Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
19.06.12, 18:10
Aktualisiert
19.06.12, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 13.06.2012
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Jung.
Vorlagennummer: VL-60/2012
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Schul- und Sportangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Einführung von Richtlinien über die Vergabe der Sportpauschale
Sachdarstellung:
In der 7. Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 28.03.2012 wurde der Auftrag an
die Verwaltung gestellt, entsprechende Richtlinien über die Vergabe der Sportpauschale
ab dem Jahr 2013 unter Einbezug folgender Vergabemodalitäten
1.
2.
3.
4.
Anträge der Vereine auf Mittel aus der Sportpauschale müssen bis zum
30.09. des Vorjahres eingereicht werden.
Dem Antrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung beiliegen. Den
Vereinen wird die Möglichkeit gegeben, die geplanten Maßnahmen in einer
Sitzung des Ausschusses vorzustellen.
Die Verwaltung erstellt aus den vorliegenden Anträgen eine vollständige
Übersicht (mit allen relevanten Daten) und erstellt eine Vorschlagsliste über
die mögliche Vergabe.
Der Ausschuss berät abschließend über die Vorschlagsliste und stimmt abschließend über die Vergabe der Mittel ab.
zu erstellen.
Die erarbeiteten Richtlinien sowie ein Antragsformular auf Gewährung eines Zuschusses
aus Mitteln der Sportpauschale sind als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Drucksache VL-60/2012
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schul- und Sportangelegenheiten beschließt die Einführung der
Richtlinien über die Vergabe der Mittel aus der vom Land NRW zur Verfügung gestellten
Sportpauschale und dem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Mittel der
Sportpauschale durch die Gemeinde Langerwehe ab dem Jahr 2013.
Der Bürgermeister
(Göbbels)