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Beschlussvorlage (Endausbau Umsiedlungsstandort; hier: Antrag auf Wegfall von Baumstandorten)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
15.03.2012
Erstellt
05.04.12, 18:06
Aktualisiert
07.04.12, 14:04
Beschlussvorlage (Endausbau Umsiedlungsstandort;
hier: Antrag auf Wegfall von Baumstandorten) Beschlussvorlage (Endausbau Umsiedlungsstandort;
hier: Antrag auf Wegfall von Baumstandorten)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 02.03.2012 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Vorlagennummer: VL-14/2012 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Endausbau Umsiedlungsstandort; hier: Antrag auf Wegfall von Baumstandorten Sachdarstellung: Im Rahmen des fortschreitenden Endausbaus im Umsiedlungsstandort Langerwehe-Pier ist ein Anwohner nach Einsichtnahme in die Planunterlagen auf die Verwaltung zugegangen und hat die Verlegung eines Baumstandortes im Stichweg „Zum Goldesacker“ beantragt. Da die Belange des Anwohners nachvollziehbar waren (starke Beschattung des Küchenfensters) wurde der Standort nach Rücksprache mit dem Ing.-Büro verschoben. Ein Auszug aus der geänderten Ausbauplanung ist beigefügt. Dagegen hat der Antragsteller nunmehr wiederum Widerspruch eingelegt und gleichzeitig den Wegfall der Bäume vor seinem Grundstück beantragt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die Planung des Umsiedlungsstandortes wurde bekanntlich in enger Zusammenarbeit mit den interessierten Umsiedlern entwickelt und mündete in eine städtebauliches Leitbild, aus dem das Planungsbüro MWM, Aachen, das Bebauungs- und Erschließungskonzept entwickelt hat. Bereits zu diesem Zeitpunkt war klar, dass die Straßenräume mit Baumstandorten und Beeten aufgewertet werden sollen. Bei der Ausbauplanung hat sich das Ing.-Büro Dr. Jochims & Burtscheidt an diese Vorgaben gehalten. Selbstverständlich wurden die sich mittlerweile vor Ort darstellenden tatsächlichen Gegebenheiten, wie Einfahrten pp. , berücksichtigt und von Baum- und Parkplatzstandorten freigehalten. Hinzu kommt, dass nach den Vorgaben des landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan E 6 Vorgaben für die BepfIanzung des Straßenraumes in die textlichen Festsetzungen aufgenommen worden sind und dem ökologischen Ausgleich für die Eingriffe in die Natur und Landschaft dienen. Drucksache VL-14/2012 Seite - 2 - In einem ähnlich gelagerten Fall im Bereich des 1. Endausbauschnittes (Grüntalstraße pp.) hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 04.12.2008 beschlossen, den Ausbau entsprechend der beschlossenen Ausbauplanung, d.h. einschließlich der vorgesehenen Bäume, vorzunehmen. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt, dem Antrag auf Wegfall der Baumstandorte im Bereich „Zum Goldesacker“ nicht zu entsprechen. Der Bürgermeister