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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Haushaltssatzung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
51 kB
Datum
26.09.2013
Erstellt
06.09.13, 18:09
Aktualisiert
06.09.13, 18:09
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Haushaltssatzung) Beschlussvorlage (Anlage 1 - Haushaltssatzung)

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Inhalt der Datei

Haushaltssatzung der Gemeinde Langerwehe für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14.07.1994 (GV.NRW S.666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Langerwehe in der Sitzung am _____________ folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013/2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird ______2013_______ _2014 im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 22.704.000 € 26.291.770 € 23.228.000 € 25.770.270 € 21.362.250 € 21.889.150 € 23.727.120 € 23.208.720 € 4.209.200 € 1.638.000 € 5.067.600 € 2.208.800 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. §2 ______2013_______ _2014 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 858.400 € 570.800 € §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 ______2013_______ _2014 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf festgesetzt. 3.587.770 € 2.542.270 € §5 ______2013_______ _2014 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 25.000.000 € 25.000.000 € §6 (deklaratorisch) Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wie folgt festgesetzt: ______2013_______ _2014 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer auf 240 % 413 % 413 % 240 % 413 % 413 % §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2021 wieder hergestellt. Die Dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. §8 Hinsichtlich der Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW gilt Folgendes: Als erheblich i.S. des § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25.000 € übersteigen. Mehraufwendungen und -auszahlungen, die den Haushalt nicht belasten (z.B. durchlaufende Gelder und ertrags- bzw. einzahlungsbedingte Mehraufwendungen/-auszahlungen) und Jahresabschlussbuchungen gelten ohne Rücksicht auf ihre Höhe als unerheblich. Das gilt auch für Fälle, in denen nachträgliche Erstattungen aufgrund bestehender Verpflichtungen zu leisten sind (z.B. Sozialleistungen). Im Falle der Abwesenheit des Bürgermeisters wird die Entscheidung nach § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW über die Leistung nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen auf den allgemeinen Vertreter übertragen. §9 Die Wertgrenze für Investitionen, die gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO als Einzelmaßnahmen auszuweisen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt. Investitionsmaßnahmen unterhalb dieser Wertgrenze können als Einzelmaßnahmen ausgewiesen werden.