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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage VL-60/2012)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
84 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
19.06.12, 18:10
Aktualisiert
19.06.12, 18:10
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage VL-60/2012) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage VL-60/2012)

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Inhalt der Datei

Richtlinien der Gemeinde Langerwehe über die Vergabe der Mittel aus der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Sportpauschale 1. Allgemeines: Grundlage für die Verwendung der Sportpauschale ist der gemeinsame Erlass des Innenministeriums des Landes NRW und des Finanzministerium des Landes NRW vom 10. März 2004. Aus diesem ergibt sich, welche Maßnahmen grundsätzlich förderungsfähig sind: ● ● ● ● ● ● Neubau, Aus- und Erweiterungsbau von Sportstätten Sanierung von Sportstätten Modernisierung von Sportstätten Erwerb von Sportstätten Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten (Einzelanschaffungswert muss mind. 410 € ohne MwSt. betragen) Bildung einer allgemeinen Rücklage durch die Gemeinde 2. Antragsteller: Mittel aus der Sportpauschale können nur für Maßnahmen der Gemeinde sowie für Maßnahmen von Vereinen und Gemeinschaften von Vereinen aus der Gemeinde Langerwehe bewilligt werden. Die Anträge sind durch den geschäftsführenden Vorstand des Vereines schriftlich zu stellen. 3. Antragsinhalt: Ein Antrag auf Bezuschussung einer geplanten Maßnahme aus Mitteln der Sportpauschale ist von einem Verein oder einer Gemeinschaft von Vereinen bis zum 30.09. des Vorjahres einzureichen. Die Gemeindeverwaltung Langerwehe erstellt eine vollständige Übersicht aller vollständig eingereichten Anträge und erstellt eine Vorschlagliste. Es sind mindestens zwei Angebote von Fachfirmen, ein Finanzierungsplan sowie einen ausführliche Projektbeschreibung vorzulegen. Nach Beendigung der Maßnahem ist ein detaillierter Verwendungsnachweis vorzulegen, welcher die eingesetzten Mittel im Detail aufzeigt. Rechnungen und Überweisungsbestätigungen sind der Gemeinde mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Von dem Verein oder der Gemeinschaft von Vereinen erbrachte Eigenleistungen sind anhand konkreter Stundennachweise darzulegen. Stundenlöhne für Eigenleistungen sind nur im angemessenen Rahmen anrechnungsfähig. 4. Vorlage im Entscheidungsgremium: Erst nach Einreichung eines vollständigen, schriftlichen Antrages mit allen entsprechenden Anlagen (Finanzierungsplan, Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge von min. zwei Firmen) bei der Gemeinde Langerwehe, erfolgt die Vorlage im Schul- und Sportausschuss der Gemeinde Langerwehe. Dem Vereine oder der Gemeinschaft von Vereinen wird die Möglichkeit gegeben, die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Ausschusssitzung vorzustellen. 1 5. Höhe der Förderung: Eine Maßnahme wird höchstens mit 50 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst. Eine Bezuschussung entfällt grundsätzlich, auch ohne dass es eines Beschlusses bedarf, wenn mit der Maßnahme begonnen wurde, bevor der schriftliche Zuwendungsbescheid der Gemeinde Langerwehe vorliegt. Als Beginn einer Maßnahme gilt bereits die Vergabe eines Auftrages, Architekten- und Ingenieurleistungen zur Vorbereitung einer Maßnahme fallen nicht hierunter. Eine Zuweisung der Sportpauschale eines Jahres in gesamter Höhe für eine Maßnahme ist nicht möglich. 6. Bildung einer Rücklage Im laufenden Haushaltsjahr nicht verausgabte Mittel der Sportpauschale werden einer Rücklage zugeführt. Durch die angesparte Rücklage soll ermöglicht werden, dass zukünftig auch mögliche größere Maßnahmen finanziert werden können. 7. Bereitstellung der Mittel der Sportpauschale durch das Land NRW Sollten die Mittel der Sportpauschale durch das Land NRW nicht mehr bereitgestellt werden, besteht kein Anspruch auf weitere Finanzierung geplanter Maßnahmen aus dem gemeindlichen Haushalt. Langerwehe, im Mai 2012 2