Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
25.09.12, 18:21
Aktualisiert
25.09.12, 18:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 20.09.2012
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-88/2012
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass einer Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter in
den Wahlbezirken und aus den Reservelisten der Gemeinde Langerwehe für die
zukünftigen Kommunalwahlen
Sachdarstellung:
Gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) beträgt die Zahl der zu wählenden
Vertreter in den Gemeinden von 8.000 bis unter 15.000 Einwohnern 32 Vertreter, davon
16 in Wahlbezirken und 16 aus den Reservelisten.
§ 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG räumt den Gemeinden die Möglichkeit ein, bis spätestens
15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden
Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zu Hälfte in den Wahlbezirken, zu verringern; die Zahl
von 20 Vertretern darf jedoch nicht unterschritten werden. Die nach Satz 2 durch Satzung
verringerte Zahl der zu wählenden Vertreter bleibt bestehen, bis sie spätestens 15 Monate
vor Ablauf einer späteren Wahlperiode nach Satz 2 durch Satzung verändert wird.
Die Wahlperiode der in 2009 gewählten kommunalen Vertretungen endet am
20.Oktober 2014. Die entsprechende Satzung zur Verringerung der Sitze muss daher bis
spätestens zum 20. Juli 2013 wirksam geworden sein.
Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Für die derzeitige und auch für die vorherige Wahlperiode hatte der Rat die Zahl der
Vertreter um 6 auf 26 verringert.
Finanzielle Auswirkungen:
Reduzierung der Gesamtkosten der Aufwandsentschädigungen und Reduzierung aller
weiteren Aufwendungen für die Ratsarbeit. (Einladungen, Niederschriften pp.).
Drucksache VL-88/2012
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt wie schon in den Vorjahren, ab der Kommunalwahl 2014 die Zahl der
zu wählenden Vertreter in der Gemeinde Langerwehe auf 26 festzusetzen, davon 13
Vertreter in den Wahlbezirken und 13 Vertreter aus den Reservelisten, und die dafür
erforderliche Satzung in der beratenen Entwurfsfassung zu erlassen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)