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Beschlussvorlage (Anlage 3 - Haushaltssicherungskonzept)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
112 kB
Datum
26.09.2013
Erstellt
06.09.13, 18:09
Aktualisiert
06.09.13, 18:09

Inhalt der Datei

Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Langerwehe für die Haushaltsjahre 2013/2014 Allgemeines Nach § 75 der Gemeindeordnung NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Diese Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Fehlbetrag im Ergebnisplan bzw. in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Sofern die Ausgleichsrücklage aufgezehrt ist, muss die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ein Haushaltssicherungskonzept (im Folgenden HSK) aufstellen. § 76 Abs. 1 GO NRW zählt drei Voraussetzungen auf, unter denen ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen ist. Danach ist ein HSK zu erstellen, wenn • durch Veränderungen des Haushalts innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder • in zwei aufeinanderfolgenden Jahren geplant ist, den in der Schussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern oder • innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird. Was bedeutet „Haushaltssicherungskonzept”? Maßgeblich hierfür ist § 76 Abs. 2 GO NRW: Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervor geht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 wieder erreicht wird. Im Einzelfall kann durch Genehmigung der Bezirksregierung auf der Grundlage eines individuellen Sanierungskonzeptes von diesem Konsolidierungszeitraum abgewichen werden. Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Situation in Langerwehe Die Gemeinde Langerwehe hat zum 01.01.2009 ihre Haushaltswirtschaft auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Der erste NKF-Haushalt für das Jahr 2009 weist im vorläufigen Jahresabschluss ein Defizit in Höhe von 4.218.755,51 € aus, das noch durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Damit weist die Ausgleichsrücklage zum 01.01.2010 einen Bestand in Höhe von 1.138.653,49 € aus. Der Haushalt für das Jahr 2010 zeigt im Ergebnisplan einen voraussichtlichen Fehlbetrag in Höhe von 5.004.500 €. Zum Ausgleich dieses Fehlbetrages muss die Ausgleichsrücklage aufgelöst und weiterhin eine Eigenkapitalentnahme in Höhe von 3.865.846,51 € vorgenommen werden. Aufgrund der voraussichtlichen Fehlbeträge für 2011 von 4.658.650 € sowie für 2012 mit 3.983.670 € müssen in entsprechender Höhe Mittel aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden. Der Restbestand der allgemeinen Rücklage wird zum Jahresabschluss 2012 somit voraussichtlich 23,5 Mio € betragen. - 2 - Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes für die die Jahre 2013 - 2024 Aus der nachstehenden Tabelle kann man ersehen, dass die Fehlbeträge in den Haushaltsjahren 2010 bis 2014 erheblich über der zulässigen Rücklagenentnahme von 1/20 (siehe § 76 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW) liegen. Darüber hinaus zeigt die Tabelle auch die Verwendung der Ausgleichsrücklage in den Haushaltsjahren 2009 und 2010. 2009 2010 Ausgleichsrücklage 5.357.409 1.138.654 0 0 0 0 0 0 Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 4.218.755 1.138.654 0 0 0 0 0 0 0 3.865.846 4.658.650 3.983.670 3.587.770 2.552.270 2.028.970 1.761.550 36.056.539 36.056.539 32.190.693 27.532.043 23.548.373 19.960.603 17.408.333 15.379.363 0 3.865.846 4.658.650 3.983.670 3.587.770 2.552.270 2.028.970 1.761.550 36.056.539 32.190.693 27.532.043 23.548.373 19.960.603 17.408.333 15.379.363 13.617.813 -14,47 % -14,47 % -15,24% -12,79% -11,66% -11,45% 1.376.602 1.177.419 998.030 870.417 768.968 680.891 Defizit nach Inanspruchname der Ausgleichsrücklage allgemeine Rücklage Inanspruchname der allgemeinen Rücklage Endbestand der allgemeinen Rücklage 2011 Verringerung in % der allgemeinen Rücklage 1/20 der allgemeinen Rücklage 2012 2013 2014 2015 2016 Danach wird in den aufeinander folgenden Jahren 2011 bis 2016 die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage mit jeweils mehr als 5 % erwartet. Somit besteht für die Gemeinde Langerwehe die Pflicht, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Nach der Änderung des § 76 Abs. 2 GO NRW konnte das HSK für das Jahr 2012 bereits im Jahre 2021 mit 42.050 € einen Überschuss erzielen. Diese Vorgabe konnte auch für das HSK 2013/2014 eingehalten werden; der Überschuss im Jahre 2021 beträgt 20.250 €. Jahresergebnis 2013 bis 2024 2000 1435 1000 915 0 472 -354 2 -714 -1000 -1362 -1762 -2029 -2000 -3000 -1105 -2552 -3588 -4000 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 in Mio. in Mio. -3588 -2552 -2029 -1762 -1362 -1105 - 3 -714 - -354 2 472 915 1435 Aufwendungen Die systematische Prüfung und Reduzierung der ordentlichen Aufwendungen bildet einen entscheidenden Bestandteil und Erfolgsfaktor eines HSK. Daher wird vorausgesetzt, dass die Gemeinde die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in einem kontinuierlichen Prozess kritisch überprüft. Als Anhaltspunkt für die Prüfung der geplanten ordentlichen Aufwendungen im Haushaltsjahr und im weiteren Zeitraum der Ergebnis- und Finanzplanung sind die Orientierungsdaten des Landes heranzuziehen. Die festgesetzten Orientierungsdaten wurden bei der Aufstellung des Haushalts und der Finanzplanung beachtet, außer in den Fällen, bei denen eine genauere Berechnung möglich war.  Personalaufwendungen Dem Stand der Personalaufwendungen und ihrer Entwicklung ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die aufgabenkritische Prüfung des Personalbestandes ist als Daueraufgabe zu verstehen. Im HSK ist das Ziel einer Konsolidierung der Personalaufwendungen zu verfolgen. Seit mehreren Jahren wird ein Personalkostenkonsolidierungskonzept erstellt und kontinuierlich fortgeführt. Trotz tariflicher Erhöhungen konnte ein gleich bleibender Stand der Personalausgaben erzielt werden. Das Personalkostenkonsolidierungskonzept ist als Anlage beigefügt.  Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Gemeinde soll die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen regelmäßig sowohl bei pflichtigen als auch bei freiwilligen Aufgaben auf Kosteneinsparungen prüfen und darlegen. Organisatorische Veränderungen oder Optimierungen des Anlagevermögens können dazu beitragen, diese Aufwendungen deutlich zu reduzieren. Bereits seit Erstellung des HSK im Jahre 2010 hat sich die Verwaltung entsprechend verhalten. Auch in den kommenden Jahren werden diese Kosten, hier auch insbesondere die Bewirtschaftungskosten überwacht und nach Möglichkeiten gesucht, diese zurückzuführen. An beiden Grundschulen, der Europaschule und der Sporthalle I werden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Auch diese Aufwendungen werden in den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gezeigt. Die genannten Maßnahmen werden in 2014 abgeschlossen, so dass der Ansatz in der Planung sich ab 2015 deutlich (um etwa 400.000 €) reduziert. In Bereich der Unterhaltungskosten für Infrastrukturvermögen wurden die geplanten Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung aufgrund neu abzuschließender Verträge gegenüber 2012 zunächst um 19.500 € und danach jährlich um weitere 70.000 € reduziert.  Bilanzielle Abschreibungen Die Gemeinde soll im Rahmen eines nachhaltigen Vermögensmanagements das Anlagevermögen auf Optimierungspotentiale überprüfen, um wirksam einer hohen Abschreibungslast entgegen zu wirken. Bei der Prüfung ist jedoch zu beachten, dass eine unzulässige Belastung nachfolgender Generationen durch eine Verschiebung von Aufwand in die Zukunft vermieden wird. Dazu ist es erforderlich, den vorhandenen Gebäudebestand sowie den Fuhrpark - soweit möglich - an den vorhandenen Bedarf anzupassen. - 4 - Die Fortschreibung der Anlagenbuchhaltung auf den aktuellen Stand wird im Laufe des Jahres 2013 abgeschlossen sein.  Transferaufwendungen Allgemein gilt für die Gemeinde, dass auch bei den pflichtigen Transferaufwendungen alle Möglichkeiten einer Reduzierung auszuschöpfen sind. Bei Art, Umfang und Ermessensausübung sind die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstärkt zu beachten. Unter die Transferaufwendungen fallen zu nahezu 80 % die Kreisumlagen, weitere 10 % die Umlage an den Wasserverband Eifel-Rur, die nicht zu beeinflussen sind. Nach dem am 28.09.2012 veröffentlichten Umlagegenehmigungsgesetz ist an die Stelle des bisherigen Beteiligungsverfahrens ein Verfahren zur Benehmensherstellung zur Festsetzung der Kreisumlage getreten. Die für das Jahr 2013 angekündigte Erhöhung der Kreisumlage wurde nicht durchgeführt.  Sonstige ordentliche Aufwendungen Diese Aufwendungen sind regelmäßig auf die gegebenen gesetzlichen Leistungsverpflichtungen zu begrenzen. Auch diese Bereiche wurden bisher bei der Haushaltserstellung kritisch geprüft. Anzumerken ist insbesondere, dass im Bereich Finanzen durch die Umstellung von KIRP auf DATEV Einsparungen erzielt werden konnten. Im vergangenen Jahr wurde ein Ratsinformationssystem implementiert. Im Zuge dessen sollen in diesem Jahr Tablet-PCs für die Ratsmitglieder beschafft werden, so dass in der Zukunft im Bereich der Büroaufwendungen mit Einsparungen zu rechnen sein wird. Bei optimaler Nutzung wird mit einer Einsparung in Höhe von etwa 3.000 € jährlich (gegenüber 2012) gerechnet. Jede einzelne Position der sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurde überprüft und in Frage gestellt. Im Bereich der Fachliteratur können in der Zukunft so z.B. bisher ebenfalls 3.000 € jährlich eingespart werden. In der Europaschule (Gesamtschule) wird vorbehaltlich der Förderzusage des Landes in 2013/2014 die gesamte Flurbeleuchtung auf LED-Technik mit Bewegungsmeldern umgerüstet. Die dauerhafte Stromersparnis wird laut Herstellerangaben bis zu 90% betragen.  Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Zahlungswirksame Ertragsverbesserungen sind vorrangig zur Rückführung der Kredite zu Liquiditätssicherung zu verwenden. Darlehen zur Finanzierung von Investitionen wurden seit etlichen Jahren nicht mehr aufgenommen. Hierdurch und insbesondere durch den Abschluss von Verträgen mit variablen Zinssätzen konnten die Zinsbelastungen kontinuierlich gesenkt werden. Ein hohes Risiko besteht allerdings hinsichtlich der Kredite, die zur Liquiditätssicherung aufgenommen wurden. Der Markt wird regelmäßig beobachtet, so dass im Falle eines Zinsanstieges rechtzeitig Festzinsvereinbarungen über einen längeren Zeitraum als einen Monat abgeschlossen werden könnten. Abschließend ist zu bemerken, dass die Gemeinde jede einzelne Position der Aufwendungen einer Prüfung hinsichtlich der Höhe und des Ansatzes allgemein unterzogen hat. In allen Bereichen wurden die Ansätze auf ein nötiges Minimum zurückgefahren. - 5 - Erträge Zu den Erfolgsfaktoren eines HSK gehört, dass die Gemeinde ihre Möglichkeiten zur Erzielung von ordentlichen Erträgen ausschöpft. Die Planung dieser Erträge muss aber auch realistisch sein, weil andernfalls das Ziel der Wiederherstellung und Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde verfehlt wird.  Steuern und ähnliche Abgaben Die Hebesätze der Realsteuern müssen bezogen auf die Gemeindegrößenklasse mindestens in Höhe des jeweiligen Landesdurchschnitts festgesetzt sein. Die durchschnittlichen Hebesätze der kreisangehörigen Gemeinden mit 10.000 - 25.000 Einwohnern betrugen im 2. Quartal 2012: Grundsteuer A 236 v.H. Grundsteuer B 411 v.H. Gewerbesteuer 413 v.H. Hebesätze der Gemeinde Langerwehe in 2013: Grundsteuer A 240 v.H. 4 v.H. über dem Landesdurchschnitt 2012 Grundsteuer B 413 v.H.* 2 v.H. über dem Landesdurchschnitt 2012 Gewerbesteuer 413 v.H. entspricht dem Landesdurchschnitt 2012 *entsprechend dem fiktiven Hebesatz des Landes NRW Eine weitere moderate Erhöhung der Steuern, die sich an den Landesdurchschnitten bzw. den fiktiven Hebesätzen des Landes orientiert wird für zukünftige Jahre nicht ausgeschlossen. Ebenso wird über die Erschließung weiterer Steuerquellen zu diskutieren sein.  Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen Die Gemeinde hat die Finanzierung ihrer Leistungen, vor allem der Aufwendungen für kostenrechnende Einrichtungen, vorrangig durch spezielle Entgelte und erst nachrangig durch Steuern oder Kredite zu decken. Dieser Verpflichtung kommt die Gemeinde in vollem Umfange nach.  Finanzerträge Bei den Finanzerträgen ist zu prüfen, ob gemäß § 109 GO durch stärkere Teilhabe der Beteiligungen an einer Konsolidierung des Haushalts gegebene Finanzerträge erhöht werden können. Zusätzliche Prüfaspekte  Pflichtaufgaben (pflichtige Leistungen) Die Gemeinde muss die Aufwendungen für Pflichtaufgaben einer systematischen Prüfung unterziehen. Diese Prüfungen sind noch vorzunehmen.  Freiwillige Aufgaben (freiwillige Leistungen) Bei allen freiwilligen Leistungen, die die Gemeinde erbringt, hat sie im Einzelnen zu prüfen, ob diese aufgegeben werden können. Soweit freiwillige Leistungen nicht völlig aufgegeben werden können, sind Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands zu prüfen. Darüber wird ist eine Liste über die freiwilligen Leistungen erstellt und diese der - 6 - Aufsichtsbehörde zusammen mit dem HSK vorgelegt. Eine Liste der freiwilligen Leistungen liegt bei.  Ermächtigungsübertragungen Im Rahmen der Konsolidierung ist es erforderlich, von Ermächtigungsübertragungen möglichst gar nicht oder nur sehr zurückhaltend Gebrauch zu machen. Die Gemeinde muss vor dem Hintergrund der schlechteren Finanzlage auch in vorangegangenen Jahren beabsichtigte und anfinanzierte Projekte, für die Ermächtigungsübertragungen vorgesehen sind, erneut überprüfen. Von Ermächtigungsübertragungen wird in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 kein Gebrauch gemacht.  Kostenrechnende Einrichtungen Der Zuschussbedarf für kostenrechnende Einrichtungen ist konsequent durch Reduzierung von Aufwand und/oder Steigerung von Erträgen zu begrenzen. In den Gebührenhaushalten dürfen keine Unterdeckungen entstehen. Dieser Vorgabe wird in der Gemeinde Langerwehe voll entsprochen. Maßnahmen zur Konsolidierung Spätestens dann, wenn der Haushaltsplan 2013/2014 der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt wird, ist auch ein beschlossenes Haushaltssicherungskonzept für den gesamten Finanzplanungszeitraum mit Angaben zur haushaltswirtschaftlichen Situation, zu den Ursachen der finanziellen Situation und zu den beabsichtigten Konsolidierungsmaßnahmen vorzulegen. Seit dem Jahre 1995 hat sich die Gemeinde Langerwehe bis zur Umstellung auf NKF permanent in der Haushaltssicherung befunden. Seit damals wurden regelmäßig durch den Rat Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen, die in die Veranschlagungen einflossen. Sie waren Grundlagen für die teilweise erteilten Haushaltsgenehmigungen und wurden für die Folgejahre fortgeschrieben. Von Ende des Jahres 2006 bis Anfang des Jahres 2007 hat eine überörtliche Prüfung der Gemeinde durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW stattgefunden. Der Prüfbericht enthält Empfehlungen und Feststellungen zur Haushaltskonsolidierung, die bereits seit damals umgesetzt werden. Für das Jahr 2013 wurde in der Sitzung des Rates am 13. Dezember 2012 die Hebesatzsatzung beschlossen, bei der der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 413 v.H. angehoben wurde; die Hebesätze für Grundsteuer A und Gewerbesteuer wurden in der Höhe des Vorjahres belassen. Mit der Anhebung der Grundsteuer B wird der fiktive Hebesatz des Landes NRW umgesetzt, so dass bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung keine Berechnungslücke zu Lasten der Gemeinde entsteht. Ebenfalls auf Anregung der GPA hat der Rat beschlossen, zunächst in 2008 und dann regelmäßig alle fünf Jahre Hundebestandsaufnahmen durchzuführen. Die nächste Hundebestandsaufnahme ist für das Jahr 2013 vorgesehen. Hiervon werden Mehreinnahmen im Bereich der Hundesteuer erwartet. - 7 - Im Bereich der im Prüfbericht der GPA angesprochenen interkommunalen Zusammenarbeit werden derzeit Ansätze sowohl im gesamten Kreisgebiet als auch mit Nachbarkommunen erarbeitet. Zu nennen ist hier insbesondere die geplante Zusammenarbeit mit einer Nachbarkommune im Bereich des Bauhofs, die im Jahre 2014 umgesetzt werden soll. Auch hiervon erwartet die Gemeinde auf lange Sicht Einsparpotentiale. Die Einnahmen und sonstigen ordentlichen Erlöse, z.B. aus Vermögensveräußerungen, werden grundsätzlich zur Verringerung der Liquiditätskredite verwendet. In allen Aufwandsbereichen wird seitens der Gemeinde weiterhin jede einzelne Position geprüft, um auch hier die größtmöglichen Einsparungen zu erzielen. Im Bereich der Erträge müssen alle Maßnahmen zur Konsolidierung der Haushalte ergriffen werden. Die Sparanstrengungen der Gemeinde Langerwehe werden auch in Zukunft immens sein, allerdings mit der Prämisse unsere Handlungsfähigkeit zu erhalten. Diese gleichen Anstrengungen müssen auch vom Bund, vom Land NRW und vom Kreis Düren eingefordert werden. - 8 -