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Beschlussvorlage (Landschaftsplan Langerwehe hier: Beratung über die Stellungnahme während der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 27a LG NRW)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
14.06.2012
Erstellt
04.06.12, 18:09
Aktualisiert
04.06.12, 18:09
Beschlussvorlage (Landschaftsplan Langerwehe
hier: Beratung über die Stellungnahme während der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 27a LG NRW) Beschlussvorlage (Landschaftsplan Langerwehe
hier: Beratung über die Stellungnahme während der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 27a LG NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 23.05.2012 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-55/2012 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Landschaftsplan Langerwehe hier: Beratung über die Stellungnahme während der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 27a LG NRW Sachdarstellung: Für die Gemeinde Langerwehe wird zzt. ein Landschaftsplan aufgestellt. In der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten am 15.03.2012 wurde der Vorentwurf entsprechend erläutert und vorgestellt. Zwischenzeitlich hat die frühzeitige Bürgerbeteiligung stattgefunden. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung haben drei Termine im Rathaus stattgefunden, hierbei hatten die Bürger Gelegenheit zur Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung. Gleichzeitig hat auch die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 27a LG stattgefunden, in der die Behörden bis zum 25.05.2012 Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Die Gemeinde Langerwehe hat bereits zur Fristwahrung die beiliegende Stellungnahme erarbeitet und an den Kreis Düren gesandt. Die Stellungnahme wird in der Sitzung erläutert. Etwaige Ergänzungen können jedoch auch noch nach der Sitzung vorgetragen werden. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Aufstellung des Landschaftsplanes entstehen der Gemeinde Langerwehe keinerlei Kosten. Drucksache VL-55/2012 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung die von der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme abzugeben. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -