Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
84 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
19.06.12, 18:10
Aktualisiert
19.06.12, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Richtlinien der Gemeinde Langerwehe
über die Vergabe der Mittel aus der vom Land NRW
zur Verfügung gestellten Sportpauschale
1. Allgemeines:
Grundlage für die Verwendung der Sportpauschale ist der gemeinsame Erlass des
Innenministeriums des Landes NRW und des Finanzministerium des Landes NRW vom
10. März 2004. Aus diesem ergibt sich, welche Maßnahmen grundsätzlich
förderungsfähig sind:
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Neubau, Aus- und Erweiterungsbau von Sportstätten
Sanierung von Sportstätten
Modernisierung von Sportstätten
Erwerb von Sportstätten
Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten
(Einzelanschaffungswert muss mind. 410 € ohne MwSt. betragen)
Bildung einer allgemeinen Rücklage durch die Gemeinde
2. Antragsteller:
Mittel aus der Sportpauschale können nur für Maßnahmen der Gemeinde sowie für
Maßnahmen von Vereinen und Gemeinschaften von Vereinen aus der Gemeinde
Langerwehe bewilligt werden. Die Anträge sind durch den geschäftsführenden Vorstand
des Vereines schriftlich zu stellen.
3. Antragsinhalt:
Ein Antrag auf Bezuschussung einer geplanten Maßnahme aus Mitteln der Sportpauschale
ist von einem Verein oder einer Gemeinschaft von Vereinen bis zum 30.09. des Vorjahres
einzureichen. Die Gemeindeverwaltung Langerwehe erstellt eine vollständige Übersicht
aller vollständig eingereichten Anträge und erstellt eine Vorschlagliste.
Es sind mindestens zwei Angebote von Fachfirmen, ein Finanzierungsplan sowie einen
ausführliche Projektbeschreibung vorzulegen. Nach Beendigung der Maßnahem ist ein
detaillierter Verwendungsnachweis vorzulegen, welcher die eingesetzten Mittel im Detail
aufzeigt. Rechnungen und Überweisungsbestätigungen sind der Gemeinde mit dem
Verwendungsnachweis vorzulegen. Von dem Verein oder der Gemeinschaft von Vereinen
erbrachte Eigenleistungen sind anhand konkreter Stundennachweise darzulegen.
Stundenlöhne für Eigenleistungen sind nur im angemessenen Rahmen anrechnungsfähig.
4. Vorlage im Entscheidungsgremium:
Erst nach Einreichung eines vollständigen, schriftlichen Antrages mit allen
entsprechenden Anlagen (Finanzierungsplan, Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge
von min. zwei Firmen) bei der Gemeinde Langerwehe, erfolgt die Vorlage im Schul- und
Sportausschuss der Gemeinde Langerwehe. Dem Vereine oder der Gemeinschaft von
Vereinen wird die Möglichkeit gegeben, die geplanten Maßnahmen im Rahmen der
Ausschusssitzung vorzustellen.
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5. Höhe der Förderung:
Eine Maßnahme wird höchstens mit 50 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst. Eine
Bezuschussung entfällt grundsätzlich, auch ohne dass es eines Beschlusses bedarf, wenn
mit der Maßnahme begonnen wurde, bevor der schriftliche Zuwendungsbescheid der
Gemeinde Langerwehe vorliegt. Als Beginn einer Maßnahme gilt bereits die Vergabe
eines Auftrages, Architekten- und Ingenieurleistungen zur Vorbereitung einer Maßnahme
fallen nicht hierunter. Eine Zuweisung der Sportpauschale eines Jahres in gesamter Höhe
für eine Maßnahme ist nicht möglich.
6. Bildung einer Rücklage
Im laufenden Haushaltsjahr nicht verausgabte Mittel der Sportpauschale werden einer
Rücklage zugeführt. Durch die angesparte Rücklage soll ermöglicht werden, dass
zukünftig auch mögliche größere Maßnahmen finanziert werden können.
7. Bereitstellung der Mittel der Sportpauschale durch das Land NRW
Sollten die Mittel der Sportpauschale durch das Land NRW nicht mehr bereitgestellt
werden, besteht kein Anspruch auf weitere Finanzierung geplanter Maßnahmen aus dem
gemeindlichen Haushalt.
Langerwehe, im Mai 2012
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