Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
91 kB
Datum
16.05.2013
Erstellt
06.05.13, 18:16
Aktualisiert
06.05.13, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 10.04.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Kü/Gö.
Vorlagennummer: VL-55/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens
Sachdarstellung:
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 05.12.2012 aufgrund des Antrages der Fraktion „Bündnis
90/DIE GRÜNEN“ die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens beraten und die Verwaltung
beauftragt, kurzfristig mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, dem Straßenverkehrsamt des
Kreises Düren, dem Ordnungsamt und dem Bauamt einen Ortstermin durchzuführen und das
Ergebnis unter Vorlage der Kostenermittlung in einer der nächsten Sitzungen erneut zur Beratung
zu stellen.
Das Gespräch hat am 26.03.2013 stattgefunden. Ein Vermerk ist als Anlage beigefügt.
Durch die vom Straßenverkehrsamt angesprochene Änderung der Straßenverkehrsordnung
hinsichtlich der sog. Fahrradschutzstreifen ist bei Einrichtung durch Markierungen mit erheblichen
Nachteilen für die Anwohner in den jeweiligen Straßen zu rechnen.
Ein Schutzstreifen für Radfahrer am rechten Fahrbahnrand darf zwar bei Bedarf von Kraftfahrzeugen überfahren werden, neu ist aber, dass durch Markierung das Parken auf den Schutzstreifen
verboten ist. Das bedeutet, dass sämtliche Anwohner der beiden Straßen künftig nicht mehr auf der
Straße parken dürfen.
Bei einer Entscheidung für einen Fahrradschutzstreifen sollte diese Problematik berücksichtigt
werden.
Nach groben Schätzungen liegen die Kosten für einen beidseitigen Fahrradschutzstreifen in der
Jüngersdorfer Straße, von „Am Weiherhof“ bis zur Schönthaler Straße, bei ca. 15.000,00 € und in
der Bahnhofstraße, von der Schönthaler Straße bis zum Bahnhof, bei ca. 5.000,00 € (ohne
Planungskosten).
Drucksache VL-55/2013
Seite - 2 -
Finanzielle Mittel stehen beim Landesbetrieb Straßenbau NRW in 2013 für die Jüngersdorfer Straße
und bei der Gemeinde 2013 und 2014 für die Bahnhofstraße nicht zur Verfügung.
In einigen Jahren ist nach Auskunft des Landesbetriebes Straßen NRW evtl. mit einer Deckenerneuerung in der Jüngersdorfer Straße zu rechnen; dann wäre ein Aufbringen der neuen Markierungen
unproblematischer.
Bei einer Entscheidung für die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens sollte auf Empfehlung des
Straßenverkehrsamtes auch die Schönthaler Straße (ab Kreisverkehr Jüngersdorfer Straße in
Richtung Schevenhütte, Straßenbaulastträger: Landesbetrieb Straßenbau NRW) in das Konzept mit
einbezogen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel für den Schutzstreifen in der Bahnhofstraße könnten frühestens im Haushaltsjahr
2015 bereitgestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der beim Landesbetrieb Straßenbau NRW nicht vorhandenen Haushaltsmittel wird vorerst
auf das Anlegen eines Fahrradschutzstreifens verzichtet.
Der Bürgermeister
(Göbbels)