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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim für die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
48 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim für die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim für die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 738 /IX.L. Datum: 06.06.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 19.06.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 26.06.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim für die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja x Nein 2 Beschlussvorschlag: Der in der nachfolgenden Begründung dargestellte Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Bereich eines Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen. Nach eingehender Rechtsbetrachtung kann § 14 BauGB jedoch für die Änderung des Flächennutzungsplanes zunächst nicht angewandt werden, denn dazu muss das Verfahren für das gesamte Gemeindegebiet zuerst noch weiter vorangeschritten sein. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Windkraftkonzentrationszone“ erlassene Veränderungssperre aufrecht erhalten wird gez. Pracht ____________________ Bürgermeister