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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Langerwehe-Stütgerloch)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
17.09.12, 18:03
Aktualisiert
17.09.12, 18:03
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Langerwehe-Stütgerloch) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Langerwehe-Stütgerloch)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 12.09.2012 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-81/2012 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Langerwehe-Stütgerloch Sachdarstellung: Mit Datum vom 10.09.2012 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich der Barbarastraße (Gemarkung Jüngersdorf, Flur 2, Flurstück 62/5 und 4) im Ortsteil Stütgerloch eingegangen. Die Antragsteller beabsichtigen, diese Fläche als Wohnbaufläche auszuweisen. Der Antrag sowie ein Katasterplan mit der Lage des Änderungsbereiches sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Flurstücke liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und sind im rechtverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Dies bedeutet, dass der Flächennutzungsplan geändert und ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden müsste. Im Regionalplan ist dieser Bereich bereits als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen, so dass bei einer Anfrage nach § 34 Abs. 1 LPIG eine positive Anpassungsbestätigung der Bezirksregierung Köln zu erwarten ist. Finanzielle Auswirkungen: Alle anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Beschlussvorschlag: Drucksache VL-81/2012 Seite - 2 - Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie im Parallelverfahren die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den zu ändernden Bereich. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind vom Antragsteller zu tragen. Der Bürgermeister (Göbbels)