Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
22.03.2012
Erstellt
03.04.12, 19:09
Aktualisiert
18.04.12, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 03.01.2012
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-15/2012
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Namen und Bezeichnung der Gemeinde Langerwehe;
hier: Antrag der FDP-Fraktion
Sachdarstellung:
Der Antrag der FDP-Fraktion ist als Anlage beigefügt.
In seiner Sitzung am 5.10.2011 hat der Rat der Gemeinde über die Angelegenheit beraten
und beschlossen, mit der Entscheidung über den Namen und die Bezeichnung der Gemeinde Langerwehe so lange zu warten, bis der Landtag die Änderung der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) beschlossen hat.
Im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW wurde am 21. November 2011 die entsprechende
Änderung der GO NRW vom 25.10.2011 verkündet, so dass diese ab dem 22.11.2011 in
Kraft getreten ist.
Der Wortlaut der neuen Fassung des § 13 GO NRW ist als Anlage beigefügt.
Demnach obliegt es dem Rat der Gemeinde, ob und ggf. welche Bezeichnung eine Gemeinde führt. Der Beschluss hierzu ist mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder zu fassen. Die Bestimmung und Änderung der Bezeichnung bedarf der Genehmigung
des Ministeriums des Inneren.
Finanzielle Auswirkungen:
Da durch die Einführung einer Bezeichnung Kosten entstehen werden (z.B. für neue Ortseingangsschilder), muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass
sich die Gemeinde im Haushaltssicherungskonzept befindet und somit nur Aufwendungen
entstehen lassen und Auszahlungen leisten darf, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Drucksache VL-15/2012
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten empfiehlt dem Rat
a) keine
b) die
Bezeichnung „____________“ für die Gemeinde Langerwehe einzuführen.
Der Bürgermeister