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Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
11.11.11, 06:32
Aktualisiert
22.12.11, 11:59
Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 435/2011 Az.: 6501 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.10.2011 gez. Böcking Amtsleiter gez. Walter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 22.11.2011 Rechnungsprüfungsausschuss 08.12.2011 vorberatend Rat 13.12.2011 beschließend Betrifft: 14.11.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Keine; der erwirtschaftete Verlust 2010 i. H. v. 2.011.930,60 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßen werden für das Geschäftsjahr 2010 (01.01.2010 bis 31.12.2010) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von EUR 1.367.515,43 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Gartenbau werden für das Geschäftsjahr 2010 (01.01.2010 bis 31.12.2010) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von EUR 380.012,14 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Friedhöfe Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Friedhöfe werden für das Geschäftsjahr 2010 (01.01.2010 bis 31.12.2010) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von EUR 150.807,49 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßenreinigung werden für das Geschäftsjahr 2010 (01.01.2010 bis 31.12.2010) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von EUR 113.595,54 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Begründung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 i. V. m. § 26 EigVO NW – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – vom Rat festzustellen. Der konsolidierte Gesamtabschluss des Eigenbetriebes Straßen (bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Bilanz) sind beigefügt. Je ein Exemplar der testierten und unterschriebenen Prüfungsberichte werden den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt (RPA) hat entsprechend § 8 der Satzung des Eigenbetriebes die formalen Geschäftsabläufe und die Sonderkasse des Eigenbetriebes (ergänzende Kassenprüfung) geprüft. Der diesbezügliche Prüfbericht des RPA ergeht mit separater Vorlage. (Dr. Rips) -2-