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Beschlussvorlage (Bestellung eines stellv. Delegierten zur Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
25.09.12, 18:21
Aktualisiert
25.09.12, 18:21
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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 20.09.2012 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Eb Vorlagennummer: VL-91/2012 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bestellung eines stellv. Delegierten zur Mitgliederversammlung des NordrheinWestfälischen Städte- und Gemeindebundes Sachdarstellung: Für den aus dem Dienst bei der Gemeinde Langerwehe ausgeschiedenen Bediensteten Karl-Heinz Frohn ist ein neuer stellv. Delegierter zur Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes zu bestellen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Städte- und Gemeindebundes entsendet die Gemeinde Langerwehe vier stimmberechtigte Vertreter in die Mitgliederversammlung. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW werden neben dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Gemeinde drei weitere Delegierte und deren Stellvertreter benannt. Als Stellvertreter für Herrn Bürgermeister Göbbels wird Herr Ralf Schröder zur Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes vorgeschlagen. Die Wahl erfolgt nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Der Bürgermeister ist stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen: keine Drucksache VL-91/2012 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Ralf Schröder als Vertreter für Herrn Bürgermeister Göbbels zur Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindbundes zu benennen. Der Bürgermeister (Göbbels)