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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
91 kB
Datum
16.05.2013
Erstellt
06.05.13, 18:16
Aktualisiert
06.05.13, 18:16
Beschlussvorlage (Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 10.04.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Kü/Gö. Vorlagennummer: VL-55/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens Sachdarstellung: Der Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 05.12.2012 aufgrund des Antrages der Fraktion „Bündnis 90/DIE GRÜNEN“ die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens beraten und die Verwaltung beauftragt, kurzfristig mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren, dem Ordnungsamt und dem Bauamt einen Ortstermin durchzuführen und das Ergebnis unter Vorlage der Kostenermittlung in einer der nächsten Sitzungen erneut zur Beratung zu stellen. Das Gespräch hat am 26.03.2013 stattgefunden. Ein Vermerk ist als Anlage beigefügt. Durch die vom Straßenverkehrsamt angesprochene Änderung der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich der sog. Fahrradschutzstreifen ist bei Einrichtung durch Markierungen mit erheblichen Nachteilen für die Anwohner in den jeweiligen Straßen zu rechnen. Ein Schutzstreifen für Radfahrer am rechten Fahrbahnrand darf zwar bei Bedarf von Kraftfahrzeugen überfahren werden, neu ist aber, dass durch Markierung das Parken auf den Schutzstreifen verboten ist. Das bedeutet, dass sämtliche Anwohner der beiden Straßen künftig nicht mehr auf der Straße parken dürfen. Bei einer Entscheidung für einen Fahrradschutzstreifen sollte diese Problematik berücksichtigt werden. Nach groben Schätzungen liegen die Kosten für einen beidseitigen Fahrradschutzstreifen in der Jüngersdorfer Straße, von „Am Weiherhof“ bis zur Schönthaler Straße, bei ca. 15.000,00 € und in der Bahnhofstraße, von der Schönthaler Straße bis zum Bahnhof, bei ca. 5.000,00 € (ohne Planungskosten). Drucksache VL-55/2013 Seite - 2 - Finanzielle Mittel stehen beim Landesbetrieb Straßenbau NRW in 2013 für die Jüngersdorfer Straße und bei der Gemeinde 2013 und 2014 für die Bahnhofstraße nicht zur Verfügung. In einigen Jahren ist nach Auskunft des Landesbetriebes Straßen NRW evtl. mit einer Deckenerneuerung in der Jüngersdorfer Straße zu rechnen; dann wäre ein Aufbringen der neuen Markierungen unproblematischer. Bei einer Entscheidung für die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens sollte auf Empfehlung des Straßenverkehrsamtes auch die Schönthaler Straße (ab Kreisverkehr Jüngersdorfer Straße in Richtung Schevenhütte, Straßenbaulastträger: Landesbetrieb Straßenbau NRW) in das Konzept mit einbezogen werden. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel für den Schutzstreifen in der Bahnhofstraße könnten frühestens im Haushaltsjahr 2015 bereitgestellt werden. Beschlussvorschlag: Aufgrund der beim Landesbetrieb Straßenbau NRW nicht vorhandenen Haushaltsmittel wird vorerst auf das Anlegen eines Fahrradschutzstreifens verzichtet. Der Bürgermeister (Göbbels)