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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten der Gemeinde Langerwehe für die zukünftigen Kommunalwahlen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
25.09.12, 18:21
Aktualisiert
25.09.12, 18:21
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten der Gemeinde Langerwehe für die zukünftigen Kommunalwahlen) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten der Gemeinde Langerwehe für die zukünftigen Kommunalwahlen)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 20.09.2012 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-88/2012 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass einer Satzung über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten der Gemeinde Langerwehe für die zukünftigen Kommunalwahlen Sachdarstellung: Gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter in den Gemeinden von 8.000 bis unter 15.000 Einwohnern 32 Vertreter, davon 16 in Wahlbezirken und 16 aus den Reservelisten. § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG räumt den Gemeinden die Möglichkeit ein, bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zu Hälfte in den Wahlbezirken, zu verringern; die Zahl von 20 Vertretern darf jedoch nicht unterschritten werden. Die nach Satz 2 durch Satzung verringerte Zahl der zu wählenden Vertreter bleibt bestehen, bis sie spätestens 15 Monate vor Ablauf einer späteren Wahlperiode nach Satz 2 durch Satzung verändert wird. Die Wahlperiode der in 2009 gewählten kommunalen Vertretungen endet am 20.Oktober 2014. Die entsprechende Satzung zur Verringerung der Sitze muss daher bis spätestens zum 20. Juli 2013 wirksam geworden sein. Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Für die derzeitige und auch für die vorherige Wahlperiode hatte der Rat die Zahl der Vertreter um 6 auf 26 verringert. Finanzielle Auswirkungen: Reduzierung der Gesamtkosten der Aufwandsentschädigungen und Reduzierung aller weiteren Aufwendungen für die Ratsarbeit. (Einladungen, Niederschriften pp.). Drucksache VL-88/2012 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt wie schon in den Vorjahren, ab der Kommunalwahl 2014 die Zahl der zu wählenden Vertreter in der Gemeinde Langerwehe auf 26 festzusetzen, davon 13 Vertreter in den Wahlbezirken und 13 Vertreter aus den Reservelisten, und die dafür erforderliche Satzung in der beratenen Entwurfsfassung zu erlassen. Der Bürgermeister (Göbbels)