Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
17.09.12, 18:03
Aktualisiert
17.09.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 12.09.2012
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-81/2012
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Langerwehe-Stütgerloch
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 10.09.2012 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag auf Änderung
des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich der Barbarastraße (Gemarkung
Jüngersdorf, Flur 2, Flurstück 62/5 und 4) im Ortsteil Stütgerloch eingegangen.
Die Antragsteller beabsichtigen, diese Fläche als Wohnbaufläche auszuweisen.
Der Antrag sowie ein Katasterplan mit der Lage des Änderungsbereiches sind dieser
Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Flurstücke liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und sind im rechtverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen. Dies bedeutet, dass der Flächennutzungsplan geändert und ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden müsste.
Im Regionalplan ist dieser Bereich bereits als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen,
so dass bei einer Anfrage nach § 34 Abs. 1 LPIG eine positive Anpassungsbestätigung
der Bezirksregierung Köln zu erwarten ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Alle anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Beschlussvorschlag:
Drucksache VL-81/2012
Seite - 2 -
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie im Parallelverfahren die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den zu ändernden Bereich. Die Kosten
des Bauleitplanverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)