Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
48 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
08.06.12, 15:16
Aktualisiert
08.06.12, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 738 /IX.L.
Datum: 06.06.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.06.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.06.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim für die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
x Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der in der nachfolgenden Begründung dargestellte Sachverhalt wird zur Kenntnis
genommen.
Begründung:
Gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung
für den künftigen Bereich eines Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen. Nach eingehender Rechtsbetrachtung kann § 14 BauGB jedoch für die Änderung des Flächennutzungsplanes zunächst nicht angewandt werden, denn dazu
muss das Verfahren für das gesamte Gemeindegebiet zuerst noch weiter vorangeschritten sein.
Dies bedeutet gleichzeitig, dass die für die 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Windkraftkonzentrationszone“ erlassene Veränderungssperre aufrecht erhalten wird
gez. Pracht
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Bürgermeister