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Beschlussvorlage (Namen und Bezeichnung der Gemeinde Langerwehe; hier: Antrag der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
26.04.2012
Erstellt
13.04.12, 09:35
Aktualisiert
13.04.12, 09:35
Beschlussvorlage (Namen und Bezeichnung der Gemeinde Langerwehe;
hier: Antrag der FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Namen und Bezeichnung der Gemeinde Langerwehe;
hier: Antrag der FDP-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 05.04.2012 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-44/2012 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Namen und Bezeichnung der Gemeinde Langerwehe; hier: Antrag der FDP-Fraktion Sachdarstellung: Der Antrag der FDP-Fraktion ist als Anlage beigefügt. In seiner Sitzung am 5.10.2011 hat der Rat der Gemeinde über die Angelegenheit beraten und beschlossen, mit der Entscheidung über den Namen und die Bezeichnung der Gemeinde Langerwehe so lange zu warten, bis der Landtag die Änderung der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) beschlossen hat. Im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW wurde am 21. November 2011 die entsprechende Änderung der GO NRW vom 25.10.2011 verkündet, so dass diese ab dem 22.11.2011 in Kraft getreten ist. Der Wortlaut der neuen Fassung des § 13 GO NRW ist als Anlage beigefügt. Demnach obliegt es dem Rat der Gemeinde, ob und ggf. welche Bezeichnung eine Gemeinde führt. Der Beschluss hierzu ist mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder zu fassen. Die Bestimmung und Änderung der Bezeichnung bedarf der Genehmigung des Ministeriums des Inneren. Der Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 22.03.2012 über die Angelegeneheit beraten und dem Rat empfohlen, keine Bezeichung „Töpfergemeinde Langerwehe“ einzuführen. Finanzielle Auswirkungen: Da durch die Einführung einer Bezeichnung Kosten entstehen werden (z.B. für neue Ortseingangsschilder), muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass sich die Gemeinde im Haushaltssicherungskonzept befindet und somit nur Aufwendungen Drucksache VL-44/2012 Seite - 2 - entstehen lassen und Auszahlungen leisten darf, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde beschließt, die Bezeichnung „Töpfergemeinde Langerwehe“ nicht einzuführen. Der Bürgermeister In Vertretung (Franzen)