorzulegen.
Seit dem Jahre 1995 hat sich die Gemeinde Langerwehe bis zur Umstellung auf NKF
permanent in der Haushaltssicherung befunden. Seit damals wurden regelmäßig durch den
Rat Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen, die in die Veranschlagungen einflossen. Sie
waren Grundlagen für die teilweise erteilten Haushaltsgenehmigungen und wurden für die
Folgejahre fortgeschrieben.
Von Ende des Jahres 2006 bis Anfang des Jahres 2007 hat eine überörtliche Prüfung der
Gemeinde durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW stattgefunden. Der Prüfbericht enthält
Empfehlungen und Feststellungen zur Haushaltskonsolidierung, die bereits seit damals
umgesetzt werden.
Für das Jahr 2013 wurde in der Sitzung des Rates am 13. Dezember 2012 die
Hebesatzsatzung beschlossen, bei der der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 413 v.H.
angehoben wurde; die Hebesätze für Grundsteuer A und Gewerbesteuer wurden in der
Höhe des Vorjahres belassen.
Mit der Anhebung der Grundsteuer B wird der fiktive Hebesatz des Landes NRW umgesetzt,
so dass bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung keine Berechnungslücke zu Lasten der
Gemeinde entsteht.
Ebenfalls auf Anregung der GPA hat der Rat beschlossen, zunächst in 2008 und dann
regelmäßig alle fünf Jahre Hundebestandsaufnahmen durchzuführen.
Die nächste Hundebestandsaufnahme ist für das Jahr 2013 vorgesehen. Hiervon werden
Mehreinnahmen im Bereich der Hundesteuer erwartet.
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Im Bereich der im Prüfbericht der GPA angesprochenen interkommunalen Zusammenarbeit
werden derzeit Ansätze sowohl im gesamten Kreisgebiet als auch mit Nachbarkommunen
erarbeitet. Zu nennen ist hier insbesondere die geplante Zusammenarbeit mit einer
Nachbarkommune im Bereich des Bauhofs, die im Jahre 2014 umgesetzt werden soll. Auch
hiervon erwartet die Gemeinde auf lange Sicht Einsparpotentiale.
Die Einnahmen und sonstigen ordentlichen Erlöse, z.B. aus Vermögensveräußerungen,
werden grundsätzlich zur Verringerung der Liquiditätskredite verwendet.
In allen Aufwandsbereichen wird seitens der Gemeinde weiterhin jede einzelne Position
geprüft, um auch hier die größtmöglichen Einsparungen zu erzielen. Im Bereich der Erträge
müssen alle Maßnahmen zur Konsolidierung der Haushalte ergriffen werden.
Die Sparanstrengungen der Gemeinde Langerwehe werden auch in Zukunft immens sein,
allerdings mit der Prämisse unsere Handlungsfähigkeit zu erhalten.
Diese gleichen Anstrengungen müssen auch vom Bund, vom Land NRW und vom Kreis
Düren eingefordert werden.
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