Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
102 kB
Datum
20.06.2013
Erstellt
11.06.13, 18:09
Aktualisiert
11.06.13, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 15.03.2013
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-50/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses für die Kommunalwahl im Jahr 2014
Sachdarstellung:
Im Jahr 2014 finden die nächsten Kommunalwahlen statt. Der Wahlausschuss ist u.a. für
die Einteilung der Wahlbezirke zuständig. Daher sollte schon rechtzeitig ein Wahlausschuss gebildet werden.
Der Wahlausschuss besteht gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) aus dem
Wahlleiter (Bürgermeister) als Vorsitzendem und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern.
Für jeden Beisitzer soll ein persönlicher Stellvertreter gewählt werden
(§ 6 Abs. 1 KWahlO). Die Wahl erfolgt durch den Rat gemäß § 50 Abs. 3 GO nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare/Niemeyer). Es können auch sachkundige Bürger
als Beisitzer gewählt werden, deren Zahl jedoch nicht die Zahl der Ratsmitglieder
erreichen darf. Im Falle, dass eine Fraktion im Ausschuss nicht vertreten ist, kommt die
Benennung und Bestellung von Mitgliedern mit beratender Stimme gemäß § 2 Abs. 3
KWahlG nicht in Betracht.
Unter der Voraussetzung, dass ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht
zustande kommt, sind die Ausschusssitze nach folgender Berechnungsmethode zu
ermitteln:
Stimmenzahl für einen Wahlvorschlag x Zahl der Ausschusssitze
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen
Drucksache VL-50/2013
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Beispiel 1:
Ausschuss mit 4 Sitzen bei 26 gültigen Stimmen
Rechnerischer Anteil:
Sitze für
ganze
Zahlen:
(vorausgesetzt, alle Fraktionsmitglieder stimmen für den Wahlvorschlag
ihrer Fraktion)
bleiben
höchste
2 Sitze zu Restverteilen, zahlen:
Sitze nach
HareNiemeyer:
CDU: 12 x 4 = 1,84615
26
1
1.) (+1)
2
SPD: 8 x 4 = 1,23077
26
1
4.)
1
Grüne: 3 x 4 = 0,46153
26
0
2.)
…..0
FDP:
0
2.)
…..0
3 x 4 = 0,46153
26
Über den einen noch zu verteilenden Sitz ist per Losentscheid zwischen den Grünen und
der FDP zu entscheiden.
Beispiel 2:
Ausschuss mit 6 Sitzen bei 26 gültigen Stimmen
Rechnerischer Anteil:
Sitze für
ganze
Zahlen:
(vorausgesetzt, alle Fraktionsmitglieder stimmen für den Wahlvorschlag
ihrer Fraktion)
bleiben
höchste
3 Sitze zu Restverteilen, zahlen:
Sitze nach
HareNiemeyer:
CDU: 12 x 6 = 2,76923
26
2
2.) (+1)
3
SPD: 8 x 6 = 1,84615
26
1
1.) (+1)
2
Grüne: 3 x 6 = 0,69231
26
0
3.)
…..0
FDP:
0
3.)
…..0
3 x 6 = 0,69231
26
Über den einen noch zu verteilenden Sitz ist per Losentscheid zwischen den Grünen und
der FDP zu entscheiden.
Drucksache VL-50/2013
Seite - 3 -
Beispiel 3:
Ausschuss mit 8 Sitzen bei 26 gültigen Stimmen
Rechnerischer Anteil:
Sitze für
ganze
Zahlen:
(vorausgesetzt, alle Fraktionsmitglieder stimmen für den Wahlvorschlag
ihrer Fraktion)
bleiben
höchste
3 Sitze zu Restverteilen, zahlen:
Sitze nach
HareNiemeyer:
CDU: 12 x 8 = 3,69231
26
3
3.) (+1)
4
SPD: 8 x 8 = 2,46154
26
2
4.)
2
Grüne: 3 x 8 = 0,92308
26
0
1.) (+1)
…..1
FDP:
0
1.) (+1)
…..1
3 x 8 = 0,92308
26
Beispiel 4:
Ausschuss mit 10 Sitzen bei 26 gültigen Stimmen
Rechnerischer Anteil:
Sitze für
ganze
Zahlen:
(vorausgesetzt, alle Fraktionsmitglieder stimmen für den Wahlvorschlag
ihrer Fraktion)
bleibt
1 Sitz zu
verteilen,
höchste
Restzahlen:
Sitze nach
HareNiemeyer:
CDU: 12 x 10 = 4,61539
26
4
1.) (+1)
5
SPD: 8 x 10 = 3,07692
26
3
4.)
3
Grüne: 3 x 10 = 1,15385
26
1
2.)
…..1
FDP:
1
2.)
…..1
3 x 10 = 1,15385
26
Drucksache VL-50/2013
Seite - 4 -
Obwohl zur Straffung der Organisation und zur Reduzierung entstehender Kosten eine
möglichst kleine Besetzung des Wahlausschusses angestrebt werden sollte, wird seitens
der Verwaltung vorgeschlagen, den Wahlausschuss mit 8 Mitgliedern zu besetzen, damit
die politische Zusammensetzung des Ausschusses in Bezug auf die politische Zusammensetzung des Rates gewahrt bleibt.
Finanzielle Auswirkungen:
Zahlung von Sitzungsgeld an evtl. in den Ausschuss gewählte sachkundige Bürger sowie
Aufwand für die Anfertigung und für den Versand von Einladungen und Niederschriften.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Wahlausschuss mit 8 Mitgliedern zu besetzen:
Folgende Personen werden in den Ausschuss gewählt:
Mitglied:
pers. stellv. Mitglied:
1)
Name, Vorname
Name, Vorname
2)
…
…
...)
Der Bürgermeister
(Göbbels)