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Beschlussvorlage (Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses für die Kommunalwahl im Jahr 2014)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
102 kB
Datum
20.06.2013
Erstellt
11.06.13, 18:09
Aktualisiert
11.06.13, 18:09
Beschlussvorlage (Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses für die Kommunalwahl im Jahr 2014) Beschlussvorlage (Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses für die Kommunalwahl im Jahr 2014) Beschlussvorlage (Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses für die Kommunalwahl im Jahr 2014) Beschlussvorlage (Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses für die Kommunalwahl im Jahr 2014)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 15.03.2013 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-50/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Wahl der Beisitzer des Wahlausschusses für die Kommunalwahl im Jahr 2014 Sachdarstellung: Im Jahr 2014 finden die nächsten Kommunalwahlen statt. Der Wahlausschuss ist u.a. für die Einteilung der Wahlbezirke zuständig. Daher sollte schon rechtzeitig ein Wahlausschuss gebildet werden. Der Wahlausschuss besteht gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) aus dem Wahlleiter (Bürgermeister) als Vorsitzendem und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern. Für jeden Beisitzer soll ein persönlicher Stellvertreter gewählt werden (§ 6 Abs. 1 KWahlO). Die Wahl erfolgt durch den Rat gemäß § 50 Abs. 3 GO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare/Niemeyer). Es können auch sachkundige Bürger als Beisitzer gewählt werden, deren Zahl jedoch nicht die Zahl der Ratsmitglieder erreichen darf. Im Falle, dass eine Fraktion im Ausschuss nicht vertreten ist, kommt die Benennung und Bestellung von Mitgliedern mit beratender Stimme gemäß § 2 Abs. 3 KWahlG nicht in Betracht. Unter der Voraussetzung, dass ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande kommt, sind die Ausschusssitze nach folgender Berechnungsmethode zu ermitteln: Stimmenzahl für einen Wahlvorschlag x Zahl der Ausschusssitze Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen Drucksache VL-50/2013 Seite - 2 - Beispiel 1: Ausschuss mit 4 Sitzen bei 26 gültigen Stimmen Rechnerischer Anteil: Sitze für ganze Zahlen: (vorausgesetzt, alle Fraktionsmitglieder stimmen für den Wahlvorschlag ihrer Fraktion) bleiben höchste 2 Sitze zu Restverteilen, zahlen: Sitze nach HareNiemeyer: CDU: 12 x 4 = 1,84615 26 1 1.) (+1) 2 SPD: 8 x 4 = 1,23077 26 1 4.) 1 Grüne: 3 x 4 = 0,46153 26 0 2.) …..0 FDP: 0 2.) …..0 3 x 4 = 0,46153 26 Über den einen noch zu verteilenden Sitz ist per Losentscheid zwischen den Grünen und der FDP zu entscheiden. Beispiel 2: Ausschuss mit 6 Sitzen bei 26 gültigen Stimmen Rechnerischer Anteil: Sitze für ganze Zahlen: (vorausgesetzt, alle Fraktionsmitglieder stimmen für den Wahlvorschlag ihrer Fraktion) bleiben höchste 3 Sitze zu Restverteilen, zahlen: Sitze nach HareNiemeyer: CDU: 12 x 6 = 2,76923 26 2 2.) (+1) 3 SPD: 8 x 6 = 1,84615 26 1 1.) (+1) 2 Grüne: 3 x 6 = 0,69231 26 0 3.) …..0 FDP: 0 3.) …..0 3 x 6 = 0,69231 26 Über den einen noch zu verteilenden Sitz ist per Losentscheid zwischen den Grünen und der FDP zu entscheiden. Drucksache VL-50/2013 Seite - 3 - Beispiel 3: Ausschuss mit 8 Sitzen bei 26 gültigen Stimmen Rechnerischer Anteil: Sitze für ganze Zahlen: (vorausgesetzt, alle Fraktionsmitglieder stimmen für den Wahlvorschlag ihrer Fraktion) bleiben höchste 3 Sitze zu Restverteilen, zahlen: Sitze nach HareNiemeyer: CDU: 12 x 8 = 3,69231 26 3 3.) (+1) 4 SPD: 8 x 8 = 2,46154 26 2 4.) 2 Grüne: 3 x 8 = 0,92308 26 0 1.) (+1) …..1 FDP: 0 1.) (+1) …..1 3 x 8 = 0,92308 26 Beispiel 4: Ausschuss mit 10 Sitzen bei 26 gültigen Stimmen Rechnerischer Anteil: Sitze für ganze Zahlen: (vorausgesetzt, alle Fraktionsmitglieder stimmen für den Wahlvorschlag ihrer Fraktion) bleibt 1 Sitz zu verteilen, höchste Restzahlen: Sitze nach HareNiemeyer: CDU: 12 x 10 = 4,61539 26 4 1.) (+1) 5 SPD: 8 x 10 = 3,07692 26 3 4.) 3 Grüne: 3 x 10 = 1,15385 26 1 2.) …..1 FDP: 1 2.) …..1 3 x 10 = 1,15385 26 Drucksache VL-50/2013 Seite - 4 - Obwohl zur Straffung der Organisation und zur Reduzierung entstehender Kosten eine möglichst kleine Besetzung des Wahlausschusses angestrebt werden sollte, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Wahlausschuss mit 8 Mitgliedern zu besetzen, damit die politische Zusammensetzung des Ausschusses in Bezug auf die politische Zusammensetzung des Rates gewahrt bleibt. Finanzielle Auswirkungen: Zahlung von Sitzungsgeld an evtl. in den Ausschuss gewählte sachkundige Bürger sowie Aufwand für die Anfertigung und für den Versand von Einladungen und Niederschriften. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, den Wahlausschuss mit 8 Mitgliedern zu besetzen: Folgende Personen werden in den Ausschuss gewählt: Mitglied: pers. stellv. Mitglied: 1) Name, Vorname Name, Vorname 2) … … ...) Der Bürgermeister (Göbbels)